Tierhalter­haftpflichtversicherung für Hunde & Pferde

  • Kosten für Schäden, die vom Hund oder Pferd ausgehen, sind abgedeckt
  • Kosten für das Einfangen entlaufener Tiere bis 500 Euro inbegriffen
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 54,39 Euro im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Frau gibt Pferd Blumen

Warum ist eine Tierhalter­haftpflicht so wichtig?

  • Für Schäden, die Ihr Hund, Ihr Pferd, Ihr Pony, Ihr Rind oder Ihr Esel verursacht, sind Sie als Halter oder Halterin verantwortlich.
  • Dementsprechend müssen Sie auch für die entstandenen Kosten sowie mögliche Behandlungskosten aufkommen.
  • Mit der Tierhalterhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite, denn sie übernimmt, wenn Ihr Tier Dritten einen Schaden zufügt.


 

Tierhalterhaftpflicht­versicherung einfach erklärt

Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflicht?

Wenn Sie Hunde, Pferde, Ponys, Rinder oder Esel halten, benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, um mögliche Schäden abzusichern. Für Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Papageien, Kanarienvögel, Wellensittiche sowie privat gehaltene Schafe, Schweine, Ziegen, Hühner oder Tauben greift der Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Im Fall von exotischen Tieren wie Schlangen, Echsen oder Raubkatzen ist eine vorherige Absprache mit dem Versicherer notwendig, um im Schadenfall abgesichert zu sein.

Ist die Tierhalterhaftpflicht für Hundebesitzer/-innen verpflichtend?

Das hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen. Für als nicht gefährlich eingestufte Hunde besteht beispielsweise in Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Versicherungspflicht, in Baden-Württemberg dagegen nicht. Als Halter von als gefährlich eingestuften Hunderassen müssten Sie grundsätzlich eine Hundehalterhaftpflicht abschließen – jedoch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Gern beraten wir Sie zum optimalen Schutz in Ihrem Bundesland, damit Sie die Zeit mit Ihrem Vierbeiner noch unbeschwerter genießen können.

Müssen Pferde zwingend versichert werden?

Gesetzlich ist eine Haftpflichtversicherung für Pferde nicht vorgeschrieben. Dennoch lautet unsere Empfehlung: Schützen Sie sich mit der Tierhalterhaftpflicht vor finanziellen Risiken. Gerade ein Pferd kann durch seine Größe und Kraft große Schäden verursachen, wenn es durchgeht und womöglich panisch auf eine Straße läuft. Unfallschäden und schlimmstenfalls Personenschäden bedeuten für die Halter enorme Kosten, die sie ohne Reit- und Zugtierhaftpflicht aus eigener Tasche übernehmen müssen.

Genügt eine Versicherung für mehrere Tiere?

Nein, denn: Mehrere Pferde oder Hunde bedeuten auch ein höheres Risiko für einen Schaden, darum ist es wichtig, dass Sie uns als Versicherung alle Tiere nennen, die in der Police berücksichtigt werden sollen – auch neue Tiere. Nur so können wir Ihnen im Schadenfall die Kosten vollumfänglich erstatten. Eine Versicherung für mehrere Hunde wird auch als „Zwingerhaftpflicht“ bezeichnet und bietet vergünstigte Konditionen – wobei ein Zwinger natürlich keine Pflicht ist.

Sind Hundesitter und Reitbeteiligungen abgesichert?

Sofern es sich beim/bei der Hundesitter/-in oder bei der Reitbeteiligung um ein privates Verhältnis handelt und nicht um eine geschäftliche Beziehung, greift die Tierhalterhaftpflicht für Singles und Paare. Wird durch das Tier während des Ausritts oder des Spaziergangs ein Sach- oder Personenschaden bei Dritten verursacht, übernehmen wir die Kosten. Handelt es sich hingegen um eine/-n gewerbliche/-n Hundesitter/-in, haftet dieser selbst für mögliche Schäden durch Ihr Tier.

Ist der eigene Besitz bei Schäden durch das Tier versichert?

Mit der Haftpflichtversicherung für Hunde oder Pferde sichern Singles und Paare Schäden ab, die Dritten durch Ihr Tier zugefügt werden – aber keine Schäden am eigenen Besitz oder Verletzungen beim Versicherungsnehmer und im Haushalt lebender Angehöriger. Hat Ihr Hund mit seinen matschigen Pfoten Ihren teuren Teppich verschmutzt oder hat sich Ihr Pferd losgerissen, Ihren eigenen Garten verwüstet und Ihre Lieblingsblumen gefressen? Dann leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung leider nicht.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal für 6 Mio. EUR
  • Versicherungssumme für Vermögensschäden bis 100.000 EUR
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 0 EUR, optional 150 EUR
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit für 1 Jahr


Wichtigfür Familien
  • Mitversicherung der Schäden von Angehörigen bis 5.000 EUR
  • Einfangen und Suchen entlaufender Tiere bis 500 EUR
  • Neuwert-Entschädigung bis 5.000 EUR


  • Mietsachschadendeckung bis 300.000 EUR
  • Teilnahme an Pferde-Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen
  • Versicherungsschutz für Welpen oder Fohlen bis 3 Monate
  • Private Kutschfahrten mit Pferden, Ponys, Maultieren oder Esel


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal für 10 Mio. EUR
  • Versicherungssumme für Vermögensschäden bis 100.000 EUR
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 0 EUR, optional 150 EUR
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit für 1 Jahr


Wichtigfür Familien
  • Mitversicherung der Schäden von Angehörigen bis 5.000 EUR
  • Einfangen und Suchen entlaufender Tiere bis 500 EUR
  • Neuwert-Entschädigung bis 5.000 EUR


  • Mietsachschadendeckung bis 300.000 EUR
  • Teilnahme an Pferde-Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen
  • Versicherungsschutz für Welpen oder Fohlen bis 12 Monate
  • Private Kutschfahrten mit Pferden, Ponys, Maultieren oder Esel
  • Gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgeld
  • Ungewollte Deckschäden


Besonderheiten in der Tierhalterhaftpflicht für Familien

Die Tierhalterhaftpflicht für Familien schützt den Halter oder die Halterin des Tieres sowie jeden, der das Tier vorübergehend beaufsichtigt, sofern dies nicht gewerbsmäßig geschieht. Das gilt auch, wenn eine befreundete Person mit Ihrem Hund Gassi geht oder Ihr Pferd reitet und es dabei zu einem Vorfall kommt, der einen Schaden verursacht. Mit der Haftpflichtversicherung für Pferd und Hund bewahren Sie Ihre Familie vor möglichen hohen Kosten.

Eine Hundehaftpflicht für Familien bieten wir ab 54,39 Euro im Jahr an. Halter von Reit- und Zugtieren können einen Tarif ab 81 Euro jährlich wählen.

BGV Family ist unser Mehr-drin-Programm speziell für Familien. Weil uns Ihre Familie wichtig ist, bieten wir familienspezifische Produktleistungen an – und das schon ab dem ersten Abschluss eines Vertrages in den BGV Family-Sparten. Schließen Sie eine Versicherung innerhalb desBGV Family-Angebots ab, erhalten Sie 10 Prozent Beitragsvorteil (lediglich Kfz-Versicherungen sind ausgeschlossen). Freuen Sie sich außerdem auf Aktionen des BGV Kids Clubs und spannende Gewinnmöglichkeiten.

Beispiele, warum die Pferde- oder Hundehaftpflicht für Familien sinnvoll ist

Gesamtkosten: 500 Euro

Teurer Jagdinstinkt

Bei der morgendlichen Gassi-Runde führt Melanie, Haralds Tochter, die Leine. Plötzlich reißt sich der Hund los und rennt auf die Straße. Nur mit der Feuerwehr lässt sich der Familenhund einfangen, ein Unfall konnte glücklicherweise verhindert werden. Im Rahmen von BGV Family übernimmt die Tierhalterhaftpflicht einen Teil der Einsatzkosten von 500 Euro.

Gesamtkosten: 4.560 Euro

Nicht ganz mit dem Schrecken davongekommen

Christiane führt ihren Hengst Hugo entlang einer Landstraße auf die Koppel. Plötzlich rast ein Laster vorbei. Hugo bekommt Panik, reißt sich los und rennt auf die Straße. Die Fahrerin des nachfolgenden Pkws muss ruckartig bremsen, reißt dabei das Lenkrad herum und prallt gegen einen Baum. Sie wird leicht verletzt, das Pferd kommt mit dem Schrecken davon. Den Blechschaden am Auto sowie die Behandlungskosten übernimmt die Haftpflicht.

Häufige Fragen und Antworten

Wenn Sie beim BGV eine Pferde- oder Hundehaftpflicht abschließen, können Sie sich auf folgenden Leistungsumfang verlassen:

Für Hunde
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmenden als privater Hundehalter, ebenso die Haftpflicht seiner Familienangehörigen ( in der Familienversicherung) und vorübergehende/-r Tierhüter/-innen in dieser Eigenschaft. Der Versicherungsschutz besteht auch im Falle des Führens ohne Leine oder Maulkorb. Auch Schäden, die durch Hundewelpen in den ersten drei Lebensmonaten verursacht werden, sind im Klassik-Tarif abgedeckt.

Für Reit- und Zugtiere
Auch hier ist die gesetzliche Haftpflicht des privaten Halters oder der privaten Halterin, seiner bzw. ihre Familie (in der Familienversicherung) sowie eines Tierhüters versichert. Mitversichert sind Schäden, die im Rahmen von Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben, wie Voltigieren oder Reiterspielen, entstehen. Private Kutschfahren sind ebenfalls versichert, sofern der Vertrag alle Zugtiere umfasst. Sollten Sie hin und wieder Kutschfahrten gegen Entgelt anbieten, deckt die Haftpflichtversicherung für Pferde dies für Ihre Familie ab – die gilt jedoch nicht für regelmäßige gewerbliche Fahrten.

Für bestimmte Risiken ist eine separate Absicherung notwendig. In der Haftpflicht für Hunde und Pferde sind nicht enthalten:

  • gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden
  • Schäden, die über die Versicherungssumme hinausgehen

Bei Hunden gilt:
  • Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmenden als Halter/-in von Jagdhunden ist nicht abgesichert, sofern bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
  • Nicht versichert werden Kampfhunde oder gefährliche Hunde.

Bei Reit- und Zugtieren gilt:
  • Ausgeschlossen sind Pferderennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter oder einer Veranstalterin organisiertes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird. Zudem werden Sachschäden des Fuhrwerkseigentümers nicht übernommen.

Unsere Haftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde können Familien für ein Jahr oder für fünf Jahre abschließen. Zum Ende des Jahres verlängert sich der Vertrag ohne Ihr Zutun, sofern Sie oder wir nicht kündigen. Um das Versicherungsjahr an einem bestimmten Tag beginnen zu lassen, kommt es vor, dass die erste Laufzeit weniger als 12 Monate beträgt – die automatische Verlängerung bleibt trotzdem bestehen. Bei einer Laufzeit von drei Jahren oder mehr können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Bitte lassen Sie uns Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor Ende des dritten Jahres zukommen.

Sogenannte Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde werden in der Tierhalterhaftpflicht für Familien nicht versichert. Dazu zählen u.a.:

Kampfhunde

  • Fila Brasileiro
  • Mastino Napoletano
  • Argentinischer Mastiff
  • Tosa Inu
  • Bordeaux-Dogge
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bandog
  • Bullterrier
  • Pit-Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Hunden

Gefährliche Hunde

Hunde jeglicher Rasse, die zu aggressivem Verhalten neigen, bissig sind, Menschen in drohender Weise anspringen oder unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, z. B. während eines Urlaubs oder einer längeren Arbeitstätigkeit, gilt innerhalb Europas der Versicherungsschutz unbegrenzt weiter, außerhalb Europas besteht er ein Jahr lang.

Wir möchten Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz bieten. Deshalb können Sie bei uns eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Familien im Tarif Exklusiv abschließen, auch wenn bei einer anderen Versicherung ein Vertrag besteht, den Sie erst in einigen Monaten beenden können. Die Exklusivdeckung leistet dann, wenn Sie durch den bestehenden Vertrag keinen Anspruch hätten – weil z. B. die Versicherungssumme überschritten wurde oder weil dort Leistungen ausgeschlossen sind.

Solange Ihr bestehender Vertrag läuft, sichern Sie mit der Haftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde Ihre Familie optimal ab und erhalten zudem einen Beitragsnachlass von 50 Prozent.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Sie sind geschützt, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht und jemand dafür Geld von Ihnen verlangt. Die Versicherung prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist, übernimmt die Kosten und zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab.

Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Tiere, die Sie für Ihren Beruf oder in der Landwirtschaft halten.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden durch die Benutzung eines Fahrzeugs oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben.

Die Versicherung zahlt für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Das können Schäden an Menschen oder an Sachen sein. Die Versicherung hilft, wenn Sie oder jemand, den Sie zum Aufpassen auf Ihr Pferd oder Hund bestimmt haben, für den Schaden verantwortlich ist. Auch Schäden, die im Ausland zum Beispiel während eines Urlaubs passieren, sind mitversichert.

Die Versicherung bezahlt bei einem Schaden immer nur den aktuellen Wert der beschädigten Sache.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind auch versichert, wenn Sie mit Ihrem Tier vorübergehend in Europa sind. Außerhalb von Europa sind Sie versichert, wenn Ihr Aufenthalt dort nicht länger als ein Jahr dauert.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/tierhalterhaftpflichtversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können z. B. auch nach einem Schadenfall kündigen. Wenn Sie kein Tier mehr haben, endet der Vertrag, sobald wir davon erfahren.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

Wir helfen gern weiter

Telefonische Beratung

Berater/in vor Ort