Baupolice mit Eigenleistung

  • 3 Versicherungen, 1 Beitrag, 100 Prozent Sicherheit
  • Leistungsstarke Bauherrenhaftpflicht
  • Bauleistungsversicherung schützt bei Sachschäden
  • Bauhelferunfallversicherung
Gilt für 3 Jahre
In wenigen Schritten zum Antrag
Baupolice

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Baustellenabsicherung, die Beseitigung von Gefahrenstellen oder die Gesundheit der Helfenden - als Bauherr und Bauherrin tragen Sie große Verantwortung
  • Mit der BGV-Baupolice sichern Sie die wichtigsten Risiken am Bau in nur einer Police optimal ab.
  • Sie brauchen für die gesamte Bauzeit nur einmal einen Beitrag zu bezahlen.
  • Der Einmalbeitrag gilt bis zu drei Jahre. Damit ist der Versicherungsschutz auch dann nicht gefährdet, wenn das Bauvorhaben länger dauert als geplant.
  • In der BGV-Baupolice sind neben der Bauherrenhaftpflicht auch die Bauleistungsversicherung und die Bauhelferunfallversicherung für Sie und die Helfenden enthalten.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Baupolice

Für was hafte ich als Bauherr oder Bauherrin?

Als Bauherr oder Bauherrin haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn auf Ihrer Baustelle jemand zu Schaden kommt. Dies gilt nicht nur für Handwerker und Handwerkerinnen, die auf der Baustelle arbeiten, sondern z. B. auch für Passanten und Passantinnen.

Für was benötige ich als Bauherr oder Bauherrin eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung greift bei unvorhergesehen Schäden während der Bauzeit. Diese können z. B. durch Unwetter oder Vandalismus entstehen.

Wann benötige ich eine Bauhelferunfallversicherung?

Wenn der Bauherr oder die Bauherrin, Familienangehörige, Verwandte oder Freunde bei in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten tätig sind. Damit sind alle Helfenden beim Hausbau mitversichert - ohne dass diese namentlich genannt werden müssen.

Ihre Vorteile der BGV Baupolice mit Eigenleistung

Unser Tarifvariante in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Baupolice
mit Eigenleistung

Bauherrenhaftpflicht:

  • Personen- und Sachschäden pauschal: 6 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: bis 100.000 Euro
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Allmählichkeitsschäden sind mitversichert
  • Schäden durch Abwasser sind mitversichert
  • Lagerung gewässergefährdender Substanzen wie Lacke oder Farben: bis 60l/kg je Behälter bzw. insgesamt 600l/kg
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz: bis 100.000 Euro
  • Haus und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstück und Bauwerk inklusive
  • Beitragsrabatt bei Fertighäusern möglich
  • Versicherungsschutz für Bauhelfer ist gewährleistet
  • Ausführung der Bauarbeiten oder ein Teil dieser Arbeiten in Eigenregie gegen Zuschlag mitversichert



Bauleistungsversicherung:

  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 150 Euro
  • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbunden Bestandteilen ist mitversichert
  • Schäden durch ungewöhnliche Witterungsereignisse und Leitungswasser an fertigen Teilen des Bauwerks sind abgedeckt
  • Mitversicherung des Einbaus von Photovoltaikanlagen gegen Zuschlag mitversichert



Bauhelfer-Unfallversicherung:

  • Invalidität: wählbar 25.000 bis 200.000 Euro
  • Todesfallleistung: wählbar 0 bis 100.000 Euro
  • Krankenhaustagegeld: wählbar 0 bis 100 Euro
  • Bergungskosten: bis 20.000 Euro


Beispiele, in denen eine Baupolice schützt

Bauherrenhaftpflicht

Thomas lässt auf seiner Baustelle eine Säge achtlos liegen. Eine Spaziergängerin kommt vorbei und verletzt sich daran. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Behandlungskosten.

Bauleistungsversicherung

Unbekannte schleichen nachts auf die Baustelle von Familie W. Sie zerstören die Sanitärenanlagen und die dort deponierten Baustoffe. Die Bauleistungsversicherung deckt die durch Vandalismus entstandenen Schäden ab.

Häufige Fragen und Antworten

Bauherrenhaftpflichtversicherung (sofern vereinbart):
Gegenstand der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Bauherrenhaftpflicht umfasst die Haftungsrisiken, die für Sie als Auftraggebende einer privaten Baumaßnahme (Bauherr/-in) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. Architekt/-in, Bauunternehmen) verrichten lassen oder den Bau in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe selbst verrichten. Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle und Grundstück ausgehen. Im Zuge der versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) sind beispielsweise Schäden erfasst durch umstürzendes Baumaterial und ungesicherte Schächte oder durch berechtigte Benutzung von nicht versicherungspflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

Bauleistungsversicherung (sofern vereinbart):
Versicherungsschutz besteht für alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben (Neubau oder Umbau eines Gebäudes einschließlich dazugehöriger Außenanlagen) gegen z. B. unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung oder Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile.

Bauhelferunfallversicherung (sofern vereinbart):
Versichert sind Unfälle aller Personen, die bei den in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten bzw. Arbeiten auf der Baustelle tätig sind (Bauherr und Bauherrin, Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Nachbarinnen und Kollegen und Kolleginnen). Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn sich die versicherte Person beim Bau oder der Renovierung in eigener Regie verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende versicherbare Geldleistungen:

  • einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen
  • Todesfallleistungen (sofern vereinbart)
  • Krankenhaustagegeld (sofern vereinbart)

Nicht versichert in der Bauherrenhaftpflicht:

  • Haftpflichtansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, Schäden, die Sie selbst erleiden.

Nicht versichert in der Bauleistungsversicherung:
  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion.

Bauhelferunfallversicherung:
  • Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall), Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung).

Zur Bausumme zählen die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, die Kosten aller Bauleistungen mit Baustoffen und Bauteilen, der Wert der Eigenleistungen und eigene Lieferung.

Kosten für die Aushebung von Grund und Boden (Grabearbeiten), Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst) und die Mehrwertsteuer.

Der Kaufpreis für das Grundstück sowie Erschließungskosten gehören nicht dazu.

Kunden und Kundinnen, die unseren Privathaftpflichttarif Exklusiv abgeschlossen haben, benötigen keine zusätzliche Haftpflichtversicherungen beim Hausbau, denn bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung sind Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert. Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten, mit der Bezugsfertigkeit, nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Für Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet spätestens drei Jahre (bei Gewährung des Fertighausrabattes neun Monate) nach Versicherungsbeginn. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt

Ja, Sie als Bauherr und Bauherrin sind mitversichert.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Baupolice. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Bauvorhaben an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken:

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie als Bauherr für Schäden verantwortlich gemacht werden. Sie gilt, wenn Sie jemanden mit der Arbeit an Ihrem Bau beauftragen oder die Arbeiten selbst oder mit Hilfe von Nachbarn erledigen. Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die von Ihrer Baustelle oder Ihrem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel sind Schäden durch umfallendes Baumaterial, offene Gruben oder die Verwendung bestimmter Arbeitsmaschinen mitversichert. Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Forderung und bezahlt berechtigte Schadensersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Die Bauleistungsversicherung schützt alle Arbeiten und Lieferungen für Ihr Bauprojekt. Das kann zum Beispiel ein neues Gebäude oder eine Renovierung sein, auch die Außenbereiche sind mitversichert. Die Versicherung hilft, wenn etwas kaputt geht oder gestohlen wird. Versichert sind nur Sachen, die fest am Haus sind.

Die Bauhelferunfallversicherung schützt alle, die auf der Baustelle mithelfen. Das sind zum Beispiel der Bauherr, Familie, Freunde, Nachbarn oder Kollegen. Ein Unfall ist, wenn jemand beim Bauen stolpert, ausrutscht oder fällt und sich verletzt. Die Versicherung zahlt Geld, wenn jemand durch den Unfall eine dauerhafte Behinderung bekommt. Man kann auch vereinbaren, dass Geld gezahlt wird, wenn jemand durch den Unfall stirbt. Außerdem gibt es Geld für jeden Tag im Krankenhaus, wenn das so vereinbart ist.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:

Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind keine Schäden versichert, die durch das Verändern der Grundwasserverhältnisse entstehen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung des Grundwasserspiegels. Außerdem sind Schäden, die Sie selbst erleiden, nicht versichert. Nicht versichert sind Schäden, die Sie absichtlich gemacht haben. Auch Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, sind nicht versichert. Außerdem sind Schäden nicht versichert, wenn sie durch ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder einen Anhänger entstehen, für die Sie eine Versicherung brauchen.

Bei der Bauleistungsversicherung sind keine beweglichen Einrichtungsgegenstände versichert, die nicht fest eingebaut werden. Dazu zählen zum Beispiel Möbel. Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind nicht versichert. Nicht versichert sind Fehler oder Mängel an den versicherten Sachen, Lieferungen oder Leistungen. Auch Schäden, die Sie absichtlich gemacht haben, sind nicht versichert. Außerdem sind Schäden durch normales Wetter, das man je nach Jahreszeit und Ort erwartet, nicht versichert.

Bei der Bauhelferunfallversicherung sind keine Krankheiten wie Diabetes, Gelenkarthrose oder Schlaganfall versichert. Auch Schäden an Sachen, zum Beispiel an Brille oder Kleidung, sind nicht versichert. Nicht versichert sind Unfälle, wenn Sie Alkohol oder Drogen benutzt haben. Auch Unfälle, die passieren, wenn Sie absichtlich eine Straftat machen, sind nicht versichert. Schäden an der Bandscheibe sind auch nicht versichert.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Der Schutz Ihrer Versicherung gilt für das Bauvorhaben an dem Ort, der im Versicherungsvertrag genannt ist.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/baupolice eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel die Bausteine). So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Baupolice.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie bezahlen den Beitrag nur einmal für die ganze Zeit. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging. Wenn nicht, startet der Schutz erst, wenn Sie bezahlt haben.

Der Schutz endet, wenn die Bauarbeiten fertig sind oder wenn das Haus bezugsfertig ist. Er endet auch sechs Werktage, nachdem Sie das Haus zum ersten Mal nutzen oder wenn die Behörde das Haus offiziell abnimmt. Maßgeblich ist immer der früheste dieser Zeitpunkte. Für kleinere Restarbeiten gilt der Schutz weiterhin.

Spätestens endet der Versicherungsschutz drei Jahre nach Beginn. Wenn Sie einen Fertighausrabatt bekommen haben, sind es neun Monate. Wenn Sie oder die Versicherung den Vertrag kündigen, endet der Schutz auch.

Ihr Vertrag endet von selbst. Sie müssen nichts dafür tun. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag auch kündigen zum Beispiel nach einem Schadenfall oder wenn Sie gegen uns vor Gericht gegangen sind, um eine Leistung zu bekommen. Dann endet der Vertrag schon früher.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

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