Wohngebäude­versicherung für Singles & Paare

  • Unverzichtbarer Schutz für Ihr Eigenheim
  • Leistungsstarke Rundum-Absicherung
  • Schutz vor Elementarschäden wählbar
Ab 141,22 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Wohngebäude­versicherung für Singles & Paare

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Wohngebäudeversicherung verhindern Singles und Paare, dass Reparaturkosten aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Die Versicherung sorgt für schnelle Hilfe im Schadenfall, ohne Angst vor der Rechnung.
  • Die Wohngebäudeversicherung dient auch zur Absicherung Ihrer Baufinanzierung – viele Banken setzen sie sogar voraus.
  • Mithilfe der Versicherung kann Ihr Haus nach einem Großschaden, zum Beispiel einem Brand, auf- oder neu gebaut werden.



Wohngebäude­versicherung für Singles & Paare

Einfach erklärt

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung versichert den Bau an sich sowie alle fest verbauten Elemente. Sie umfasst das gesamte Wohngebäude sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Alle Bauwerke auf dem versicherten Grundstück genießen vollen Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass alle Bauten – zum Beispiel auch ein neues Garten- oder Gerätehaus – vertraglich aufgeführt sind und Sie uns über einen Neubau in Kenntnis setzen. Zudem können Sie Ihre Photovoltaikanlage in der Klassik- und Exklusivdeckung z.B. gegen Tierbisse oder Bedienungsfehler absichern.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Den optimalen Wert der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung für Singles und Paare berechnet der BGV anhand der Fläche und der Bauausführung der zu versichernden Objekte. Dieser wird mit dem Baupreisindex verrechnet, der sich jährlich ändert. Dadurch wird sichergestellt, dass das Haus im Fall eines Totalschadens mit der vereinbarten Summe in gleicher Art und Güte und an selber Stelle neu errichtet werden kann.

Gegen welche Gefahren sichert die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles bietet Ihnen einen umfassenden Gebäudeschutz, sodass Sie Ihr Haus immer in guten Händen wissen können. Das oder die vertraglich genannte(n) Gebäude sind versicherbar gegen Brand/Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag und Im- oder Explosion sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben, Lawinen oder Schäden durch Schneedruck. Auch gegen Leitungswasserschäden, die vergleichsweise am häufigsten auftreten, können Sie Ihr Wohneigentum absichern.

Was passiert im Schadenfall?

Je nachdem, wie groß der Schaden oder die Zerstörung ist, übernimmt der BGV für Sie die Reparaturkosten oder schickt einen Regulierer. Dieser prüft im Vorfeld den Umfang Ihres Versicherungsschutzes und schätzt vor Ort die Lage und das Ausmaß der Beschädigung ein. Er holt bei Bedarf für Sie Gutachten ein, betreut Sie bei Fragen und hilft Ihnen, die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzen wir den Neuwert der beschädigten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Überschreitet der Neuwert des Gebäudes die vereinbarte Versicherungssumme, kann der Versicherer die Entschädigung wegen sogenannter Unterversicherung kürzen. Wurde die Summe allerdings durch den BGV selbst ermittelt, verzichten wir auf die Prüfung der Unterversicherung und erstatten den vollen Neuwert.

Muss ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Nein, der Gesetzgeber schreibt eine solche Versicherung nicht vor. Dennoch ist die Wohngebäudeversicherung für Singles und Paare unverzichtbar, denn Schäden am Wohneigentum können nicht nur enorme Kosten verursachen, sondern sogar die Existenz bedrohen – insbesondere, wenn ein Finanzierungskredit läuft. Ganz gleich, ob Sie selbst gebaut, saniert oder renoviert oder die Arbeiten in professionelle Hände gelegt haben: Sie haben für Ihren Wohntraum viel investiert und sollten ihn finanziell absichern.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Der Grundschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung
  • bis 6 Monate
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 20.000 EUR
  • Nutzwärmeschäden


Klassik
Der Komfortschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 12 Monate
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 250.000 EUR
  • Nutzwärmeschäden
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR
  • Überspannungsschäden durch Blitz bis 5.000 EUR
  • Grundstücksbestandteile bis 5.000 EUR
  • Versicherter Mietausfall von Wohnräumen und gewerblichen Räumen bis 12 Monate
  • Erweiterte Elementarschäden bei Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,
  • Vulkanausbruch
  • Rückstau bis 5.000 EUR
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (nur Gemeinschaftseigentum)
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (Vollversicherung)


Erweiterbar mit Gebäudeschutzbrief
Erweiterbar mit Elektronikdeckung für Photovoltaik
Exklusiv
Der Topschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 24 Monate
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten: bis 500.000 EUR
  • Nutzwärmeschäden
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
  • Überspannungsschäden durch Blitz unbegrenzt
  • Grundstücksbestandteile bis 10.000 EUR
  • Versicherter Mietausfall von Wohnräumen und gewerblichen Räumen bis 24 Monate
  • Erweiterte Elementarschäden bei Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,
  • Vulkanausbruch
  • Rückstau bis 5.000 EUR
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (nur Gemeinschaftseigentum)
  • Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser (Vollversicherung)


Erweiterbar mit Gebäudeschutzbrief
Erweiterbar mit Elektronikdeckung für Photovoltaik
Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Wohngebäude­versicherung für Singles & Paare sinnvoll ist

Gesamtkosten: 4.800 Euro

Harter Winter mit Folgen

Simon B. und seine Freundin waren vom eisigen Winter in Freiburg überrascht – über mehrere Tage lagen die Temperaturen konstant weit unter 0 Grad. Als der Frost eine Pause einlegte, kam es in ihrem Haus zu zwei Rohrbrüchen. Das Paar meldete seiner Wohngebäudeversicherung umgehend den Schaden. Die folgenden Kosten für die Lokalisierung der Rohrbrüche, das Entfernen des Bodenbelags, die Reparatur und für den neu zu verlegenden Boden übernahm die Versicherung.

Gesamtkosten: 45.500 Euro

Überschwemmung mit Erdrutsch

Ein schweres Unwetter brachte der Gemeinde Heitersheim so viel Regen wie sonst nicht einmal in einer Woche. Die Kanalisation konnte die Wassermengen nicht fassen. Starkregen verursachte zusätzlich zwei Erdrutsche. Wasser und Schlamm überschwemmte unter anderem das Haus von Irene H. Die Alleinstehende konnte sich vor den Wassermassen retten, das Erdgeschoss Ihres Hauses, die Elektronik, Fenster und Türen wurden irreparabel beschädigt. Ihre Wohngebäudeversicherung mit Schutz gegen Elementargefahren ersetzte den Neuwert aller beschädigten Gebäudeteile.

Häufige Fragen und Antworten

Ihre persönliche Laufzeit können Sie Ihren Vertrag entnehmen. Grundsätzlich bieten wir Verträge für ein oder für fünf Jahre an. Bei Verträgen mit einem Jahr erfolgt eine automatische Verlängerung nach der Laufzeit. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit weniger als 12 Monate vereinbart sind, um die folgenden Versicherungsjahre an einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Hat Ihre Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des dritten Jahres können Sie kündigen.

Versicherbare Gefahren

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch)

Versicherte Schäden

  • Sachschäden, zu denen es durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen infolge eines Versicherungsfalls kommt.

Versicherte Kosten

  • Sofern notwendig und tatsächlich angefallenen:
    Aufräumungs- und Abbruchkosten,
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten.

Versicherungssumme und Versicherungswert
Es gilt der gleitende Neuwert versichert.

Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.

Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen in gleicher Art und Güte neuwertig herzustellen. Er bemisst sich nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes einschließlich Architekturgebühren und weiteren Planungskosten. Der gleitende Neuwert wird bemessen wie der Neuwert, aber in Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung durch Abnutzungsgrad und Alter. Der gemeine Wert wird angewandt, wenn das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder dauernd entwertet ist. Er entspricht der Höhe des erzielbaren Verkaufspreises für das Gebäude oder das Altmaterial.

  • Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht bewohnt werden kann.
  • Sengschäden (Tariflinie Basis)
  • Schäden, die innerhalb einer Wartezeit, also vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
  • Schäden durch Verschleiß bei Mitversicherung von ergänzenden technischen Gefahren.

Außerdem gibt es einige Deckungsbeschränkungen – hier ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Schäden durch Kriegsereignisse,
  • Schäden durch innere Unruhen,
  • Schäden durch Kernenergie,
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
  • Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen, sind in der Basisabdeckung nicht versichert, im Klassiktarif bis 10.000 Euro und in der Exklusivdeckung bis zur Versicherungssumme.

Mit der Wohngebäudeversicherung sind Singles und Paare existenziell abgesichert. Für kleine und mittelgroße Notfälle gibt es zusätzlich den Gebäudeschutzbrief , der die Handwerkerrechnung bis zu einer Höhe von 500 Euro übernimmt. Er gilt u.a. für folgende Fälle:

  • Rohrreinigungsservice
  • Schlüsseldienst
  • Sanitär-Installateur-Service
  • Elektro-Installateur-Service (inklusive Elektronikzusatzdeckung)
  • Entfernung von Wespennestern
  • Schädlingsbekämpfung

Bei Gebäuden, die bis zu zehn Jahre alt sind, erhalten Sie einen Neubaunachlass. Er beträgt im Jahr der Fertigstellung 50 Prozent und reduziert sich in den Folgejahren um jeweils fünf Prozent. Haben Sie ein Passivhaus und liegt der Energiekennwert für Heizwärme bei maximal 15 kWh/(m2a), erhalten Sie dauerhaft einen Nachlass von fünf Prozent.

Bereits vor der Errichtung eines Gebäudes können Baustoffe Risiken wie Brand, Blitzschlag oder Explosion ausgesetzt sein. Eine Rohbauversicherung schützt Sie ab dem ersten Tag des Baubeginns – die Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles greift erst ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes. In der Exklusivdeckung zahlen Sie für die Rohbauversicherung 24 Monate keine Beträge, in der Klassikdeckung 12 und in der Basisdeckung 6 Monate.

Für Singles & Paare

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