Baupolice

  • Leistungsstarke Bauherrenhaftpflicht
  • Gilt bis zu drei Jahre
  • Mit oder ohne Eigenleistung
Rundumschutz
In wenigen Schritten zum Antrag
Mann renoviert mit Leiter
Baupolice

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Baustellenabsicherung, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Beseitigung von Gefahrenstellen – als Bauherr oder Bauherrin tragen Sie eine große Verantwortung und müssen an vieles denken.
  • Mit der BGV-Baupolice sichern Sie die wichtigsten Risiken am Bau in nur einer Police optimal ab und brauchen für die gesamte Bauzeit nur einmal einen Beitrag zu bezahlen.
  • Das Besondere: Der Einmalbeitrag gilt bis zu drei Jahre. Damit ist der Versicherungsschutz auch dann nicht gefährdet, wenn das Bauvorhaben länger dauert als geplant.


Häufige Fragen und Antworten

Die Baupolice ohne Eigenleistung umfasst zwei Versicherungen:

  • die Bauherrenhaftpflicht
  • die Bauleistungsversicherung

Die Baupolice mit Eigenleistung umfasst drei Versicherungen:
  • die Bauherrenhaftpflicht
  • die Bauleistungsversicherung
  • die Bauhelferversicherung

Mit unserer Baupolice haben Sie die meisten Risiken bezüglich Ihres Bauvorhabens abgesichert. Eine Lücke bei den Versicherungen rund um den Hausbau, die Sie bei uns kostenfrei schließen können, besteht aber noch: Die Absicherung Ihres Bauvorhabens gegen Schäden durch Brand, Blitz und Explosion. Hier ist der Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung erforderlich. Wenn Sie bei uns eine Wohngebäudeversicherung abschließen, erhalten Sie die Feuer-Rohbauversicherung kostenfrei dazu. Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung beginnt üblicherweise erst, wenn Neubau oder Umbau bezugsfertig sind. Da die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung erst mit Bezugsfertigkeit fällig sind.

Nein. Unser Paket aus Versicherungen für den Hausbau umfasst keine professionellen Helfenden. Beschäftigte, die der Bauherr oder die Bauherrin für sein oder ihr Bauvorhaben anstellt und die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für den Bauherr oder die Bauherrin tätig werden, müssen über die Bauberufsgenossenschaft angemeldet und unfallversichert werden.

Ein Wohngebäude ist dann als bezugsfertig einzuordnen, wenn eine Wohnung ohne Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Bewohner auf Dauer bewohnt werden kann. Es müssen Türen, Fenster, Strom, Licht und Wasser sowie eine funktionsfähige Heizung, Kochmöglichkeit, Sanitäranlagen (z.B. Bad, Toilette) und sichere Zugänge fertiggestellt sein. Mit der Bezugsfertigkeit erlischt der Schutz der Feuerrohbauversicherung. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Baupolice. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Bauvorhaben an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken:

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie als Bauherr für Schäden verantwortlich gemacht werden. Sie gilt, wenn Sie jemanden mit der Arbeit an Ihrem Bau beauftragen oder die Arbeiten selbst oder mit Hilfe von Nachbarn erledigen. Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die von Ihrer Baustelle oder Ihrem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel sind Schäden durch umfallendes Baumaterial, offene Gruben oder die Verwendung bestimmter Arbeitsmaschinen mitversichert. Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Forderung und bezahlt berechtigte Schadensersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Die Bauleistungsversicherung schützt alle Arbeiten und Lieferungen für Ihr Bauprojekt. Das kann zum Beispiel ein neues Gebäude oder eine Renovierung sein, auch die Außenbereiche sind mitversichert. Die Versicherung hilft, wenn etwas kaputt geht oder gestohlen wird. Versichert sind nur Sachen, die fest am Haus sind.

Die Bauhelferunfallversicherung schützt alle, die auf der Baustelle mithelfen. Das sind zum Beispiel der Bauherr, Familie, Freunde, Nachbarn oder Kollegen. Ein Unfall ist, wenn jemand beim Bauen stolpert, ausrutscht oder fällt und sich verletzt. Die Versicherung zahlt Geld, wenn jemand durch den Unfall eine dauerhafte Behinderung bekommt. Man kann auch vereinbaren, dass Geld gezahlt wird, wenn jemand durch den Unfall stirbt. Außerdem gibt es Geld für jeden Tag im Krankenhaus, wenn das so vereinbart ist.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:

Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind keine Schäden versichert, die durch das Verändern der Grundwasserverhältnisse entstehen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung des Grundwasserspiegels. Außerdem sind Schäden, die Sie selbst erleiden, nicht versichert. Nicht versichert sind Schäden, die Sie absichtlich gemacht haben. Auch Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, sind nicht versichert. Außerdem sind Schäden nicht versichert, wenn sie durch ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder einen Anhänger entstehen, für die Sie eine Versicherung brauchen.

Bei der Bauleistungsversicherung sind keine beweglichen Einrichtungsgegenstände versichert, die nicht fest eingebaut werden. Dazu zählen zum Beispiel Möbel. Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind nicht versichert. Nicht versichert sind Fehler oder Mängel an den versicherten Sachen, Lieferungen oder Leistungen. Auch Schäden, die Sie absichtlich gemacht haben, sind nicht versichert. Außerdem sind Schäden durch normales Wetter, das man je nach Jahreszeit und Ort erwartet, nicht versichert.

Bei der Bauhelferunfallversicherung sind keine Krankheiten wie Diabetes, Gelenkarthrose oder Schlaganfall versichert. Auch Schäden an Sachen, zum Beispiel an Brille oder Kleidung, sind nicht versichert. Nicht versichert sind Unfälle, wenn Sie Alkohol oder Drogen benutzt haben. Auch Unfälle, die passieren, wenn Sie absichtlich eine Straftat machen, sind nicht versichert. Schäden an der Bandscheibe sind auch nicht versichert.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Der Schutz Ihrer Versicherung gilt für das Bauvorhaben an dem Ort, der im Versicherungsvertrag genannt ist.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/baupolice eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel die Bausteine). So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Baupolice.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie bezahlen den Beitrag nur einmal für die ganze Zeit. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging. Wenn nicht, startet der Schutz erst, wenn Sie bezahlt haben.

Der Schutz endet, wenn die Bauarbeiten fertig sind oder wenn das Haus bezugsfertig ist. Er endet auch sechs Werktage, nachdem Sie das Haus zum ersten Mal nutzen oder wenn die Behörde das Haus offiziell abnimmt. Maßgeblich ist immer der früheste dieser Zeitpunkte. Für kleinere Restarbeiten gilt der Schutz weiterhin.

Spätestens endet der Versicherungsschutz drei Jahre nach Beginn. Wenn Sie einen Fertighausrabatt bekommen haben, sind es neun Monate. Wenn Sie oder die Versicherung den Vertrag kündigen, endet der Schutz auch.

Ihr Vertrag endet von selbst. Sie müssen nichts dafür tun. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag auch kündigen zum Beispiel nach einem Schadenfall oder wenn Sie gegen uns vor Gericht gegangen sind, um eine Leistung zu bekommen. Dann endet der Vertrag schon früher.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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