Wir bieten verschiedene Versicherungen abhängig von der Fahrzeugart bereits ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Oldtimer andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Auto oder Motorrad zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Auto oder Motorrad durch Unfälle.
Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen. Zum Beispiel übernimmt er das Abschleppen Ihres eigenen Autos oder Motorrads, aber nur bei Pkw und Krafträdern mit schwarzem Kennzeichen.
Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:
- Schäden an Ihrem eigenen Oldtimer sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
- Schäden an Ihrem Oldtimer durch Unfall sind in der Teilkasko nicht versichert.
- Schäden an Ihrem Oldtimer durch Verschleiß sind in der Vollkasko nicht versichert.
- Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, sind im Schutzbrief nicht versichert.
Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.