Risikolebens­versicherung

  • Finanzielle Sicherheit für die Familie
  • Gute Absicherung einer Immobilienfinanzierung oder laufender Kredite
  • Schnelle Auszahlung der Versicherungssumme im Leistungsfall
  • Individuell optimaler Versicherungsschutz
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Risikolebensversicherung

Das Wichtigste in Kürze


  • Mit einer Risikolebensversicherung (Risiko-LV) sichert die versicherte Person für den Fall Ihres Todes Hinterbliebene vor finanziellen Risiken ab.
  • Für die Absicherung einer Immobilienfinanzierung ist dieser Versicherungsschutz nicht nur sinnvoll, sondern meistens auch Pflicht.
  • Als Unternehmer oder Unternehmerin können Sie mit einer sogenannten verbundenen Risikolebensversicherung auch vorsorgen, dass der Geschäftsbetrieb im Fall Ihres Todes fortgeführt werden kann. So können Sie Mitarbeiterinnen, Geschäftspartner und Ihr Unternehmen schützen.


Einfach erklärt

5 Fakten zur Risikolebensversicherung

Worin liegt der Unterschied zu einer Kapitallebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung dient nicht zur Altersvorsorge. Die Leistungen dieses Versicherungsschutzes werden nur im Todesfall während der vereinbarten Laufzeit erbracht.

Wie lang sollte die Versicherungslaufzeit sein?

Die ideale Vertragslaufzeit hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Wenn Sie Kinder haben, ist es sinnvoll, die Dauer und Höhe der Versicherung so zu wählen, dass ihr jüngstes Kind bei Ablauf vereinbarten Zeit und mit der vereinbarten Versicherungssumme finanziell auf eigenen Beinen steht. Wer gerade eine Immobilie erworben hat, sollte sichergehen, dass sie innerhalb der Laufzeit der Versicherung abbezahlt werden kann.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Für Familienversorger oder -versorgerinnen empfiehlt sich die Absicherung durch eine höhere Versicherungssumme als für Kinderlose. Stiftung Warentest empfiehlt, eine junge Familie mit der 3- bis 5-fachen Versicherungssumme des Bruttojahreseinkommens abzusichern.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Ja, eine Gesundheitsprüfung ist Pflicht. Sie ist Grundlage, um das individuelle Risiko zu ermitteln, eine umfassenden Versicherungsschutz und einen fairen Beitrag anzubieten. Bei der individuellen Erhöhung von Beiträgen und Leistungen durch die versicherte Person innerhalb eines Vertrages kommt ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Ist ein Abschluss trotz Vorerkrankung noch möglich?

Die Möglichkeit, mit einer Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung abzuschließen, hängt von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Handelt es sich um eine harmlose Vorerkrankung, so hat dies oftmals keine Auswirkung auf die Versicherungssumme und die Beiträge. Bei schweren Erkrankungen, wie Krebs oder psychischen Problemen, ist der Abschluss der Versicherung schwierig. Doch auch hier wird das Risiko vorab genau geprüft. Die Gesundheitsprüfung kann in diesem Fall auch anonym erfolgen.

Beispiele, warum eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist

Mit Sicherheit im Eigenheim

Lena und Tom haben für ihr Einfamilienhaus im Jahr 2015 ein Darlehen von 500.000 € aufgenommen. Zusammen zahlen sie das Darlehen in monatlichen Raten ab. Tom verstirbt krankheitsbedingt, bevor das Haus vollständig abgezahlt ist. Seine Frau muss sich nun eigenständig um die Finanzierung kümmern. Glücklicherweise hatte das Paar auf Anraten der Bank eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Mit der Versicherungssumme kann Lena die Raten für das Haus weiter abbezahlen.

Abgesichert in die Zukunft

Ellen kommt bei einem Autounfall ums Leben. Ihre Eltern kümmern sich fortan um ihre Tochter Toni. Sie haben jedoch nur eine kleine Rente. Doch Ellen hat vorgesorgt und für ihre Tochter eine Lebensrisikoversicherung abgeschlossen, die jetzt in Kraft tritt.

Häufige Fragen und Antworten

Wer zum Haus- oder Wohnungseigentümer werden möchte, den verpflichtet oftmals die finanzierende Bank, eine solche Versicherung für die Absicherung des Darlehens im Todesfall abzuschließen.

Die Risikolebensversicherung dient nicht der Altersvorsorge, sondern der finanziellen Absicherung der Familie. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen die Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person erhalten.

Dass die Versicherung ausbezahlt werden kann, setzt voraus, dass das Ableben der versicherten Person innerhalb der Versicherungsdauer liegt und nicht in die vertragliche Wartezeit fällt.

Lebensversicherungen unterliegen einer steuerlichen Förderung und sind absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So können die Beiträge der Risikolebensversicherung in der Steuererklärung als „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuer noch nicht ausgeschöpft sind. Bei Angestellten liegen die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen in der Regel bei 1.900 €, bei Selbstständigen sind es 2.800 €, die durch die Risikolebensversicherung angesetzt werden können.

 

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