E-Scooter-Versicherung

  • Absicherung von Schäden bis zu 100 Mio. Euro
  • Rundum abgesichert, nicht nur auf der letzten Meile
  • Sinnvoller Schutz und Top-Service
Ab 44 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
E-Scooter-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Für E-Scooter, die auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Sie zahlt bei berechtigten Forderungen des Gegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie eine Versicherungsplakette. Diese ist am E-Scooter anzubringen und dient als Versicherungsnachweis.


Einfach erklärt

3 Fakten zur E-Scooter-Versicherung

Wann brauchen Sie eine E-Scooter-Versicherung?

Die Versicherung gilt für E-Scooter, die mind. 6 km/h und max. 20 km/h fahren. Außerdem benötigt der E-Scooter eine Betriebserlaubnis und der/die Fahrer/in muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Gegenständen kommen kann. Wer ohne Versicherungsplakette unterwegs ist, macht sich strafbar.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Bei der Haftpflicht übernimmt der BGV die Kosten im Falle von Selbstverschulden die Schäden an anderen Personen, Sachen oder Vermögen. Sie deckt dabei Schäden bis zu 100 Mio. Euro pauschal (max. 12 Mio. Euro je geschädigter Person) ab.

Brauchen Sie ein eigenes Kennzeichen für Ihren E-Scooter?

Eine selbstklebende Versicherungsplakette ist Pflicht, ohne sie dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Die Plakette des jeweiligen Jahres dient als Versicherungsnachweis. Damit auf den ersten Blick klar ist, ob ein E-Scooter eine jeweilige Versicherung hat, wechseln die Farben der jeweiligen Plakette jährlich.

Unser Tarif

Die optimale Lösung für Sie

E-Scooter
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro
  • Maximale Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflicht 15 Mio. Euro
  • Versicherungsschutz in ganz Europa


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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine E-Scooter-Versicherung sinnvoll ist

Zusammenstoß mit Fahrrad

Anne ist morgens auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem E-Scooter unterwegs und stößt mit einem Fahrradfahrer zusammen, der daraufhin Schadensersatzansprüche geltend macht.

Kind bei Unfall verletzt

Mats ist gerade 14 geworden und möchte eine Spritztour mit seinem neuen E-Scooter machen. Aufgrund seiner Unerfahrenheit biegt er unvorsichtig um eine Kurve und fährt ein Kind um, das sich daraufhin den Arm bricht.

Häufige Fragen und Antworten

Eine E-Scooter-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des E-Scooters. Als versichert gelten der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in sowie der/die Fahrer/in des E-Scooters.

Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)

  • Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
  • Ersetzt berechtigte Ansprüche.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Versicherungssumme

  • Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgesichert sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Das Verkehrsjahr beginnt am 1.März und endet mit Ablauf des Februars des Folgejahres. Der Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte bestehen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Der Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte bestehen.

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen die E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden. Sie muss auf der Rückseite des Fahrzeugs unterhalb des Scheinwerfers angebracht werden. Wichtig hierbei ist, dass sich der untere Rand der Plakette mindestens 5 cm über der Fahrbahn befindet. Der Aufkleber muss auf eine Entfernung von mindestens 8 m lesbar sein.

Die E-Scooter-Versicherung des BGV gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wenn die Versicherung später abgeschlossen wird, dann gilt sie natürlich erst ab diesem Zeitpunkt, aber auch dann immer nur bis zum 28.02. (29.02.).

Die Möglichkeit, den E-Scooter zu versichern, hängt davon ab, ob er für den Straßenverkehr zugelassen ist. Besitzer/-innen können bei einem/r amtlich anerkannten Sachverständigen – etwa vom TÜV oder der Dekra – eine so genannte Einzelabnahme beantragen. Diese kann unter Umständen mehrere hundert Euro kosten. Ob der E-Scooter eine Zulassung bekommt, ist aber von Fall zu Fall verschieden: Wenn er nicht der neuen Verordnung entspricht – weil er zum Beispiel schneller als 20 km/h fahren kann – dann muss er für die Zulassung erst technisch umgerüstet werden.

Im Regelfall dauert es nach Versicherungsabschluss drei Werktage, bis die Versicherungsplakette bei Ihnen in der Post liegt.

Ja, Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Wenn Sie Ihren E-Scooter verkaufen, informieren Sie uns bitte umgehend unter service@bgv.de unter Angabe Ihrer Vertragsnummer sowie Angaben zum Käufer (vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum).

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