Privat, Beruf und Verkehr

Rechtsschutz­versicherung

  • Persönliche Ansprechpartner/-innen, telefonische Beratung
  • Unbegrenzte Versicherungssumme möglich
  • Sofortiger Schutz ohne Wartezeit in vielen Bereichen
Ab 179,62 Euro im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Pärchen sitzt zur Beratung beim Anwalt

Warum ist eine Rechtsschutz­versicherung so wichtig?

  • Ein Rechtsstreit kostet schnell viel Geld.
  • Mit unserer Rechtsschutzversicherung müssen Sie die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen.
  • Und das Beste: Sie können die Versicherung flexibel auf Ihre Lebenssituation anpassen.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Rechtsschutzversicherung

Wer ist mitversichert?

Die Rechtsschutzversicherung sichert Sie als Single ab oder gemeinsam als Paar mit Ihrem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten Lebenspartner. Sie gilt für nichtselbstständige Versicherungsnehmerinnen und -nehmer und schließt minderjährige und unverheiratete Kinder ein, die bei Ihnen leben und noch keiner beruflichen und bezahlten Tätigkeit nachgehen. Im Straßenverkehr sind die versicherten Personen als Fußgänger, Radfahrerinnen, Fahrgast oder sonstige Teilnehmende sowie als berechtigte Fahrerinnen und Insassen der versicherten Fahrzeuge abgesichert – auch, wenn Sie als Fahrender ein fremdes Fahrzeug steuern.

Welche Kosten deckt die Rechtsschutzversicherung ab?

Im Falle eines Rechtsstreits übernehmen wir die gesamten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Streitfall entstehen. Dazu gehören die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsanwältin – von der Erstberatung bis zur Tätigkeit vor Gericht – sowie Gerichtskosten und gegebenenfalls Entschädigung für Sachverständige und Zeugen. Sollten Sie das Verfahren verlieren, trägt die Rechtsschutz auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Kosten zunächst in Rechnung gestellt und später erstattet werden.

Ab wann ist ein Rechtsstreit versichert?

Die Rechtsschutzversicherung muss bestehen, bevor der Konflikt entsteht – der Zeitpunkt der Streitursache darf nicht vor Beginn des Rechtsschutzes oder innerhalb der Wartezeit von drei Monaten (in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen) liegen. Schließen Sie die Versicherung also besser zu früh als zu spät ab, um in jedem Fall vor finanziellen Belastungen geschützt zu sein. Warten Sie nicht, bis es zu einem Streitfall kommt.

Wie erhalte ich Beratung in Rechtsfragen?

Mit Abschluss der Rechtsschutzversicherung haben Sie jederzeit Anspruch auf eine professionelle Rechtsberatung über unsere Rechtsschutz-Hotline. Rufen Sie an, schildern Sie Ihr Problem und Sie werden an einen unabhängigen Anwalt oder eine unabhängige Anwältin weitergeleitet oder erhalten eine Empfehlung für einen passenden Fachanwalt oder eine passende Fachanwältin. Die Kosten für die telefonische Beratung übernimmt der BGV – hierfür fällt auch keine Selbstbeteiligung an. Ob der geschilderte Fall versichert ist und eine anwaltliche Beratung vor Ort erfolgen kann, können Sie mit der Rechtsschutz-Hotline klären.

Wie hoch fällt die Selbstbeteiligung aus?

Wir bieten Tarife mit einem Selbstbehalt zwischen 150 und 400 Euro je Versicherungsfall an. Wenn Sie sich im Falle eines Rechtsstreits für einen der von uns empfohlenen Rechtsanwälte entscheiden, profitieren Sie von der variablen Selbstbeteiligung von maximal 150 Euro. Sie können den Selbstbehalt auf 0 Euro reduzieren, wenn drei Jahre in Folge keine Schadenzahlung durch die Badische Rechtsschutz zu leisten ist. Sollten Sie einen anderen Anwalt oder eine andere Anwältin beauftragen, beträgt die Selbstbeteiligung 250 Euro.

Besonderheiten für Familien in der Rechtsschutzversicherung

Als Teil des BGV Family-Angebots sichern Sie sich mit der Familien-Rechtsschutzversicherung attraktive Vorteile im Leistungsumfang:

  • Urheber-Rechtsschutz bis 500 Euro (im Tarif Klassik) bzw. bis 1.500 Euro (im Tarif Exklusiv und 58plus)
  • Beratung bei Fragen zur Aufsichtspflicht
  • Beratung bei Themen rund ums Kindergeld

:Zudem erhalten Sie eine Beitragsermäßigung von 10 Prozent , wenn Sie eine Versicherung aus verschiedenen Sparten des BGV Family-Angebots abschließen. Von Tipps zur Kindersicherheit im Haus über einen kostenlosen Fahrradcheck bis hin zu kleinen Geschenken und Überraschungen - Sie können sich auch über tolle Extras aus unserem Mehr-Drin-Programm freuen.

Mit der Familien-Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen und Ihren Lieben im Privat-, Berufs-, Verkehrsrecht und in Rechtsfragen rund ums Wohnen zur Seite.

Folgende Bereiche fallen u.a. unter den Privatrecht-Rechtsschutz:

  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Im Verkehrs-Rechtsschutz sind folgende Bereiche versichert:
  • Straf-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz

Im Berufsrecht unterstützen wir Sie bei Auseinandersetzungen zu:
  • Arbeitsentgelt
  • Urlaub
  • Kündigungsschutz
  • Überstunden
  • Arbeitszeugnissen
  • Abmahnungen
  • Disziplinar- und Standesrecht

Das Wohnungs- und Grundstücksrecht schließt folgende Streitigkeiten mit ein:
  • Miet- und Pachtverhältnisse
  • Eigentumsrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Photovoltaikrecht

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Während Familienrechtsschutz bedeutet, dass Ihre Familie in rechtlichen Fragen und Verfahren in den Versicherungsbereichen (Privat, Beruf, Verkehr) abgesichert ist, ist das Familienrecht ein eigener Rechtsbereich. Er umfasst zum Beispiel Streitigkeiten rund um Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsklagen. Dank der Familien-Rechtsschutzversicherung erhalten Sie in Fragen zu diesen Themen eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung, die Kosten für weitere rechtliche Schritte werden aber nicht übernommen. In unserem Exklusiv-Tarif sind auch weitere rechtliche Schritte bis 1.000 Euro mitversichert.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Grundschutz
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 5.000.000 EUR
  • Strafkaution bis 300.000 EUR
  • Weltweiter Versicherungsschutz (auch für den berufl. Bereich) für maximal 12 Monate 300.000 EUR
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden.
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung
  • Telefonische oder Online-Rechtsberatung sowie Online-Vertragscheck und Musterverträge
  • Sozial-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) gilt ab Gericht
  • Steuer-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) gilt ab Gericht
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit wählbar (Privat/Verkehr/Beruf)


Wichtigfür Familien
  • Rechtsschutz zu Fragen rund um die Aufsichtspflicht bis 250 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Fragen zum Kindergeld bis 250 EUR
  • Rechtsschutz im Internet-Urheberrecht bis 500 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis 250 EUR


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall unbegrenzt
  • Strafkaution bis 500.000 EUR
  • Weltweiter Versicherungsschutz (auch für den berufl. Bereich) für max.24 Monate 500.000 EUR
  • BU-Leistungscheck (Privat) Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden.
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung
  • Telefonische oder Online-Rechtsberatung sowie Online-Vertragscheck und Musterverträge
  • Sozial-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) ab Widerspruch
  • Steuer-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) ab Einspruch
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit inklusive (Privat/Verkehr/Beruf)


Wichtigfür Familien
  • Rechtsschutz zu Fragen rund um die Aufsichtspflicht bis 250 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Fragen zum Kindergeld bis 250 EUR
  • Rechtsschutz im Internet-Urheberrecht bis 1.500 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis 1.000 EUR


  • Rechtsschutz in Bausachen (Privat) bis 1.000 EUR
  • Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen bis 1.000 EUR
  • Cyber-Rechtsschutz: Bei unbefugter Verbreitung Ihrer persönlichen Daten im Internet
  • Fürsorge-Rechtsschutz: Sie haben Fragen zu einer Betreuungsanordnung (bis 1.000 EUR) oder zur Festsetzung des Pflegegrads Ihrer Eltern (bis 250 EUR).
  • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
  • Internet-Rechtsschutz: Bei unbefugter Verbreitung persönlicher Daten im Netz bis 1.000 EUR
  • Erstellung Patientenverfügung (Privat) Online über Dienstleister


58plusExklusiv
Für Seniorinnen und Senioren
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall unbegrenzt
  • Strafkaution: bis 500.000 Euro
  • Weltweiter Versicherungsschutz für max. 24 Monate: 500.000 Euro
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung
  • Mobiler Anwaltsservice
  • Sozial-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) ab Widerspruchsverfahren
  • Steuer-Rechtsschutz


Häufige Fragen und Antworten

Folgende Gebühren trägt die Rechtsschutzversicherung für Sie sowie mitversicherte Kinder:

  • Alle anfallenden, gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsanwältin sowie die Gesamtkosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher.
  • Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
  • Kosten des Prozessgegners
  • Kosten einer Mediation (bis zu 8 Sitzungsstunden à 180 Euro) – sollte diese scheitern, können Sie trotzdem einen Anwalt auf unsere Kosten konsultieren.
  • Kosten durch ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.

Übrigens besteht der Rechtsschutz nicht immer erst ab dem Klageverfahren - in vielen Rechtsbereichen sind Sie bereits außergerichtlich geschützt.

Sie können eine Laufzeit von einem Jahr oder fünf Jahren wählen. Auf Ihrem Versicherungsschein ist Ihre persönliche Laufzeit notiert. Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängern sich zum Ablauf um weitere 12 Monate, sofern keine Seite den Vertrag kündigt. Beträgt Ihre erste Laufzeit nach Versicherungsabschluss weniger als ein Jahr? Das kann der Fall sein, wenn das Versicherungsjahr zu einem bestimmten Kalendertag beginnen soll. Trotzdem gilt auch hier die automatische Verlängerung. Bei einer Laufzeit von drei oder mehr Jahren können Sie den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des dritten Jahres kündigen.

Auch wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen, kann es sein, dass Kosten anfallen. Gut, wenn diese von der Badischen Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Anbei einige Beispiele: 

  • Bei einer Einstellung eines Bußgeldverfahrens (z.B. wegen eines behaupteten Rotlichtverstoßes) müssen die Rechtsanwaltskosten bezahlt werden.
  • Im vorgerichtlichen Bereich gilt grundsätzlich: Wer den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beauftragt, muss ihn oder sie auch bezahlen. Es gibt aber Ausnahmen (z.B. bei Verzug).
  • Im Arbeitsrecht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
  • Selbst wenn Sie ein gerichtliches Verfahren gewinnen und die Gegenseite die Kosten übernehmen muss, werden Ihnen zunächst Anwalts- und Gerichtskostenvorschüsse in Rechnung gestellt und gegebenenfalls später erstattet. Bei einem Streitwert von 6.980 EUR betragen allein die Gerichtskosten 609,00 Euro.

Am wichtigsten ist, dass Sie alle Fragen im Antragsformular vollständig und der Wahrheit entsprechend beantworten – auch Fragen, die zu früheren Versicherungsfällen gestellt werden. Sollten Sie Daten ändern müssen, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Auch Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin muss zu jederzeit wahrheitsgemäß und ohne Informationslücken über den Sachverhalt im Bilde sein. Bitte stimmen Sie kostenverursachende Maßnahmen mit uns ab, bevor Sie diese beauftragen, um die Kosten der Rechtsverfolgung beziehungsweise des Verfahrens so gering wie möglich zu halten.

Wir können nicht jeden Streitfall versichern – sonst könnten wir Ihnen unsere Rechtsschutz nicht zu dem gewohnt moderaten Preis anbieten. Streitigkeiten in folgenden Bereichen sind nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Hier ein Auszug:

  • Urheber-, Patent- oder Markenrechte
  • Planung oder Errichtung eines Gebäudes
  • Kauf, Verkauf oder Finanzierung eines Grundstücks, das bebaut werden soll
  • Vergabe von Darlehen (Tarif Exklusiv bis 20.000 Euro Darlehenssumme versichert, darüber anteiliger Versicherungsschutz)
  • Spiel-, Wettverträge oder Gewinnzusagen
  • Widerruf oder Widerspruch eines Darlehens-, Leasing-, Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages

Folgende Rechtsbereiche sind eingeschlossen:

Privatrecht
  • Schadenersatz-RS, Ordnungswidrigkeiten-RS, Vertrags-/Sachenrecht, Steuer-RS (ab Gericht), Sozial-RS (ab Gericht), Opfer-RS, Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie Beratungs-RS.

Berufsrecht
  • Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zu Betriebsrente, Arbeitsentgelt, Kündigungsschutz, Urlaub, Überstunden, Abmahnung, Arbeitszeugnis sowie Disziplinar- und Standesrecht.

Verkehrsrecht

  • Ordnungswidrigkeiten-RS, Schadenersatz-RS, Vertrags- und Sachenrecht, Straf-RS, Verwaltungs-RS, Opfer-RS sowie Steuer-RS.

Wohnungs- und Grundstücksrecht (optional erweiterbar)

  • Konflikte rund um Miet- und Pachtverhältnisse, Eigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht sowie Steuer-RS.

Während unser Tarif Klassik die Kosten bis zu 1.000.000 Euro pro Rechtsschutzfall abdeckt, bietet der Tarif Exklusiv eine Versicherungssumme von 5.000.000. Zudem übernehmen wir eine Strafkaution in Höhe von 500.000 Euro und sichern Ihnen Rechtsschutz z.B. in Bausachen sowie in Aufhebungsvereinbarungen bis zu 1.500 Euro ab. Zudem sind die Bereiche Verwaltungsrechtsschutz im Privatbereich sowie Sozial- und Steuerrechtsschutz außergerichtlich mitversichert. Im Tarif Exklusiv schützt Sie die Rechtsschutzversicherung im Ausland für eine Aufenthaltsdauer von maximal 24 Monaten mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro.

Bei einer ausgeübten selbstständigen Tätigkeit kann der/die Versicherungsnehmer/-in den Rechtsschutz für Nichtselbstständige wählen. Kein Versicherungsschutz besteht für eine Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wenn Sie die selbstständige Tätigkeit versichern möchten, empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Selbstständige.

Beispiele, warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist

Gesamtkosten: 4.800 Euro

Unfall im Freibad

Bei einem Besuch mit Freunden im Freibad rutscht der 15-jährige Marcel am Beckenrand aus, stürzt und bricht sich den Arm, bevor er ins Wasser rutscht. Als er unterzugehen droht, helfen ihm seine Freunde geistesgegenwärtig und ziehen ihn aus dem Wasser. Da zu diesem Zeitpunkt für die vielen Badegäste nur ein Bademeister zuständig ist, verklagen die Eltern das Bad auf Schadensersatz, weil zu wenig Personal anwesend war. Im gerichtlichen Verfahren kommt es zu einem Vergleich. Die angefallenen Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.

Gesamtkosten: 3.000 Euro

Unberechtigte Kündigung

Sandra arbeitet seit acht Jahren als Projektleiterin in einer großen Werbeagentur. Sie verdient 5.200 Euro brutto monatlich. Trotz regelmäßiger Gehaltserhöhungen und positiver Feedbackgespräche wirft ihr Arbeitgeber ihr plötzlich vor, ihre Leistung lasse nach. Ohne genaue Begründung und ohne vorherige Abmahnung erhält Sandra eine Kündigung. Um dagegen vorzugehen, schildert sie den Fall ihrer Rechtsschutzversicherung. Der von dieser empfohlene Rechtsanwalt erhebt rechtzeitig Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Das folgende gerichtliche Verfahren zieht sich über mehrere Monate, und die Klägerin erhält letztlich eine hohe Abfindung. Die Anwaltskosten von 3.000 Euro übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Besonderheiten für Senioren in der Rechtsschutzversicherung

Mitversichert ist der oder die Ehe-/LebenspartnerIn sowie minderjährige Kinder und Ihre minderjährigen Enkelkinder und die Enkelkinder Ihres/Ihrer Ehe-/LebenspartnersIn bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie nicht verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine berufliche Tätigkeit ausüben. Auch für die Fahrzeuge der mitversicherten Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder besteht Versicherungsschutz. 

Für alle mitversicherten Personen besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen und als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer und sonstige Teilnehmer des Straßenverkehrs.

Ebenfalls mitversichert sind berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Im Streitfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Senioren und Seniorinnen folgende Kosten, sofern diese im Zuge eines Verfahrens oder anwaltlicher Beratung anfallen:

  • gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten und Honorare für Gerichtsvollzieher
  • Entschädigungen für Sachverständige und Zeugen, die das Gericht heranzieht
  • Kosten des Prozessgegners, wenn Sie das Verfahren verlieren und verpflichtet sind, diese zu tragen
  • die übliche Vergütung eines technischen sachkundigen Sachverständigen im außergerichtlichen Verfahren
  • Mediationskosten (bis zu 8 Sitzungsstunden à 180 Euro)
  • Kosten für Schieds- oder Schlichtungsverfahren bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen würde

  • Streitigkeiten um die Vergabe von Darlehen (58plus Rechtsschutz Exklusiv bis 20.000 Euro Darlehenssumme versichert, darüber anteiliger Versicherungsschutz), um Spiel- oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen
  • Ordnungswidrigkeiten-  bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
  • Ordnungswidrigkeiten-  bzw. Verwaltungsverfahren, das ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld bis einschließlich 60 EUR zur Folge haben kann (Bagatellbußgeldsachen).

Mit der Rechtsschutzversicherung des BGV sichern sich Senioren Rechtsbeistand in folgenden Bereichen:

Privatrecht
  • Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-RS, Steuer-RS (ab Gericht), Ordnungswidrigkeiten-RS, Sozial-RS (ab Gericht), Opfer-RS sowie Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.

Verkehrsrecht
  • Schadenersatz-RS, Ordnungswidrigkeiten-RS, Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungs- und Sozialgerichts-RS, Straf-RS, Steuer-RS und Opfer-RS.

Wohnungs- und Grundstücksrecht
  • Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, Erbbaurecht, Vorkaufsrecht, Eigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht und Steuer-RS.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Rechtsschutzversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Mit der Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Je nach versichertem Lebensbereich deckt der Rechtsschutz die wichtigsten Rechtsbereiche ab (z. B. Schadenersatz- oder Arbeitsrecht).

Wir haben eine Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, die eintreten, wenn die Wartezeit beendet ist. Wir können nicht alle Streitigkeiten versichern, sonst wird die Versicherung sehr teuer. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt. Zum Beispiel:

  • Streitigkeiten um Urheber-, Patent- oder Markenrechte,
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines Gebäudes,
  • Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finanzierung eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
  • Streitigkeiten um die Vergabe von Darlehen (EXKLUSIV/58plus RechtsschutzExklusiv) bis 20.000 Euro Darlehenssumme versichert, darüber anteiliger Versicherungsschutz), um Spiel- oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen,
  • Streitigkeiten um den Widerruf oder Widerspruch eines Darlehens-, Leasing-, Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages.

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben. Das ist der Betrag, den die Versicherung maximal an Kosten in einem Rechtsstreit bezahlt (siehe Welche Kosten sind versichert?).

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z. B. Steuer- oder Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte beschränkt ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweiten Versicherungsschutz. Die Kosten tragen wir dann bis zu einem Betrag von 500.000 Euro im Tarif Exklusiv und im Tarif 58plusRechtsschutz Exklusiv) bzw. bis 300.000 Euro in unserem Klassik-Tarif.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/rechtsschutz eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Rechtsschutz-Versicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, müssen Sie einen Text als Brief oder E-Mail an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben. Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können. Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können. Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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