Bauherrenhaft­pflichtversicherung

  • Wichtigste Versicherung beim Hausbau
  • Absicherung von Haftpflichtrisiken für private Bauherren/innen
  • Absicherung auch bei Eigenleistungen
Ab 80,33 € einmalig
In wenigen Schritten zum Antrag
Bauherrenhaftpflicht

Das Wichtigste in Kürze


  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt bei Schadensersatzforderungen von Dritten, die durch Schäden im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstehen.
  • Damit zählt sie zu einer der grundlegendsten Versicherungen beim Hausbau.
  • Sie sind während der Bauzeit für die Sicherheit Ihrer Baustelle verantwortlich. Kommt es zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sind Sie für diese Schäden an Dritten haftbar.
  • Außerdem schützt die Bauherrenhaftpflicht Sie auch vor unberechtigten Forderungen, z. b. von beauftragten Dienstleistern.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Bauherrenhaftpflicht­versicherung

Für was hafte ich als Bauherr oder Bauherrin?

Die Baustellensicherheit ist ein zentrales Thema, denn hier lauern viele Gefahren. Als Bauherr oder Bauherrin sind Sie verantwortlich für alles, was auf Ihrer Baustelle geschieht – und damit haftbar, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Gegen die finanziellen Folgen von Schadenersatzforderung aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können Sie sich mit unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung optimal absichern. Für Sie als Bauherren oder Bauherrin bedeutet die Versicherung einen umfassenden Schutz vor den Kosten durch die finanziellen Ansprüche anderer.

Wann benötige ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Für Renovierungen oder Umbaumaßnahmen bis 50.000 Euro besteht in der Regel Bauherrenhaftpflichtversicherungsschutz über eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus und der selbstgenutzten Wohnung über die Privathaftpflichtversicherung. Bis zu dieser Bausumme bietet auch eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für gewöhnlich den erforderlichen Versicherungsschutz. Bei allen darüber hinaus gehenden Projekten empfiehlt sich in jedem Fall eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Wo ist Versicherungsschutz bei Baumaßnahmen bereits eingeschlossen?

In unserer Privathaftpflichtversicherung der Produktlinie Klassik sind bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung Baumaßnahmen (z. B. Umbau oder Anbau) bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro mitversichert.
Kunden und Kundinnen unserer Privathaftpflichtversicherung der Produktlinie Exklusiv benötigen keine zusätzlichen Haftpflicht-Versicherungen beim Hausbau, denn bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung sind Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert.
Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Beispiele, warum eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist

Kinder verletzten sich auf der Baustelle

Thorsten hat seine Baustelle nicht richtig abgesichert. Eines Nachmittags spielen die Nachbarskinder dort und verletzen sich.

Leitung des Nachbarhauses wird beschädigt

Bei der Aushebung der Baugrube wird eine unterirdische Leitung des Nachbarhauses beschädigt.

Häufige Fragen und Antworten

In der Bauherrenhaftpflicht versichert sind:

  • die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Bauherrin
  • die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
  • die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie (auch Selbsthilfe beim Bau)
  • die gesetzliche Haftpflicht aus der Übernahme der Planung und/oder Bauleitung

In der Bauherrenhaftpflicht sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Strafen und Bußgelder

In der Regel führt ein Bauunternehmen den Bau eines Hauses für Sie aus. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Bauherr oder Bauherrin für etwaige Schäden nicht haften. Sie sind während der Bauzeit für die Sicherheit Ihrer Baustelle verantwortlich. Kommt es zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sind Sie für diese Schäden an Dritten haftbar. Außerdem schützt die Bauherrenhaftpflicht Sie auch vor unberechtigten Forderungen, z. B. von beauftragten Dienstleistern.

Der Versicherungsschutz endet

  • mit Beendigung der Bauarbeiten
  • oder mit der Bezugsfertigkeit
  • oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung
  • oder mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme.

Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Für Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet spätestens drei Jahre (bei Gewährung des Fertighausrabattes neun Monate) nach Versicherungsbeginn. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.

Ja, diese sind einschließbar. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst die Haftungsrisiken, die für Sie als AuftraggeberIn einer privaten Baumaßnahme (Bauherr/Bauherrin) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. Architekturbüro, Bauunternehmen) verrichten lassen oder den Bau in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe selbst verrichten.

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