E-Scooter-Versicherung

  • Absicherung von Schäden bis zu 100 Mio. Euro
  • Rundum abgesichert, nicht nur auf der letzten Meile
  • Sinnvoller Schutz und Top-Service
Ab 44 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
E-Scooter-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Scooter mit denen Sie auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren, brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das sagt das Gesetz.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden des Unfallgegners und wehrt Forderungen ab, die nicht berechtigt sind.
  • Sobald Sie die Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Versicherungsplakette für Ihr Fahrzeug. Die Plakete müssen Sie an Ihrem E-Scooter anbringen, um nachzuweisen, dass der Scooter versichert ist.


Einfach erklärt

3 Fakten zur E-Scooter-Versicherung

Wann brauchen Sie eine E-Scooter-Versicherung?

Die Versicherung gilt für E-Scooter, die mind. 6 km/h und max. 20 km/h fahren. Außerdem benötigt der E-Scooter eine Betriebserlaubnis und der/die Fahrer/in muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Gegenständen kommen kann. Wer ohne Versicherungsplakette unterwegs ist, macht sich strafbar.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Bei der Haftpflicht übernimmt der BGV die Kosten im Falle von Selbstverschulden die Schäden an anderen Personen, Sachen oder Vermögen. Sie deckt dabei Schäden bis zu 100 Mio. Euro pauschal (max. 12 Mio. Euro je geschädigter Person) ab.

Brauchen Sie ein eigenes Kennzeichen für Ihren E-Scooter?

Eine Versicherungsplakette ist Pflicht, ohne sie dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Die Plakette des jeweiligen Jahres dient als Versicherungsnachweis. Jedes Jahr wechselt die Farbe der Plakette, so sieht man sofort, ob der E-Scooter versichert ist.

Unser Tarif

Die optimale Lösung für Sie

E-Scooter
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro
  • Maximale Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflicht 15 Mio. Euro
  • Versicherungsschutz in ganz Europa


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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine E-Scooter-Versicherung sinnvoll ist

Zusammenstoß mit Fahrrad

Anne ist morgens auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem E-Scooter unterwegs und stößt mit einem Fahrradfahrer zusammen, der daraufhin Schadensersatzansprüche geltend macht.

Kind bei Unfall verletzt

Mats ist gerade 14 geworden und möchte eine Spritztour mit seinem neuen E-Scooter machen. Aufgrund seiner Unerfahrenheit biegt er unvorsichtig um eine Kurve und fährt ein Kind um, das sich daraufhin den Arm bricht.

Häufige Fragen und Antworten

Mit einer E-Scooter-Versicherung sind folgende Personen versichert: der Halter, die Eigentümerin sowie die Fahrer.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie leitet, wenn Sie einen Unfall bauen und Personen verletzt werden. Zudem wehrt sie Forderungen ab, die unberechtigt sind. Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgesichert sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Das Verkehrsjahr beginnt am 1.März und endet mit Ablauf des Februars des Folgejahres. Der Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte bestehen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Der Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte bestehen.

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ja, ein E-Scooter braucht eine Versicherungsplakete. Das ist gesetzlich vorgegeben. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen Sie den E-Scooter nicht fahren. Die Plakete muss auf der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden und zwar unterhalb des Scheinwerfers. Wichtig: Der untere Rand der Plakette muss sich mindestens 5 cm über der Fahrbahn befindet. Der Aufkleber muss auf eine Entfernung von mindestens 8 m lesbar sein.

Die E-Scooter-Versicherung des BGV gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wenn die Versicherung später abgeschlossen wird, dann gilt sie natürlich erst ab diesem Zeitpunkt, aber auch dann immer nur bis zum 28.02. (29.02.).

Nur wenn Ihr E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen ist, erhalten Sie auch eine Versicherungsplakete. Sie kömmem etwa beim TÜV oder der Dekra den E-Scooter prüfen lassen. DIese Prüfung kann mehrere hundert Euro kosten. Ob der E-Scooter eine Zulassung bekommt, ist von Fall zu Fall verschieden: Wenn er nicht der neuen Verordnung entspricht – weil er zum Beispiel schneller als 20 km/h fahren kann – muss er für die Zulassung erst technisch umgerüstet werden.

Im Regelfall dauert es nach Versicherungsabschluss drei Werktage, bis die Versicherungsplakette bei Ihnen in der Post liegt.

Ja, Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Sie verkaufen Ihren E-Scooter? Dann schreiben Sie uns bitte umgehend eine E-Mail an service@bgv.de und teilen Sie uns Ihre Vertragsnummer sowie Angaben zum Käufer mit (vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum).

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