Privathaft­pflicht für Senioren & Seniorinnen

  • Leistungsstarke Absicherung für Personen ab dem 58. Lebensjahr
  • Schützt vor finanziellen Folgen durch Schädigung Dritter
  • Mitversicherung von Verwandten im Pflegeheim
  • Greift auch bei Schäden, die Ihre Enkel/innen verursachen
Ab 35,11 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Senioren umarmen sich
Haftpflicht­versicherung für Senioren & Seniorinnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleine Missgeschicke können teure Folgen haben.
  • Kommt ein Dritter zu Schaden, haften Sie mit all Ihrem Besitz – ein Leben lang. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie davor.
  • Die Haftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen und Ansprüche ab.
  • Stiftung Warentest empfiehlt die Haftpflichtversicherung.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Haftpflicht­versicherung für Senioren & Seniorinnen

Wann kann ich haftbar gemacht werden?

Kurz gesagt: Wenn Sie einer dritten Person einen gesundheitlichen, finanziellen oder materiellen Schaden zufügen. Dabei wird bei der Frage der Haftung kein Unterschied zwischen fahrlässigem Verhalten oder absichtlichem Verursachen des Schadens gemacht. Wichtig zu wissen: Befinden sich Kinder in Ihrer Obhut, haften Sie bei einem durch sie verursachten Personen- oder Vermögensschaden ebenfalls. Bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung sollten Senioren diesen Punkt in Bezug auf ihre Enkel/-innen beachten.

In welcher Höhe hafte ich?

Mit Ihrem gesamten jetzigen Vermögen und allen Einkünften, die zukünftig hinzukommen. Die Haftung bleibt ein Leben lang bestehen. Die Haftpflicht schützt im Schadensfall all das, was Sie sich über die Jahre erarbeitet haben. Jemand beschuldigt Sie zu Unrecht? Mit einer Haftpflichtversicherung vermeiden Senioren auch hier hohe Kosten. Die Versicherung geht auf dem Rechtsweg gegen unberechtigte Ansprüche vor.

Gibt es Ausnahmen bei der Haftung?

Der Gesetzgeber legt einige Situationen fest, in denen keine Haftung erfolgt. Dies gilt unter anderem, wenn ein/eine Arbeitgeber/in durch die eigenen Mitarbeitenden geschädigt wird beispielsweise durch materielle Schäden an Geräten. Auch im Bereich der sogenannten Gefälligkeitsschäden kommt es in der Regel nicht zur Haftung. Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, während Sie etwa einem/einer Freund/-in oder Familienmitglied beim Umzug helfen und Ihnen eine teure Vase auf den Boden fällt. Dennoch können Sie mit der Haftpflichtversicherung auch solche Fälle mitversichern. Außerdem greift Deliktufähigkeitsklausel: Beschädigen Ihre Enkelkinder etwas, während Sie auf sie aufpassen, dann sind sie nicht dafür haftbar und Sie müssen nicht bezahlen, vorausgesetzt die Enkel sind unter sieben Jahre alt.

Wann zahlt die Versicherung?

Sie haben versehentlich die Uhr Ihrer besten Freundin beschädigt? Ihr Enkelsohn hat, während er bei Ihnen übers Wochenende zu Besuch war, das Auto des Nachbarn zerkratzt? In solchen Fällen spricht man von fahrlässigem Handeln. Die dadurch entstandenen Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung. Eine Ausnahme gilt jedoch: Wird ein Schaden absichtlich verursacht, zahlt die Versicherung nicht.

Kann ich eine bei mir im Haus lebende Pflegekraft mitversichern?

Auch wenn Sie als Best Ager noch fit sind, können im hohen Alter oder bei Erkrankungen gewisse Tätigkeiten nicht mehr allein ausgeführt werden. Je nach Bedarf ist dann nicht nur eine gelegentliche Hilfe gefordert, sondern ausgebildetes Fachpersonal, das 24 Stunden am Tag für Sie verfügbar ist. Ab dem 58. Lebensjahr, wechseln Sie - sofern Sie in unserem Exklusiv-Tarif versichert sind - automatisch in unseren Tarif BGV VitalPlus . Damit erhalten Sie zusätzliche Leistungen, die auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine betreuende oder pflegende Person mitzuversichern, die in Ihrem Haushalt wohnt.

Greift die Haftpflicht auch, wenn eine Demenz diagnostiziert wurde?

Mit dem Tarif BGV VitalPlus decken wir auch Schäden durch Situationen ab, die infolge einer Demenzerkrankung entstehen. Denn ab einem gewissen Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund einer Demenz zu kleineren oder größeren Missgeschicken kommt. Durch die Erkrankung kann es zu einer Einschränkung der Sprachfähigkeit, des logischen Denkens oder des Orientierungssinnes kommen. Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Senioren und Seniorinnen in einem solchen Fall auf der sicheren Seite.

Ausgezeichnete Qualität

Altersfreundliche Produkte

Für die Generation 50Plus

Für die Generation 50Plus

Unsere Privathaftpflicht ist perfekt abgestimmt auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Unser Grundschutz
  • 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa: unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit: 1 Jahr
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 25.000 EUR
  • Mietsachschäden bis 1 Mio. EUR abgedeckt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR


Klassik
Unser Komfortschutz
  • 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa: unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit: 3 Jahre
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 50.000 EUR
  • Mietsachschäden sind unbegrenzt abgedeckt
  • Die Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen sowie Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR



Wichtigfür Best Ager
  • Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 EUR
  • Forderungsausfalldeckung ab 2.500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 25.000 EUR


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Exklusiv
Unser Topschutz
  • 50 Mio. EUR Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
  • Auslandsaufenthalt in Europa: unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit: unbegrenzt
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 150.000 EUR
  • Mietsachschäden sind unbegrenzt abgedeckt
  • Die Bauherrenhaftpflicht
    für Renovierungen
    sowie Umbauten am mitversicherten Haus
    sind unbegrenzt abgedeckt



Wichtigfür Best Ager
  • Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 EUR
  • Forderungsausfalldeckung ab 500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 50.000 EUR
  • Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen bis 10.000 EUR
  • Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit (Demenzklausel)
  • Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen eines Alten-, Pflege- oder sonstigen Wohnheimes
  • Mitversicherung der Privathaftpflicht einer im Haushalt lebenden Pflegekraft


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Erweiterbar mit BGV SorglosPlus

Beispiele, warum eine Haftpflichtversicherung für Senioren & Seniorinnen sinnvoll ist

Gesamtschaden: 570 €

Wenn eine nette Geste richtig viel Geld kostet

Eigentlich möchte sie ihrer Oma nur eine kleine Freude machen: Lena, die 12-jährige Enkelin von Maria, entdeckt im Nachbarsgarten der Oma wunderschöne Blumen. Sie schlüpft zwischen dem Gartenzaun hindurch und pflückt mehrere davon für einen großen Strauß. Leider handelt es sich dabei um teure Zuchtrosen. Der Gesamtschaden beträgt 570 Euro. Zum Glück hat Oma Maria eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch für Schäden aufkommt, die Enkelkinder verursachen.

Gesamtschaden: 830 €

Ein Schlüsselverlust mit teuren Folgen

Hilde lebt in einer Wohnung eines großen Mehrfamilienhauses. Eines Tages kann sie ihre Schlüssel einfach nicht mehr finden. Sind sie ihr vielleicht beim Einkaufen aus der Tasche gefallen? Aus Sicherheitsgründen muss sowohl die Schließanlage der Eingangstür des Hauses als auch das Schloss der Wohnungstür für insgesamt 830 Euro ausgetauscht werden. Die Kosten übernimmt ihre Haftpflichtversicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Der Versicherungsnehmende sowie der/die Ehegatte/in oder der/die eingetragene Lebenspartner/in sind durch die Haftpflichtversicherung im Schadensfall geschützt.

Zusätzliche Leistungen im Exklusiv-Tarif:
Mit dem Tarif BGV VitalPlus enthält die Haftpflichtversicherung für Best Ager ab 58 Jahren einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Verwandte 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister), die in einem Pflegeheim leben. Darüber hinaus sind Schäden mitversichert, die Ihnen ein ehrenamtlicher Betreuer zufügt oder die durch ein Kind (z. B. durch Ihr Enkelkind) während Ihrer Aufsicht verursacht werden.

Versicherte Sachen
Entsteht einer anderen Person durch Ihr Zutun ein materieller Schaden, leistet die Haftpflichtversicherung Ersatz. Jeder geltend gemachte Anspruch wird geprüft und zu Unrecht erhobene Forderungen abgewehrt.

Versicherbare Gefahren
Alle Gefahren, die im Alltag auftauchen können, sind grundsätzlich versicherbar.

Versicherte Schäden
Die Haftpflichtversicherung für Senioren und Seniorinnen sichert Sie gegen die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens ab:
  • bei verursachten Schäden als Teilnehmer im Straßenverkehr (zu Fuß oder mit dem Rad)
  • als Bewohner/-in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (sowohl als Mieter/-in als auch als Eigentümer/-in)
  • als Bewohner/-in eines Alten-, Pflege- oder Wohnheims (Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen)

Versicherte Kosten
Die Haftpflichtversicherung erstattet den aktuellen Zeitwert der beschädigten Sache.

Durch den automatischen, kostenfreien Wechsel in diesen Tarif erhalten Versicherte ab dem 58. Lebensjahr zusätzliche Leistungen innerhalb der Haftpflichtversicherung für Senioren und Seniorinnen:

  • In der Mallorca-Deckung (Führen fremder Fahrzeuge im Ausland) wird der Selbstbehalt einer Kaskoversicherung bis zu 1.000 Euro übernommen.
  • Im Rahmen der Demenzklausel verzichten wir bei einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit. Das bedeutet: Auch wenn Sie aufgrund einer Demenz nicht für Ihr Handeln verantwortlich gemacht werden können, übernehmen wir den Schaden.
  • Schäden aufgrund Inkontinenz sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
  • Wir übernehmen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für zuvor selbstbewohnte Objekte bei Tod des Versicherungsnehmers oder Umzug in ein Heim.

Nicht alle Risiken sind über die Haftpflichtversicherung für Senioren und Seniorinnen abgedeckt. Dazu zählen unter anderem:

  • die berufliche und selbstständige Tätigkeit
  • das Führen von Kraftfahrzeugen
  • das Halten von Hunden und Pferden.

Entstandene Kosten in diesen Bereichen können durch Zusatzvereinbarungen ebenfalls abgesichert werden. Wir erstatten für Schäden maximal die vereinbarten Versicherungssummen. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart? Dann ist diese bei jedem Versicherungsfall selbst zu übernehmen.

Bei der Haftpflichtversicherung können Sie eine Laufzeit von einem Jahr oder bis zu fünf Jahren vereinbaren. Ihre persönliche Vertragslaufzeit finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.
Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr?
Dann verlängert sich Ihr Versicherungsschutz ohne Kündigung automatisch nach Abschluss dieses Zeitraums um weitere 12 Monate. Damit das Versicherungsjahr immer an einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar, beginnt, beträgt die erste Laufzeit häufig weniger als ein Jahr. Trotzdem gilt auch hier die Verlängerung, sofern Sie oder wir den Vertrag nicht kündigen.
Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr?
Wenn Sie diesen beenden möchten, muss uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ende des dritten Jahres erreichen.

Für Senioren & Seniorinnen

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