Kfz-Versicherung für Singles & Paare

  • Jeder Fahrertyp ist flexibel versicherbar
  • Passgenaue Kasko für jedes Fahrzeugalter
  • Auf Wunsch mit Rabattschutz
Top Preis
In wenigen Schritten zum Antrag
Kfz-Versicherung für Singles & Paare

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich ein Muss.
  • Kommt ein Dritter zu Schaden, sind Sie finanziell abgesichert – auch gegen unberechtigte Ansprüche.
  • Die Teilkasko schützt zusätzlich bei Glasbruchschäden, Feuer, Diebstahl und Naturgewalten.
  • Die Vollkasko ersetzt den Fahrzeugwert sogar bei selbstverschuldeten Schäden.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Kfz-Versicherung für Singles & Paare

Was ist das Besondere an der Kfz-Versicherung des BGV?

Das BGV-Schutzpaket für Singles und Paare bietet einen auf die ganz persönlichen Ansprüche maßgeschneiderten Versicherungsschutz rund um das Auto. Den Grundbaustein stellt eine Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Diese ist für jeden Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Deutschland eine Pflichtversicherung, denn ohne Kfz-Haftpflicht darf hierzulande kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Mit diesem Grundversicherungsschutz sichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter ab, die im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung entstehen können.

Welche Fahrzeuge müssen versichert werden?

Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle motorisierten Fahrzeuge in Deutschland versichert werden. Die Versicherungspflicht gilt also nicht nur für alle Autos, sondern auch für Motorräder, Mofas, Quads und selbst den Traktor eines Landwirts. Ohne den Nachweis, dass man eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann man keine Fahrzeugzulassung beantragen und nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Wovor schützt die Teilkasko?

Die Teilkasko können Sie als Baustein der Kfz-Versicherung für Singles und Paare gleich mit abschließen. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich den Schaden des Unfallgegners ersetzt, schützt Sie die Teilkasko auch vor den finanziellen Risiken, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen können. So springt die Versicherung beispielsweise ein, wenn das versicherte Auto durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel, andere Elementarereignisse oder Feuer zu Schaden kommt. Auch wenn die Verglasung etwa durch Steinschlag zu Bruch geht, ersetzt die Teilkasko den entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind Sie vor Schäden durch Wildunfälle sowie den Diebstahl Ihres Fahrzeugs geschützt.

Was bietet die Vollkasko?

Die Vollkasko beinhaltet alle durch die Teilkaskoversicherung abgesicherten Risiken und erweitert den Versicherungsschutz um weitere Leistungen. Diese beinhalten insbesondere die Übernahme der Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verursachten Unfall. Auch bei der mutwilligen Beschädigung Ihres Fahrzeuges leistet die Versicherung, ebenso wie bei Fahrzeugschäden nach Fahrerflucht. Auch die Vollkasko kann als Wahlkomponente in Ihre Kfz-Versicherung für Singles und Paare eingeschlossen werden, bei beiden Kasko-Varianten haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Wenn Sie ein Jahr oder mehr schadenfrei gefahren sind, wird dies von Ihrem Versicherer mit dem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt honoriert. Für jedes volle Versicherungsjahr ohne Schaden steigen Sie in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf und erhalten einen höheren Schadensfreiheitsrabatt auf Ihren Versicherungsbeitrag. So werden die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung für Sie mit jedem schadenfreien Jahr günstiger.

Was bietet der Rabattschutz?

Ebenso, wie Sie mit jedem Jahr ohne Schadensmeldung in der SF-Klasse aufsteigen, können Sie nach einem Unfallschaden jedoch auch in eine niedrigere Klasse abrutschen. Um dies zu vermeiden, bietet die Kfz-Versicherung für Singles und Paare Ihnen die Möglichkeit, einen Rabattschutz zu vereinbaren. Mit diesem haben Sie pro Versicherungsjahr einen Schaden in der Kfz-Haftpflicht- und/oder der Vollkaskoversicherung frei, ohne in der SF-Klasse zurückgestuft zu werden. So sichern Sie sich Ihren gegebenenfalls über lange Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt, und Ihre Beiträge bleiben stabil.

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Der Grundschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für PKW bis 6 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 5.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit Haarwild in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss ohne Folgeschäden in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden ohne Folgeschäden in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkaso und Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für PKW bis 18 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 10.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit allen Tieren in Teilkasko und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkaso und Vollkasko
  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 500 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe in Vollkasko
  • Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen BGV- versicherten Fahrzeugen
  • GAP Deckung in Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Erweiterbar mit Rabattschutz
Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für PKW bis 24 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 20.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit allen Tieren in Teilkasko und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 10.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 10.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden inkl. Dachlawinen in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 1.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe in Vollkasko
  • Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen BGV-versicherten Fahrzeugen, Gebäuden und Sachwerten
  • GAP Deckung in Vollkasko
  • Wertminderung in Vollkasko
  • Ersatzfahrzeug im Kasko-Schadenfall
  • HobbyPlus (mitgeführte Sportgeräte bis 500 EUR)
  • ParkschadenPlus (Reparatur nach Smart-Repair-Verfahren)
  • AutoinhaltPlus (Mitversicherung von mobilen Kommunikationsgeräten bis 500 EUR)


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit Rabattschutz
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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Warum eine Kfz-Versicherung für Singles & Paare sinnvoll ist

Gesamtschaden: 9.250 Euro

Verkehrsunfall bei Glatteis

An einem besonders kalten Wintertag kommt Martin auf dem Weg zur Arbeit bei Glatteis ins Schleudern. Dabei rammt er mit seinem Pkw ein anderes Fahrzeug, wodurch dessen Türen auf der Beifahrerseite stark verbeult werden. Diese müssen ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten beträgt ca. 8.000 Euro. Kosten, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen werden. Da Martin zudem eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, kommt diese für die Unfallschäden an seinem eigenen Fahrzeug auf. So blieben ihm Reparaturkosten in Höhe von 1.250 € erspart.

Gesamtschaden: 1.750 Euro

Fahrzeugschaden, wenn es stürmt und hagelt

Nadine stellt ihr Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes ab, um ihren Wochenendeinkauf zu erledigen. Während sie an der Kasse steht, braut sich draußen ein gewaltiges Gewitter zusammen, bei dem es auch zu schwerem Hagelschlag kommt. Die haselnussgroßen Hagelkörner verursachten auf der Karosserie ihres Fahrzeugs zahllose kleine Dellen. Die Kosten für die fachmännische Entfernung dieses Hagelschadens in der Werkstatt übernimmt ihre Teilkaskoversicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Kfz-Versicherung schützt vor den finanziellen Risiken, die im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung entstehen. Dabei gibt es die zusätzliche Möglichkeit, die Insassen mit einer Kfz-Unfallversicherung und den Fahrer mit einer Fahrerschutzversicherung abzusichern.

Sie haben bei der Kfz-Versicherung für Singles und Paare die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Komponenten und Versicherungssummen zu wählen:

Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)

  • Ersetzt die Schäden Dritter, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen.
  • Leistet bei berechtigten Ansprüchen.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Teilkasko

  • Leistet bei Schäden am versicherten Fahrzeug.
  • Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.

Vollkasko

  • Deckt alle Leistungen der Teilkasko ab und ersetzt zusätzlich durch Vandalismus oder Unfall verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Autoschutzbrief

  • Bietet bei einer Panne oder einem Unfall organisatorische und finanzielle Hilfe.

Kfz-Unfallversicherung

  • Leistet bei Invalidität oder Tod der Fahrzeuginsassen.

Fahrerschutzversicherung

  • Ersetzt den Personenschaden des Fahrers bei selbstverschuldeten Unfällen.

Versicherungssumme

Die Höhe der vereinbarten Deckungssumme je Schadenereignis finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Nicht versichert ist folgendes:
Kfz-Haftpflichtversicherung:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Teilkasko:
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch Unfall oder Vandalismus entstehen.

Vollkasko:

  • Verschleißschäden an Ihrem Fahrzeug.

Autoschutzbrief:
  • Über die unmittelbare Pannenhilfe hinausgehende Fahrzeugreparaturen.

Kfz-Unfallversicherung:
  • Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld.

Fahrerschutzversicherung:
  • Personenschäden, für die ein Dritter aufkommt.

Ihr Versicherungsbeitrag berechnet sich zum einen aus Art und Anzahl der Versicherungsbausteine, die Sie für Ihre Kfz-Versicherung für Singles und Paare wählen – zum Beispiel Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Fahrerschutz. Darüber hinaus richtet sich die Beitragshöhe nach individuellen Merkmalen wie der Art des zu versichernden Fahrzeugs, der Jahresfahrleistung und Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse.

Kfz-Versicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn keiner der Vertragsbeteiligten den Vertrag kündigt. Dies gilt auch, wenn beim Abschluss eine Erstlaufzeit unter einem Jahr vereinbart wird, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, beispielsweise jeweils zum Jahresanfang am 1. Januar, beginnen zu lassen. Ist eine ausdrückliche Laufzeit unter einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag auch ohne Kündigung zu dem vereinbarten Zeitpunkt.

Auch bei der Kfz-Versicherung gibt es Grenzen des Versicherungsschutzes. So sind beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Schäden ebenso wenig abgedeckt wie Schäden, die bei der Teilnahme an einem genehmigten Rennen entstehen. Auch Schäden an der Ladung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Sie können den Vertrag bis spätestens einen Monat vor Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit oder des Verlängerungsjahres kündigen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung, beispielsweise nach einem Schadenfall.

Wenn Sie mit einem bereits bei einem anderen Anbieter versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, ist es wichtig, Ihren bisherigen Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Dies ist zum Ende der Laufzeit, aber auch nach bestimmten Ereignissen wie etwa einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung, möglich.

Bei einer Kündigung zum Laufzeitende gilt es, eine Kündigungsfrist von einem Monat zu wahren. Wenn Ihr Vertrag – wie die meisten – zum 31. Dezember ausläuft, heißt dies: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer angekommen sein. Vergessen Sie nicht, die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen in das Kündigungsschreiben einzufügen.

Wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen, können Sie übrigens zu jedem Zeitpunkt Ihren Versicherungsanbieter wechseln.

Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie eine eVB-Nummer. Diese wird Ihnen nach Eingabe Ihrer Daten direkt in unserem Tarifrechner mitgeteilt. Alternativ können Sie die eVB auch bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder bei unserem Kundenservice (0721 660-0) erfragen.

Wenn Sie mit einem bereits auf Sie zugelassenen Fahrzeug zum BGV wechseln möchten, übernehmen wir die Formalitäten für Sie und teilen die neue eVB-Nummer der Zulassungsstelle direkt mit.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie die Höhe der Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung beeinflussen und bares Geld sparen können. Hier einige unserer besten Tipps:

Selbstbeteiligung vereinbaren:
Wenn Sie in der Teil- oder der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren, zahlen Sie diese Summe im Schadenfall selbst, für die darüber hinausgehenden Kosten springt die Versicherung ein.

Beim Fahrzeugkauf auf die Typklasse achten:
Jedes Fahrzeugmodell wird anhand der Schadenbilanzen aus den Vorjahren einer bestimmte Typklasse zugeordnet. Für Fahrzeuge mit niedrigeren Typklassen zahlen Sie in der Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung geringere Versicherungsbeiträge. Die Typklassen finden Sie auf der Seite des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungwirtschaft).

Zahlweise anpassen:
Wenn Sie Ihren Beitrag jährlich überweisen, statt vierteljährlich oder halbjährlich zu zahlen, profitieren Sie von einer niedrigeren Prämie.

Bei der Teil- und Vollkasko können Sie Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe vereinbaren. Dabei gilt die Grundregel: Je höher der Selbstbehalt, desto weniger Versicherungsbeitrag müssen Sie zahlen. In der Teilkassko ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 0 € oder 150 € möglich. In der Vollkaskoversicherung haben Sie die Wahl zwischen 0, 150, 300, 500 oder 1000 Euro Selbstbehalt.

Die Mallorca-Police ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Sinnvoll ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz, weil die Mindestdeckungssummen in vielen Ländern vergleichsweise niedrig ausfallen. Kommt es im europäischen Ausland mit einem Mietwagen zu einem größeren Schaden, der über der dortigen Mindestdeckungssumme liegt, so steht man als Verursacher in der Pflicht, die Mehrkosten zu tragen. Die Mallorca-Police sichert dieses finanzielle Risiko bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme ab.

Bei unseren Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police nicht nur in den Paketen für Singles und Paare enthalten, sondern in allen Tarifvarianten inklusive.

Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Die Schadenfreiheitsklassen sorgen für Beitragsgerechtigkeit: Versicherte, die seltener Schäden verursachen, zahlen auch weniger. Für schadenfreie Versicherungsjahre werden Sie in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung mit einem Schadensfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag belohnt. Mit jedem vollen Versicherungsjahr ohne Schaden steigen Sie in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf und der Rabatt auf den Beitrag wächst. Bei einem Schaden werden Sie im Gegenzug jedoch auch in der SF-Klasse heruntergestuft. Ihre derzeitige Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Die GAP-Deckung ist eine für kreditfinanzierte und geleaste Fahrzeuge sinnvolle Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko: Im Schadenfall erstattet sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und (Leasing-)Restwert des Fahrzeugs.

Die Grüne Karte ist auch unter dem Namen Internationale Versicherungskarte (IVK) geläufig und dient im Ausland als Nachweis für den bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Sie planen eine Fahrt ins Ausland? Ihre IVK können Sie sich ganz unkompliziert online über unser Privatkundenportal ausstellen lassen.

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