Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Bauvorhaben an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken:
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie als Bauherr für Schäden verantwortlich gemacht werden. Sie gilt, wenn Sie jemanden mit der Arbeit an Ihrem Bau beauftragen oder die Arbeiten selbst oder mit Hilfe von Nachbarn erledigen. Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die von Ihrer Baustelle oder Ihrem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel sind Schäden durch umfallendes Baumaterial, offene Gruben oder die Verwendung bestimmter Arbeitsmaschinen mitversichert. Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Forderung und bezahlt berechtigte Schadensersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Bauleistungsversicherung schützt alle Arbeiten und Lieferungen für Ihr Bauprojekt. Das kann zum Beispiel ein neues Gebäude oder eine Renovierung sein, auch die Außenbereiche sind mitversichert. Die Versicherung hilft, wenn etwas kaputt geht oder gestohlen wird. Versichert sind nur Sachen, die fest am Haus sind.
Die Bauhelferunfallversicherung schützt alle, die auf der Baustelle mithelfen. Das sind zum Beispiel der Bauherr, Familie, Freunde, Nachbarn oder Kollegen. Ein Unfall ist, wenn jemand beim Bauen stolpert, ausrutscht oder fällt und sich verletzt. Die Versicherung zahlt Geld, wenn jemand durch den Unfall eine dauerhafte Behinderung bekommt. Man kann auch vereinbaren, dass Geld gezahlt wird, wenn jemand durch den Unfall stirbt. Außerdem gibt es Geld für jeden Tag im Krankenhaus, wenn das so vereinbart ist.
Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:
Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind keine Schäden versichert, die durch das Verändern der Grundwasserverhältnisse entstehen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung des Grundwasserspiegels. Außerdem sind Schäden, die Sie selbst erleiden, nicht versichert. Nicht versichert sind Schäden, die Sie absichtlich gemacht haben. Auch Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, sind nicht versichert. Außerdem sind Schäden nicht versichert, wenn sie durch ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder einen Anhänger entstehen, für die Sie eine Versicherung brauchen.
Bei der Bauleistungsversicherung sind keine beweglichen Einrichtungsgegenstände versichert, die nicht fest eingebaut werden. Dazu zählen zum Beispiel Möbel. Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind nicht versichert. Nicht versichert sind Fehler oder Mängel an den versicherten Sachen, Lieferungen oder Leistungen. Auch Schäden, die Sie absichtlich gemacht haben, sind nicht versichert. Außerdem sind Schäden durch normales Wetter, das man je nach Jahreszeit und Ort erwartet, nicht versichert.
Bei der Bauhelferunfallversicherung sind keine Krankheiten wie Diabetes, Gelenkarthrose oder Schlaganfall versichert. Auch Schäden an Sachen, zum Beispiel an Brille oder Kleidung, sind nicht versichert. Nicht versichert sind Unfälle, wenn Sie Alkohol oder Drogen benutzt haben. Auch Unfälle, die passieren, wenn Sie absichtlich eine Straftat machen, sind nicht versichert. Schäden an der Bandscheibe sind auch nicht versichert.