Baupolice mit Eigenleistung

  • 3 Versicherungen, 1 Beitrag, 100 Prozent Sicherheit
  • Leistungsstarke Bauherrenhaftpflicht
  • Bauleistungsversicherung schützt bei Sachschäden
  • Bauhelferunfallversicherung
Gilt für 3 Jahre
In wenigen Schritten zum Antrag
Baupolice

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Baustellenabsicherung, die Beseitigung von Gefahrenstellen oder die Gesundheit der Helfenden - als Bauherr und Bauherrin tragen Sie große Verantwortung
  • Mit der BGV-Baupolice sichern Sie die wichtigsten Risiken am Bau in nur einer Police optimal ab.
  • Sie brauchen für die gesamte Bauzeit nur einmal einen Beitrag zu bezahlen.
  • Der Einmalbeitrag gilt bis zu drei Jahre. Damit ist der Versicherungsschutz auch dann nicht gefährdet, wenn das Bauvorhaben länger dauert als geplant.
  • In der BGV-Baupolice sind neben der Bauherrenhaftpflicht auch die Bauleistungsversicherung und die Bauhelferunfallversicherung für Sie und die Helfenden enthalten.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Baupolice

Für was hafte ich als Bauherr oder Bauherrin?

Als Bauherr oder Bauherrin haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn auf Ihrer Baustelle jemand zu Schaden kommt. Dies gilt nicht nur für Handwerker und Handwerkerinnen, die auf der Baustelle arbeiten, sondern z. B. auch für Passanten und Passantinnen.

Für was benötige ich als Bauherr oder Bauherrin eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung greift bei unvorhergesehen Schäden während der Bauzeit. Diese können z. B. durch Unwetter oder Vandalismus entstehen.

Wann benötige ich eine Bauhelferunfallversicherung?

Wenn der Bauherr oder die Bauherrin, Familienangehörige, Verwandte oder Freunde bei in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten tätig sind. Damit sind alle Helfenden beim Hausbau mitversichert - ohne dass diese namentlich genannt werden müssen.

Unser Tarif

Die optimale Lösung für Sie

Baupolice
mit Eigenleistung

Bauherrenhaftpflicht:

  • Personen- und Sachschäden pauschal: 6 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: bis 100.000 Euro
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Allmählichkeitsschäden sind mitversichert
  • Schäden durch Abwasser sind mitversichert
  • Lagerung gewässergefährdender Substanzen wie Lacke oder Farben: bis 60l/kg je Behälter bzw. insgesamt 600l/kg
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz: bis 100.000 Euro
  • Haus und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstück und Bauwerk inklusive
  • Beitragsrabatt bei Fertighäusern möglich
  • Versicherungsschutz für Bauhelfer ist gewährleistet
  • Ausführung der Bauarbeiten oder ein Teil dieser Arbeiten in Eigenregie gegen Zuschlag mitversichert



Bauleistungsversicherung:

  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 150 Euro
  • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbunden Bestandteilen ist mitversichert
  • Schäden durch ungewöhnliche Witterungsereignisse und Leitungswasser an fertigen Teilen des Bauwerks sind abgedeckt
  • Mitversicherung des Einbaus von Photovoltaikanlagen gegen Zuschlag mitversichert



Bauhelfer-Unfallversicherung:

  • Invalidität: wählbar 25.000 bis 200.000 Euro
  • Todesfallleistung: wählbar 0 bis 100.000 Euro
  • Krankenhaustagegeld: wählbar 0 bis 100 Euro
  • Bergungskosten: bis 20.000 Euro


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, in denen eine Baupolice schützt

Bauherrenhaftpflicht

Thomas lässt auf seiner Baustelle eine Säge achtlos liegen. Eine Spaziergängerin kommt vorbei und verletzt sich daran. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Behandlungskosten.

Bauleistungsversicherung

Unbekannte schleichen nachts auf die Baustelle von Familie W. Sie zerstören die Sanitärenanlagen und die dort deponierten Baustoffe. Die Bauleistungsversicherung deckt die durch Vandalismus entstandenen Schäden ab.

Häufige Fragen und Antworten

Bauherrenhaftpflichtversicherung (sofern vereinbart):
Gegenstand der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Bauherrenhaftpflicht umfasst die Haftungsrisiken, die für Sie als Auftraggebende einer privaten Baumaßnahme (Bauherr/-in) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. Architekt/-in, Bauunternehmen) verrichten lassen oder den Bau in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe selbst verrichten. Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle und Grundstück ausgehen. Im Zuge der versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) sind beispielsweise Schäden erfasst durch umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte oder durch berechtigte Benutzung von nicht versicherungspflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

Bauleistungsversicherung (sofern vereinbart):
Versicherungsschutz besteht für alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen) gegen z. B. unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung oder Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile.

Bauhelferunfallversicherung (sofern vereinbart):
Versichert sind Unfälle aller Personen, die bei den in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten bzw. Arbeiten auf der Baustelle tätig sind (Bauherr und Bauherrin, Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Nachbarinnen und Kollegen und Kolleginnen). Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn sich die versicherte Person beim Bau oder der Renovierung in eigener Regie verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende versicherbare Geldleistungen:

  • einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen
  • Todesfallleistungen (sofern vereinbart)
  • Krankenhaustagegeld (sofern vereinbart)

Nicht versichert in der Bauherrenhaftpflicht:

  • Haftpflichtansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, Schäden, die Sie selbst erleiden.

Nicht versichert in der Bauleistungsversicherung:
  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion.

Bauhelferunfallversicherung:
  • Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall), Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung).

Zur Bausumme zählen die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, die Kosten aller Bauleistungen mit Baustoffen und Bauteilen, der Wert der Eigenleistungen und eigene Lieferung.

Kosten für die Aushebung von Grund und Boden (Grabearbeiten), Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst) und die Mehrwertsteuer.

Der Kaufpreis für das Grundstück sowie Erschließungskosten gehören nicht dazu.

Kunden und Kundinnen, die unseren Privathaftpflichttarif Exklusiv abgeschlossen haben, benötigen keine zusätzliche Haftpflichtversicherungen beim Hausbau, denn bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung sind Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert. Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten, mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Für Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet spätestens drei Jahre (bei Gewährung des Fertighausrabattes neun Monate) nach Versicherungsbeginn. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt

Ja, Sie als Bauherr und Bauherrin sind mitversichert.

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