Oldtimerversicherung

  • Top-Schutz für Ihr Liebhaberstück
  • Keine Beitragserhöhung im Schadensfall
  • Entschädigung nach Marktwert laut Gutachten
Ab 200 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Oldtimerversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Oldtimer brauchen nicht nur besondere Pflege und Aufmerksamkeit, sondern auch einen speziellen Versicherungsschutz.
  • Damit Ihr wertvolles Fahrzeug rundum gut abgesichert ist, bietet die Oldtimer-Versicherung für historische Fahrzeuge einen spezifischen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.
  • In der Teilkaskoversicherung sind Transportschäden und Vandalismus mitversichert.
  • Bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden – unser Classic-Schutzbrief zahlt den Abschleppdienst und greift ebenso bei Erkrankung, Verletzung oder Tod eines Insassen.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Oldtimerversicherung

Wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer und kann versichert werden?

Damit Sie Ihr Fahrzeug in unserer Oldtimerversicherung versichern können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ihr Fahrzeug ist mindestens 20 Jahre alt, die jährliche Fahrleistung liegt unter 5.000 Kilometer. Ihr Alltagsfahrzeug (Pkw) ist bei uns versichert. Alle Fahrer/-innen des Oldtimers sind über 23 Jahre alt. Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbenutzung steht der Oldtimer in einer Garage. Das Fahrzeug befindet sich in gutem Zustand. Bei einer Kaskoversicherung ist ein aktuelles Wertgutachten bzw. eine Kurzbewertung von TÜV, DEKRA oder Classic-Data notwendig.

Welche unterschiedliche Kennzeichen gibt es?

Das schwarze Kennzeichen: Klassisches Oldtimer-Kennzeichen für Fahrzeuge ab 20 Jahre. Das H-Kennzeichen: Es ist für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und eine Eingangsuntersuchung vorweisen können. Mit dem H-Kennzeichen sind keine Nutzungsbeschränkungen verbunden. Das rote Kennzeichen: Es beginnt immer mit der Ziffernkombination 07 und ist speziell für Ihre Oldtimersammlung interessant. Damit können Sie Probe- und Werkstattfahrten mit Ihren Fahrzeugen durchführen. Zudem dürfen Sie damit auch an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen.

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

In den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Oldtimer
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Kollision mit Tieren in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschäden in Teil- und Vollkasko
  • Glasbruch in Teil- und Vollkasko
  • Diebstahl und Raub in Teil- und Vollkasko
  • Brand und Explosion in Teil- und Vollkasko
  • Schäden durch Naturgewalten, inkl. Lawinen in Teil- und Vollkasko
  • Transportschäden in Teil- und Vollkasko
  • Vandalismus in Teil- und Vollkasko
  • Unfallschäden am eigenen Oldtimer in Vollkasko


Erweiterbar mit der Classic-Schutzbriefversicherung

Häufige Fragen und Antworten

Eine Oldtimerversicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Oldtimers. Als versichert gelten der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in, der/die Fahrer/in und der/die Beifahrer/in des Oldtimers.

Vollkasko
Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall

Classic-Schutzbriefversicherung
Bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden – unser Classic-Schutzbrief für nur 25 Euro Jahresbeitrag zahlt den Abschleppdienst und greift ebenso bei Erkrankung, Verletzung oder Tod eines Insassen

Versicherungssumme
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen

Nicht abgesichert sind:

Kfz-Haftpflichtversicherung
Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug

Teilkasko
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus

Vollkasko
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß

Kfz-Schutzbrief
Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen

Fahrerschutzversicherung
Ihre Ansprüche, soweit ein Anderer für den Schaden aufkommt

Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen: Fahrzeugtyp (dazu gehört auch die Leistung), Fahrzeugart und Fahrzeugalter. Der Beitrag für die Voll- oder Teilkaskoversicherung richtet sich nach dem Wert des Oldtimers.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen sowie Schäden an beispielsweise der Ladung.

Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadensfall möglich.

Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV entweder über unsere Ansprechpartner/-in vor Ort oder unseren Kundenservice (0721 660-0) abschließen. Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertrags-Ablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadensfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember, so muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen. Wichtig: Teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen auf dem Kündigungsschreiben mit.

Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.

Die eVB-Nummer wird zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigt. Sie erhalten die eVB telefonisch von unserem Kundenservice unter 0721 660-0 oder von Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Falls Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und Sie zum BGV wechseln möchten, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir informieren die Zulassungsstelle direkt über die eVB-Nummer.

Ja. Für die Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbaren.In der Teilkaskoversicherung sind 150 EUR oder 500 EUR Selbstbeteiligung möglich. In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen 150 EUR, 300 EUR, 500 EUR oder 1.000 EUR Selbstbeteiligung wählen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt Ihr Beitrag aus.

Die Grüne Karte, auch Internationale Versicherungskarte genannt, dient als Nachweis im Ausland, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. In unserem Privatkundenportal können Sie sich ganz bequem online eine IVK ausstellen lassen.

Beispiele, warum eine Oldtimerversicherung sinnvoll ist

Kollision mit einem Reh

Ewald macht eine Spritztour übers Land mit seinem Oldtimer. Als er durch einen Wald fährt, springt ein Reh auf die Fahrbahn, es kommt zum Unfall. Der Oldtimer wird beschädigt und muss repariert werden.

Unfall beim Transport

Petra transportiert ihr Oldtimer-Motorrad zu einem Treffen auf einem Anhänger. Sie gerät in einen Unfall und das Motorrad wird dabei schwer beschädigt.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Oldtimerversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Wir bieten verschiedene Versicherungen abhängig von der Fahrzeugart bereits ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Oldtimer andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Auto oder Motorrad zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.

Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Auto oder Motorrad durch Unfälle.

Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen. Zum Beispiel übernimmt er das Abschleppen Ihres eigenen Autos oder Motorrads, aber nur bei Pkw und Krafträdern mit schwarzem Kennzeichen.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:

  • Schäden an Ihrem eigenen Oldtimer sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Oldtimer durch Unfall sind in der Teilkasko nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Oldtimer durch Verschleiß sind in der Vollkasko nicht versichert.
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, sind im Schutzbrief nicht versichert.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.

Damit der Versicherungsschutz gilt, muss Ihr Oldtimer bestimmte Bedingungen erfüllen:

Die Zustandsnote des Fahrzeugs muss zwischen 1 und 3 liegen, wie es in der Oldtimer-Richtlinie und der Oldtimerliteratur beschrieben ist.

Das Fahrzeug darf nur privat genutzt werden und muss auf Sie zugelassen sein.

Sie dürfen höchstens 5.000 Kilometer im Jahr damit fahren.

Der Oldtimer muss meistens in einer Garage stehen.

Alle Fahrer, die das Fahrzeug benutzen dürfen, müssen mindestens 23 Jahre alt sein.

Für den täglichen Gebrauch brauchen Sie ein Alltagsfahrzeug (Pkw), das auf Sie oder Ihren Ehe- oder Lebenspartner zugelassen und bei uns versichert ist.

Außerdem darf der Oldtimer nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Für Autos und Motorräder mit schwarzem Kennzeichen, für die Sie eine Kaskoversicherung wollen, brauchen wir eine Kurzbewertung. Diese Bewertung darf nicht älter als acht Wochen sein und muss von einem anerkannten Gutachter stammen, zum Beispiel Classic Data, Oldtitax, TÜV oder Dekra. Das Gutachten muss den aktuellen Marktwert und eine Zustandsnote nach der Oldtimer-Richtlinie enthalten. Außerdem müssen Fotos vom Oldtimer dabei sein.

Für Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen, der sogenannten 07er-Nummer, müssen Sie die Originalität und den Zustand nachweisen. Wir brauchen von jedem Fahrzeug ein Foto. Wenn Sie für ein Fahrzeug mit 07er-Nummer eine Kaskoversicherung wünschen, müssen Sie auch hier eine Kurzbewertung vorlegen, die nicht älter als acht Wochen ist.

Die Kosten für die Unterlagen wie Kurzbewertung und Fotos zur Risikobewertung müssen Sie selbst tragen.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt.

Wir zahlen höchstens so viel, wie Ihr Oldtimer zum Schadenzeitpunkt laut Gutachten, welches zum Schadenzeitpunkt dem Vertrag zugrunde lag, wert war.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind mit Ihrer Versicherung in ganz Europa geschützt. Außerdem gilt der Schutz auch in einigen Gebieten außerhalb Europas, die zur Europäischen Union gehören. Wenn Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) bekommen haben, gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch in den darauf genannten Ländern außerhalb Europas – außer in Ländern, die durchgestrichen sind.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung widerrufen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden rechtzeitig melden.

Fahren Sie Ihren Oldtimer nicht, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Sie brauchen außerdem einen gültigen Führerschein, um im Straßenverkehr zu fahren.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir kündigen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

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