Haftpflicht­versicherung für Singles & Paare

  • Mit der Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite
  • Leistungsstarke Absicherung für Singles und Paare
  • Wer anderen schadet, ist finanziell geschützt
  • Schlüsselverlust und Mietsachschäden sind mitversichert
Ab 29,75 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Haftpflicht­versicherung für Singles & Paare

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer anderen schadet, haftet gegebenenfalls sein Leben lang. Deshalb gehört die Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
  • Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden - Sie und Ihr persönliches Vermögen sind vor den finanziellen Folgen geschützt.
  • Unberechtigte Schadensersatzforderungen? Ihre Haftpflicht wehrt sie ab.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Haftpflicht für Singles & Paare

Wann hafte ich für einen Schaden?

Für einen Schaden haftet derjenige, der ihn verursacht hat. Wer also einer anderen Person durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einen Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit zufügt (Personenschaden) haftet für diesen ebenso wie für beschädigtes oder zerstörtes Eigentum (Sachschaden). Auch wenn ein Dritter einen finanziellen Nachteil erleidet (Vermögensschäden), haftet der Verursacher.

Wie hoch hafte ich?

Bei Schadenersatzansprüchen haftet man mit seinem gesamten Vermögen – und zwar ein Leben lang. Im schlimmsten Fall steht der Verursacher nicht nur mit seinem Ersparten, sondern auch mit Haus und Grundbesitz für den Schaden ein. Auch das künftige Einkommen ist ebenso wenig wie Erbschaften, Schenkungen oder Gewinne der Zukunft vor den Ansprüchen eines Geschädigten sicher. Eine Haftpflichtversicherung schützt also das Vermögen von heute und von morgen und wird von Verbraucherschützern daher auch für Singles und Paare als eine der wichtigsten Risikoabsicherungen erachtet.

Was passiert, wenn mich jemand zu Unrecht beschuldigt?

Eine Haftpflicht springt nicht nur für die Kosten ein, wenn Sie einer anderen Partei tatsächlich einen Schaden zugefügt haben. Auch wenn Dritte zu Unrecht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen, ist eine Haftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz, denn Sie wehrt für Sie die unberechtigten Ansprüche auf dem Rechtsweg ab.

Wann leistet die Versicherung?

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die infolge von fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten entstanden sind. Anders ist die Situation bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden: Bei Schadenfällen, die durch Absicht zustande kamen, zahlt die Versicherung nicht.

Hafte ich immer?

Unter gewissen Umständen schließt der Gesetzgeber die persönliche Haftung für verursachte Schäden aus. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein/-e Arbeitgeber/-in durch seine eigenen Beschäftigten geschädigt wird. Auch wenn Personen zu Schaden kommen, während man ihnen hilft, haftet der/die Verursacher/-in für diese sogenannten Gefälligkeitsschäden nicht. Derartige Konstellationen lassen sich jedoch über eine Haftpflichtversicherung für Singles und Paare mitversichern.

Haften Paare auch bei gegenseitigen Schäden?

Bei verheirateten Paaren kann ein/-e Ehepartner/-in in der Haftpflichtversicherung keinen Schadensersatzanspruch gegen den anderen geltend machen. Bei Lebenspartnern leistet die Versicherung nur, wenn die Partner keinen gemeinsamen Vertrag haben. Bei Lebenspartner sind aber die Regresse von Sozialversicherungsträgern auch innerhalb eines Vertrages versichert. Ein wichtiger Schutz, wenn Sie beispielsweise von der Krankenkasse Ihres/Ihrer Lebenspartners/-in in Regress genommen werde, weil Sie auf der gemeinsamen Radtour einen Unfall verursacht haben.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Unser Grundschutz
  • 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 1 Jahr
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 25.000 EUR
  • Mietsachschäden von 1 Mio. EUR
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR


Klassik
Der Komfortschutz
  • 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 3 Jahre
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 50.000 EUR
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR
  • Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 EUR
  • Forderungsausfalldeckung ab 2.500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 25.000 EUR


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Exklusiv
Der Topschutz
  • 50 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal (max. 15 Mio. EUR p.P.)
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit unbegrenzt
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 150.000 EUR
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen und Umbauten am mitversicherten Haus sind unbegrenzt
  • Gefälligkeitshandlungen unbegrenzt
  • Forderungsausfalldeckung ab 500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 50.000 EUR
  • Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen bis 10.000 EUR


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Erweiterbar mit BGV SorglosPlus
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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Haftpflichtversicherung für Singles & Paare sinnvoll ist

Gesamtschaden von 2.300 Euro

Sachschaden: Ruiniertes Sofa nach dem Spieleabend

Anja und Peter sind bei Freunden eingeladen. Es gibt leckeres Essen und guten Rotwein. In einem unachtsamen Augenblick verschüttet Anja ihr Glas Rotwein über dem Designersofa. Ihre Privathaftpflicht ersetzt den Freunden dank des zugebuchten Bausteins BGV SorglosPlus nicht nur den Zeitwert, sondern den kompletten Neuwert des teuren Stücks.

Gesamtschaden: 235.000 Euro

Personenschaden beim Radfahren

Christian und seine Freundin zelebrierten das Wochenende mit einer Fahrradtour. Auf dem Heimweg müssen sie durch die Stadt fahren, Christian ist für einen Moment abgelenkt und übersieht beim Abbiegen einen Fußgänger. Der ältere Herr stürzt schwer und muss mit einem Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus. Erst nach einem langen Rehaaufenthalt kann er wieder laufen. Die Haftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld.

Häufige Fragen und Antworten

Die Haftpflichtversicherung schützt den/die Versicherungsnehmer/-in, bei Ehepaaren und Lebenspartnerschaften gilt der Versicherungsschutz gegebenenfalls auch für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner.

Versicherte Sachen
Die Privathaftpflicht versichert Sie gegen die wirtschaftlichen Folgen, die sich aus dem gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz ergeben, wenn Sie einer anderen Person schaden. Die Versicherung prüft jeden Anspruch, der gegen Sie geltend gemacht wird. Berechtigte Ansprüche werden reguliert und unberechtigte Forderungen abgewehrt. So bietet Ihnen die Haftpflicht auch eine Art passiven Rechtsschutz vor zu Unrecht gegen Sie erhobene Schadensersatzansprüche.

Versicherbare Gefahren
Alle Gefahren, die im täglichen Leben auftreten können, sind versicherbar.

Versicherte Schäden
Die private Haftpflicht für Singles und Paare deckt alle wichtigen Haftungsrisiken im Privatleben ab. Dies umfasst beispielsweise Schäden, die Sie als Fußgänger/-in oder Radfahrer/-in im Straßenverkehr verursachen oder die in einer Wohnung oder in einem Einfamilienhauses entstehen – unabhängig davon, ob Sie Mieter/-in oder Eigentümer/-in sind.

Versicherte Kosten
Die Haftpflicht ersetzt im Allgemeinen nur den Zeitwert einer beschädigten Sache. Mit dem Baustein BGV SorglosPlus können Sie den Schutz um eine Neuwertentschädigung erweitern.

Die Haftpflicht springt nicht bei allen Schäden ein. So müssen Sie Risiken, die sich aus einer beruflichen und selbstständigen Tätigkeit, dem Führen von Kraftfahrzeugen und dem Halten von Hunden und Pferden ergeben, gesondert versichern. Darüber hinaus sind Schäden nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, tragen Sie diese bei jedem Schadenfall selbst.

Sie können Vertragslaufzeiten von ein oder fünf Jahren vereinbaren. Die Laufzeit wird im Versicherungsschein vermerkt. Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag rechtzeitig vor Ablauf kündigen. Diese Verlängerung betrifft auch Verträge, für die eine Laufzeit von weniger als einem Jahr vereinbart wurde, um einen Beginn für einen gewünschten Kalendertag wie den 1. Januar zu erreichen. Verträge mit einer Laufzeit ab drei Jahren können Sie zum Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss drei Monate vor Ende des dritten Versicherungsjahres bei uns eingehen.

Mit dem Baustein BGV SorglosPlus können Sie Ihre Haftpflichtversicherung für Singles und Paare über die gesetzliche Schadensersatzpflicht hinaus erweitern: Wenn Sie es wünschen, ersetzen wir dem Geschädigten nicht nur den Zeitwert der beschädigten Sache, sondern den vollen Neuwert.

Der Baustein BGV SorglosPlus ist in unserer Produktlinie Exklusiv zubuchbar und ergänzt Ihren Versicherungsschutz um folgende Leistungen:

  • Bis zu 2.500 Euro Neuwertentschädigung pro Jahr und Schadenfall für Gegenstände, die nicht älter als 24 Monate bzw. 12 Monate (bei elektronischen Geräten) sind.
  • Bis zu 500 Euro für Schäden, die dem/der Arbeitgeber/-in oder Arbeitskollegen/-innen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des/der Versicherten entstehen.
  • Bis zu 10.000 Euro für Betankungsschäden an gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen.
  • Bis zu 100.000 Euro für Schlüsselverlust (ehrenamtlich, privat oder beruflich).
  • Versicherungsschutz für Schäden, die anderen beim Be- oder Entladen eines Kfz oder Anhängers entstehen, wenn Sie diese nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen lassen möchten.
  • Wiedereinschluss von Studierenden oder in Ausbildung befindlichen Kindern innerhalb von 48 Monaten nach dem Ende von deren Mitversicherung möglich.

Mit dem Zeitwert ist der aktuelle Wert einer Sache gemeint, der durch Gebrauch und Alter gemindert wird.

Der Neuwert hingegen beziffert den Betrag, der zum Zeitpunkt des Schadens für eine Neuanschaffung gleicher Art, Qualität und Funktion aufgebracht werden muss.

Ja. In allen EU-Mitgliedsstaaten besteht der Haftpflichtschutz sogar ohne zeitliche Begrenzung. In allen anderen Ländern sind Sie je nach Tarif bei Auslandsaufenthalten für einen bestimmten Zeitraum geschützt: Im Basistarif für 1 Jahr, im Klassik-Tarif für 3 Jahre und im Exklusiv Tarif unbegrenzt.

Der Versicherungsschutz unserer Haftpflicht für Singles und Paare gilt auch für Schäden, die durch kleine, sogenannte "zahme" Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen, verursacht werden. Als Hundehalter/-in benötigen Sie jedoch – ebenso wie für Pferde und Ponys oder Exoten wie Echsen, Schlangen oder Raubkatzen – eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Für Singles & Paare

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