Verkehrs­rechtsschutz

  • Persönliche/r Ansprechpartner/in und telefonische Rechtsberatung
  • Die Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie auch vor Gericht
  • Versicherungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall
  • Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0 Euro in drei Jahren möglich
Ab 72 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Mann und Frau in Autowerkstatt
Verkehrsrechtsschutzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Streitigkeiten rund um Auto und Verkehr sind teuer. Die Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutzversicherung schützt die ganze Familie vor hohen Kosten.
  • Die Fahrzeugrechtsschutzversicherung sichert ein Fahrzeug ab, die Verkehrsrechtsschutzversicherung schließt alle auf Sie zugelassenen Fahrzeuge ein.
  • Jeder berechtigte Fahrende und alle Insassen sind abgesichert.
  • Rechtsschutz als Lotse: Es gibt viele Gesetze und Verordnungen. Mit dem Verkehrsrechtsschutz behalten Sie den Durchblick.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Verkehrsrechtsschut­zversicherung

Was versteht man unter Rechtsschutz?

Rechtsschutz bedeutet: Wir übernehmen die Kosten im Rechtsstreit. Denn diese können mitunter sehr hoch ausfallen. Zum einen durch die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, aber auch durch mögliche Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Kosten für den Anwalt der Gegenseite, sollten Sie den Prozess verlieren. Hier kann schnell eine fünfstellige Summe zusammenkommen, die Sie ohne Rechtsschutz selbst zahlen. Darum ist es in vielen Lebensbereichen sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Welche Bereiche deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ab?

Der Rechtsschutz (RS) im Verkehrsrecht beinhaltet den Schadenersatz-RS (z. B. Schäden am eigenen Auto), das Vertrags- und Sachenrecht (z. B. beim Fahrzeugkauf), den Ordnungswidrigkeiten-RS (erhobene Bußgelder), den Sozialgerichts-RS (bei Prozessen vor einem Sozialgericht), den Verwaltungs-RS (beispielsweise bei Führerscheinproblemen), den Straf-RS (Körperverletzung etc.), den Steuer-RS (die Kfz-Steuer betreffend) und den Opfer-RS (sofern Sie als Nebenkläger einer Straftat Ansprüche geltend machen möchten).

Ab welchem Zeitpunkt bin ich versichert?

Im Schadenersatz- und Straf-RS greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung bereits direkt nach Vertragsabschluss. Wichtig: Damit Sie Versicherungsschutz genießen, muss die Versicherung bestehen, bevor der Konflikt entsteht. Zudem gilt in einigen Bereichen eine Wartezeit von drei Monaten (Vertragsrecht). Schließen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung also rechtzeitig ab und warten Sie nicht, bis ein Rechtsstreit entsteht.

Wie gehe ich bei Rechtsproblemen vor?

Die telefonische Rechtsberatung über die Rechtsschutz-Hotline des BGV können Sie jederzeit in Anspruch nehmen. Allgemeine Fragen können häufig direkt am Telefon geklärt werden. Je nach beschriebenem Fall leiten unsere Juristen Sie zur telefonischen Rechtsberatung an einen unabhängigen Anwalt weiter oder empfehlen einen passenden Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Kann ich nach einer gescheiterten Mediation trotzdem zum Anwalt?

Eine Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Dabei kommt ein unabhängiger, am Streit unbeteiligter Dritter (der Mediator) als Vermittler zum Einsatz. Sofern die Einigung scheitert, können Sie trotzdem die Beratung und Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen – auch dann übernehmen wir im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.

Ist in jedem Fall die Selbstbeteiligung zu zahlen?

Sofern Ihre Rechtsfrage telefonisch über unsere Hotline geklärt werden konnte, fällt keine Selbstbeteiligung an. Auf die Selbstbeteiligung verzichten wir, wenn der Rechtsschutzfall beim Anwalt vor Ort mit einer Erstberatung abschließend geklärt wurde. Selbstverständlich bieten wir unsere Rechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbeteiligung an. Lassen Sie sich hierzu gern von unserem Team beraten.

Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Verkehrs-RS
Pro SB Klassik
  • Alle auf Sie und Mitversicherte zugelassenen Fahrzeuge
  • Fahrer- und Fußgänger-RS für Sie und Mitversicherte
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 5.000.000 EUR
  • Strafkaution bis 300.000 EUR
  • Rechtsanwalt Ihrer Wahl
  • Gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, weltweit sogar für max. sechs Monate.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


Fahrzeugrechtsschutz

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Dann ist unsere Fahrzeugrechtsschutz genau das Richtige für Sie!

Beispiele, warum eine Verkehrsrechtsschutz sinnvoll ist

Gesamtschaden: 8370 Euro

Gebrauchtwagenkauf mit Folgen

Lars kauft beim Gebrauchtwagenhändler im Nachbarort ein Fahrzeug zu einem Preis von 14.500 Euro. Die Probefahrt und die kompetente Beratung gefallen ihm, der Wagen macht einen guten Eindruck. Nach einigen Wochen und wiederkehrenden Schwierigkeiten während der Fahrt stellt sich heraus, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Der Händler streitet das ab und nimmt den Wagen nicht zurück – weswegen Lars seine Verkehrsrechtsschutz einschaltet und vor Gericht geht.  Im Prozess wird ein Sachverständiger hinzugezogen, für dessen Tätigwerden die Rechtsschutzversicherung 2.500 Euro ans Gericht bezahlt. Lars´ Anwalt kann das Verfahren für ihn entscheiden. Deshalb muss der Händler nicht nur die eigenen (2.159 Euro), sondern auch die Kosten, die Lars' Rechtsschutzversicherung vorgestreckt hat  (Gerichtskosten 972 Euro, eigene Anwaltskosten 2.739 Euro 2.500 Euro Sachverständigenkosten) übernehmen. 

Gesamtkosten 900 Euro

Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

Ohne vorheriges Blinken bremst ein Auto vor Sabine abrupt ab, um in eine Parklücke einzuscheren. Sie kracht mit ihrem Fahrzeug in das einparkende Auto, der Beifahrer des Wagens erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma. Gegen Sabine wird ein Ermittlungsfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Um sich durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigen zu lassen, kontaktiert sie ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das Verfahren wird vom Gericht eingestellt. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten von 900 EUR übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Der Fahrzeugrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug sichert jeden berechtigten Fahrernden und jeden/e Insassen/in des versicherten Fahrzeugs ab. Weiterhin gilt der Versicherungsschutz für den (nichtselbstständigen) Versicherungsnehmenden auch als Fahrender von fremden Fahrzeugen oder als Fußgänger/in, Radfahrer/in oder sonstige/r Teilnehmer/innen (z.B. als Reiter/in oder Skater/in) im Straßenverkehr.

Der  Verkehrsrechtsschutz  bezieht sich dagegen nicht nur auf ein bestimmtes Fahrzeug. Versicherungsschutz besteht für alle auf den/die (Nichtselbstständigen) Versicherungsnehmer/in zugelassenen Fahrzeuge (z.B. PKW, KRAD, e-Scooter). Mitversichert ist der/die Ehe-/Lebenspartner/in sowie minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie nicht verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine berufliche Tätigkeit ausüben. Auch für die Fahrzeuge der mitversicherten Ehe- bzw. Lebenspartner/innen und Kinder besteht Versicherungsschutz.

Für alle mitversicherten Personen besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer/-in von fremden Fahrzeugen und als Fußgänger/-in, Fahrgast, Radfahrer/-in und sonstige Teilnehmer/-innen des Straßenverkehrs.

Ebenfalls mitversichert sind berechtigte Fahrende und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Verträge für die Fahrzeug-/Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie bei uns mit einer Laufzeit von einem oder fünf Jahren abschließen. Die vereinbarte Vertragsdauer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sollten Sie ihn nicht kündigen. Diese Verlängerung tritt auch in Kraft, wenn die erste Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt – das ist häufig der Fall, wenn die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag starten sollen, beispielsweise am 1. Januar.

Bei einer Laufzeit von drei oder mehr Jahren haben Sie die Option, Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugeht.

Jegliche gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts sind abgedeckt. Zusätzlich trägt die Fahrzeug-/Verkehrsrechtsschutzversicherung auch folgende Kosten:

  • Die Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher/innen
  • Die Entschädigungszahlungen für Zeugen/innen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Die Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Die Kosten einer Mediation bei bis zu acht Sitzungsstunden à 180 Euro
  • Die Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden

Selbst wenn Sie ein Verfahren gewinnen und die Gegenseite die Kosten übernehmen muss, werden Ihnen zunächst Anwalts- und Gerichtskostenvorschüsse in Rechnung gestellt und gegebenenfalls später erstattet. Bei einem Streitwert von 6.980 Euro betragen allein die Gerichtskosten 609,00 Euro. Bedenken Sie, dass es auch Verfahren gibt, in denen Kosten anfallen obwohl sie positiv für Sie enden (z.B. Einstellung eines Bußgeldverfahrens).

Nein, der Rechtsschutz besteht im Verkehrsrecht bereits bei außergerichtlichen Streitigkeiten (außer Sozialgerichts-Rechtsschutz).

Damit die   Fahrzeug-/Verkehrsrechtsschutzversicherung greift, müssen Sie alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – auch Fragen zu früheren Rechtsschutzverträgen oder Versicherungsfällen. Selbstverständlich müssen Sie nicht nur uns, sondern auch Ihren Anwalt über alle Details informieren. Kostenverursachende Maßnahmen (zum Beispiel, wenn Sie Berufung oder Revision einlegen) sind mit uns abzustimmen, sofern dies für Sie zumutbar ist. Achten Sie bitte darauf, die Kosten der Rechtsverfolgung so gering mit möglich zu halten. Hierzu beraten wir Sie gern.

Sie möchten Angaben im Versicherungsantrag oder Vertrag ändern? Sprechen Sie uns bitte an. Nur wenn alle Angaben der Wahrheit entsprechen, haben Sie Anspruch auf den vollen Versicherungsschutz.

Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt, z.B.:

  • Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
  • Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren, das en Verwarnungs- bzw. Bußgeld bis einschließlich 60 EUR zur Folge haben kann (Bagatellbußgeldsachen).

 

Wir helfen gern weiter

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