Verkehrs­rechtsschutz

  • Persönliche/r Ansprechpartner/in und telefonische Rechtsberatung
  • Die Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie auch vor Gericht
  • Versicherungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall
  • Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0 Euro in drei Jahren möglich
Ab 72 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Mann und Frau in Autowerkstatt
Verkehrsrechtsschutzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Streitigkeiten rund um Auto und Verkehr sind teuer. Die Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutzversicherung schützt die ganze Familie vor hohen Kosten.
  • Die Fahrzeugrechtsschutzversicherung sichert ein Fahrzeug ab, die Verkehrsrechtsschutzversicherung schließt alle auf Sie zugelassenen Fahrzeuge ein.
  • Jeder berechtigte Fahrende und alle Insassen sind abgesichert.
  • Rechtsschutz als Lotse: Es gibt viele Gesetze und Verordnungen. Mit dem Verkehrsrechtsschutz behalten Sie den Durchblick.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Verkehrsrechtsschut­zversicherung

Was versteht man unter Rechtsschutz?

Rechtsschutz bedeutet: Wir übernehmen die Kosten im Rechtsstreit. Denn diese können mitunter sehr hoch ausfallen. Zum einen durch die Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, aber auch durch mögliche Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Kosten für den Anwalt der Gegenseite, sollten Sie den Prozess verlieren. Hier kann schnell eine fünfstellige Summe zusammenkommen, die Sie ohne Rechtsschutz selbst zahlen. Darum ist es in vielen Lebensbereichen sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Welche Bereiche deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ab?

Der Rechtsschutz (RS) im Verkehrsrecht beinhaltet den Schadenersatz-RS (z. B. Schäden am eigenen Auto), das Vertrags- und Sachenrecht (z. B. beim Fahrzeugkauf), den Ordnungswidrigkeiten-RS (erhobene Bußgelder), den Sozialgerichts-RS (bei Prozessen vor einem Sozialgericht), den Verwaltungs-RS (beispielsweise bei Führerscheinproblemen), den Straf-RS (Körperverletzung etc.), den Steuer-RS (die Kfz-Steuer betreffend) und den Opfer-RS (sofern Sie als Nebenkläger einer Straftat Ansprüche geltend machen möchten).

Ab welchem Zeitpunkt bin ich versichert?

Im Schadenersatz- und Straf-RS greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung bereits direkt nach Vertragsabschluss. Wichtig: Damit Sie Versicherungsschutz genießen, muss die Versicherung bestehen, bevor der Konflikt entsteht. Zudem gilt in einigen Bereichen eine Wartezeit von drei Monaten (Vertragsrecht). Schließen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung also rechtzeitig ab und warten Sie nicht, bis ein Rechtsstreit entsteht.

Wie gehe ich bei Rechtsproblemen vor?

Die telefonische Rechtsberatung über die Rechtsschutz-Hotline des BGV können Sie jederzeit in Anspruch nehmen. Allgemeine Fragen können häufig direkt am Telefon geklärt werden. Je nach beschriebenem Fall leiten unsere Juristen Sie zur telefonischen Rechtsberatung an einen unabhängigen Anwalt weiter oder empfehlen einen passenden Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Kann ich nach einer gescheiterten Mediation trotzdem zum Anwalt?

Eine Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Dabei kommt ein unabhängiger, am Streit unbeteiligter Dritter (der Mediator) als Vermittler zum Einsatz. Sofern die Einigung scheitert, können Sie trotzdem die Beratung und Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen – auch dann übernehmen wir im Rahmen der Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.

Ist in jedem Fall die Selbstbeteiligung zu zahlen?

Sofern Ihre Rechtsfrage telefonisch über unsere Hotline geklärt werden konnte, fällt keine Selbstbeteiligung an. Auf die Selbstbeteiligung verzichten wir, wenn der Rechtsschutzfall beim Anwalt vor Ort mit einer Erstberatung abschließend geklärt wurde. Selbstverständlich bieten wir unsere Rechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbeteiligung an. Lassen Sie sich hierzu gern von unserem Team beraten.

Unsere Tarifvariante in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Verkehrs-RS
Pro SB Klassik
  • Alle auf Sie und Mitversicherte zugelassenen Fahrzeuge
  • Fahrer- und Fußgänger-RS für Sie und Mitversicherte
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 5.000.000 EUR
  • Strafkaution bis 300.000 EUR
  • Rechtsanwalt Ihrer Wahl
  • Gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, weltweit sogar für max. sechs Monate.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


Fahrzeugrechtsschutz

Sie möchten ein einzelnes Fahrzeug versichern?

Dann ist unsere Fahrzeugrechtsschutz genau das Richtige für Sie!

Häufige Fragen und Antworten

Der Fahrzeugrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug sichert jeden berechtigten Fahrernden und jeden/e Insassen/in des versicherten Fahrzeugs ab. Weiterhin gilt der Versicherungsschutz für den (nichtselbstständigen) Versicherungsnehmenden auch als Fahrender von fremden Fahrzeugen oder als Fußgänger/in, Radfahrer/in oder sonstige/r Teilnehmer/innen (z.B. als Reiter/in oder Skater/in) im Straßenverkehr.

Der  Verkehrsrechtsschutz  bezieht sich dagegen nicht nur auf ein bestimmtes Fahrzeug. Versicherungsschutz besteht für alle auf den/die (Nichtselbstständigen) Versicherungsnehmer/in zugelassenen Fahrzeuge (z.B. PKW, KRAD, e-Scooter). Mitversichert ist der/die Ehe-/Lebenspartner/in sowie minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie nicht verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine berufliche Tätigkeit ausüben. Auch für die Fahrzeuge der mitversicherten Ehe- bzw. Lebenspartner/innen und Kinder besteht Versicherungsschutz.

Für alle mitversicherten Personen besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer/-in von fremden Fahrzeugen und als Fußgänger/-in, Fahrgast, Radfahrer/-in und sonstige Teilnehmer/-innen des Straßenverkehrs.

Ebenfalls mitversichert sind berechtigte Fahrende und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Verträge für die Fahrzeug-/Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie bei uns mit einer Laufzeit von einem oder fünf Jahren abschließen. Die vereinbarte Vertragsdauer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sollten Sie ihn nicht kündigen. Diese Verlängerung tritt auch in Kraft, wenn die erste Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt – das ist häufig der Fall, wenn die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag starten sollen, beispielsweise am 1. Januar.

Bei einer Laufzeit von drei oder mehr Jahren haben Sie die Option, Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugeht.

Jegliche gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts sind abgedeckt. Zusätzlich trägt die Fahrzeug-/Verkehrsrechtsschutzversicherung auch folgende Kosten:

  • Die Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher/innen
  • Die Entschädigungszahlungen für Zeugen/innen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Die Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Die Kosten einer Mediation bei bis zu acht Sitzungsstunden à 180 Euro
  • Die Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden

Selbst wenn Sie ein Verfahren gewinnen und die Gegenseite die Kosten übernehmen muss, werden Ihnen zunächst Anwalts- und Gerichtskostenvorschüsse in Rechnung gestellt und gegebenenfalls später erstattet. Bei einem Streitwert von 6.980 Euro betragen allein die Gerichtskosten 609,00 Euro. Bedenken Sie, dass es auch Verfahren gibt, in denen Kosten anfallen obwohl sie positiv für Sie enden (z.B. Einstellung eines Bußgeldverfahrens).

Nein, der Rechtsschutz besteht im Verkehrsrecht bereits bei außergerichtlichen Streitigkeiten (außer Sozialgerichts-Rechtsschutz).

Damit die   Fahrzeug-/Verkehrsrechtsschutzversicherung greift, müssen Sie alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten – auch Fragen zu früheren Rechtsschutzverträgen oder Versicherungsfällen. Selbstverständlich müssen Sie nicht nur uns, sondern auch Ihren Anwalt über alle Details informieren. Kostenverursachende Maßnahmen (zum Beispiel, wenn Sie Berufung oder Revision einlegen) sind mit uns abzustimmen, sofern dies für Sie zumutbar ist. Achten Sie bitte darauf, die Kosten der Rechtsverfolgung so gering mit möglich zu halten. Hierzu beraten wir Sie gern.

Sie möchten Angaben im Versicherungsantrag oder Vertrag ändern? Sprechen Sie uns bitte an. Nur wenn alle Angaben der Wahrheit entsprechen, haben Sie Anspruch auf den vollen Versicherungsschutz.

Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt, z.B.:

  • Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
  • Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren, das en Verwarnungs- bzw. Bußgeld bis einschließlich 60 EUR zur Folge haben kann (Bagatellbußgeldsachen).

Beispiele, warum eine Verkehrsrechtsschutz sinnvoll ist

Gesamtschaden: 8370 Euro

Gebrauchtwagenkauf mit Folgen

Lars kauft beim Gebrauchtwagenhändler im Nachbarort ein Fahrzeug zu einem Preis von 14.500 Euro. Die Probefahrt und die kompetente Beratung gefallen ihm, der Wagen macht einen guten Eindruck. Nach einigen Wochen und wiederkehrenden Schwierigkeiten während der Fahrt stellt sich heraus, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Der Händler streitet das ab und nimmt den Wagen nicht zurück – weswegen Lars seine Verkehrsrechtsschutz einschaltet und vor Gericht geht.  Im Prozess wird ein Sachverständiger hinzugezogen, für dessen Tätigwerden die Rechtsschutzversicherung 2.500 Euro ans Gericht bezahlt. Lars´ Anwalt kann das Verfahren für ihn entscheiden. Deshalb muss der Händler nicht nur die eigenen (2.159 Euro), sondern auch die Kosten, die Lars' Rechtsschutzversicherung vorgestreckt hat  (Gerichtskosten 972 Euro, eigene Anwaltskosten 2.739 Euro 2.500 Euro Sachverständigenkosten) übernehmen. 

Gesamtkosten 900 Euro

Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung

Ohne vorheriges Blinken bremst ein Auto vor Sabine abrupt ab, um in eine Parklücke einzuscheren. Sie kracht mit ihrem Fahrzeug in das einparkende Auto, der Beifahrer des Wagens erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma. Gegen Sabine wird ein Ermittlungsfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Um sich durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidigen zu lassen, kontaktiert sie ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das Verfahren wird vom Gericht eingestellt. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten von 900 EUR übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Rechtsschutzversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Mit der Verkehrsrechtsschutz bieten wir Ihnen einen bedarfsgereche Rechtsschutzversicherung an, die Ihre ganze Famile vor hohen Kosten schützt.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schließt alle Fahrzeuge ein, die auf Ihren Namen zugelassen sind.

Alle gesetzlichen Gebühren, die für Ihren Anwalt entstehen, sind mit dieser Versicherung abgedeckt. Zusätzlich sind auch Kosten wie Gerichtskosten, Entschädigungszahlungen für Zeuginnen und Zeugen oder die Kosten des Prozessgegners, wenn Sie diese tragen müssen, abgedeckt.

Wenn Sie nur ein einzelnes Fahrzeug versichern möchten, empfehlen wir Ihnen die Fahrzeugrechtsschutzversicherung.

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben. Das ist der Betrag, den die Versicherung maximal an Kosten in einem Rechtsstreit bezahlt (siehe Welche Kosten sind versichert?).

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z. B. Steuer- oder Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte beschränkt ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweiten Versicherungsschutz.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/verkehrsrechtsschutz eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Rechtsschutz-Versicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, müssen Sie einen Text als Brief oder E-Mail an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben. Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können. Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können. Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

Wir helfen gern weiter

Telefonische Beratung

Berater/in vor Ort