BGV Family

Tierhalter­haftpflichtversicherung für Hunde & Pferde

  • Kosten für Schäden, die vom Hund oder Pferd ausgehen, sind abgedeckt
  • Kosten für das Einfangen entlaufener Tiere bis 500 Euro inbegriffen
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 54,39 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zählt bei der Haltung von Hunden, Pferden, Eseln und Ponys zu einer der wichtigsten Versicherungen, um den Halter oder die Halterin vor finanziellen Schäden zu schützen.
  • Vorteil für Familien: Die Pferde- und Hundehalterhaftpflicht deckt Schäden von Tieren Ihrer Angehörigen sowie die Entschädigung des Neuwerts bis 5.000 Euro ab. Das Suchen und Einfangen entlaufener Tiere ist mitversichert.
  • Mit BGV Family profitieren Sie neben der Tierhalterhaftpflicht von weiteren Versicherungen für Ihre Familie zu fairen Preisen.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde

Wer ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflicht für Familien schützt den Halter oder die Halterin des Tieres sowie jeden, der das Tier vorübergehend beaufsichtigt, sofern dies nicht gewerbsmäßig geschieht. Das gilt auch, wenn eine befreundete Person mit Ihrem Hund Gassi geht oder Ihr Pferd reitet und es dabei zu einem Vorfall kommt, der einen Schaden verursacht. Mit der Haftpflichtversicherung für Pferd und Hund bewahren Sie Ihre Familie vor möglichen hohen Kosten.

Was ist BGV Family?

BGV Family ist unser Mehr-drin-Programm speziell für Familien. Weil uns Ihre Familie wichtig ist, bieten wir familienspezifische Produktleistungen an – und das schon ab dem ersten Abschluss eines Vertrages in den BGV Family-Sparten. Schließen Sie drei Versicherungen in unterschiedlichen Sparten des BGV Family-Angebots ab, erhalten Sie 10 Prozent Beitragsvorteil (lediglich Kfz-Versicherungen sind ausgeschlossen). Freuen Sie sich außerdem auf Aktionen des BGV Kids Clubs und spannende Gewinnmöglichkeiten.

Wofür bin ich als Tierhalter haftbar?

Wichtig zu wissen ist, dass Sie nicht nur für Schäden haftbar gemacht werden können, die Ihr Pferd oder Ihr Hund unmittelbar begeht – zum Beispiel, wenn Ihr Hund jemanden beißt oder Ihr Pferd sich losreißt und einen Garten verwüstet. Sie haften auch für Folgeschäden, wenn Ihr entlaufenes Tier einen Verkehrsunfall verursacht. Die Summen in einem solchen Fall können enorm hoch ausfallen. Die Haftpflicht für Hunde und Pferde sichert Ihre Familie ab.

Welche Vorteile bietet der Exklusiv-Tarif?

Im Vergleich zum Klassik-Tarif deckt der Exklusiv-Tarif Kosten für Personen- und Sachschäden in Höhe von 10 Millionen Euro, statt 6 Millionen Euro, ab. Zudem profitieren Sie mit der Pferde- bzw. Hundehaftpflicht für Familien im Exklusiv-Tarif von einem verlängerten Versicherungsschutz für Welpen und Fohlen, nämlich 12 statt nur 3 Monate. Ebenso sind gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgelt versichert sowie ungewollte Deckaktschäden.

Sind auch Schäden am eigenen Besitz versichert?

Haftpflichtversicherungen für Pferde, Hunde oder andere größere Tiere decken keine Schäden am persönlichen Hab und Gut durch das eigene Tier ab. Das heißt: Beißt Ihr Hund Ihre teuren Markenschuhe kaputt oder tritt Ihr Pferd gegen Ihr Auto und verursacht eine Delle, kommt die Versicherung nicht dafür auf. Lediglich Schäden, die durch Ihr Tier bei Dritten verursacht werden, sind inbegriffen.

Greift die Versicherung nur bei angeleinten Hunden?

Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie Ihren Hund frei laufen lassen – es sei denn, es handelt sich um einen sogenannten Kampfhund, für den eine Leinen- und eventuell auch eine Maulkorbpflicht gilt.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal für 6 Mio. EUR
  • Versicherungssumme für Vermögensschäden bis 100.000 EUR
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 0 EUR, optional 150 EUR
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit für 1 Jahr


Wichtigfür Familien
  • Mitversicherung der Schäden von Angehörigen bis 5.000 EUR
  • Einfangen und Suchen entlaufender Tiere bis 500 EUR
  • Neuwert-Entschädigung bis 5.000 EUR


  • Mietsachschadendeckung bis 300.000 EUR
  • Teilnahme an Pferde-Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen
  • Versicherungsschutz für Welpen oder Fohlen bis 3 Monate
  • Private Kutschfahrten mit Pferden, Ponys, Maultieren oder Esel


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal für 10 Mio. EUR
  • Versicherungssumme für Vermögensschäden bis 100.000 EUR
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall: 0 EUR, optional 150 EUR
  • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit für 1 Jahr


Wichtigfür Familien
  • Mitversicherung der Schäden von Angehörigen bis 5.000 EUR
  • Einfangen und Suchen entlaufender Tiere bis 500 EUR
  • Neuwert-Entschädigung bis 5.000 EUR


  • Mietsachschadendeckung bis 300.000 EUR
  • Teilnahme an Pferde-Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen
  • Versicherungsschutz für Welpen oder Fohlen bis 12 Monate
  • Private Kutschfahrten mit Pferden, Ponys, Maultieren oder Esel
  • Gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgeld
  • Ungewollte Deckschäden


Beispiele, warum die Pferde- oder Hundehaftpflicht für Familien sinnvoll ist

Gesamtkosten: 500 Euro

Teurer Jagdinstinkt

Bei der morgendlichen Gassi-Runde führt Melanie, Haralds Tochter, die Leine. Plötzlich reißt sich der Hund los und rennt auf die Straße. Nur mit der Feuerwehr lässt sich der Familenhund einfangen, ein Unfall konnte glücklicherweise verhindert werden. Im Rahmen von BGV Family übernimmt die Tierhalterhaftpflicht einen Teil der Einsatzkosten von 500 Euro.

Gesamtkosten: 4.560 Euro

Nicht ganz mit dem Schrecken davongekommen

Christiane führt ihren Hengst Hugo entlang einer Landstraße auf die Koppel. Plötzlich rast ein Laster vorbei. Hugo bekommt Panik, reißt sich los und rennt auf die Straße. Die Fahrerin des nachfolgenden Pkws muss ruckartig bremsen, reißt dabei das Lenkrad herum und prallt gegen einen Baum. Sie wird leicht verletzt, das Pferd kommt mit dem Schrecken davon. Den Blechschaden am Auto sowie die Behandlungskosten übernimmt die Haftpflicht.

Häufige Fragen und Antworten

Nein. Familien, die Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Wellensittiche, Kanarienvögel, Papageien oder privat gehaltene Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben und Hühner haben, sind im Rahmen ihrer Privathaftpflichtversicherung im Schadenfall abgesichert. Wenn Sie exotische Tiere wie Schlangen, Echsen, Affen, Raubkatzen oder Krokodilen besitzen, können wir Ihnen nur nach Absprache Versicherungsschutz durch Ihre Haftpflichtversicherung zusagen.

Wenn Sie beim BGV eine Pferde- oder Hundehaftpflicht für Familien abschließen, können Sie sich auf folgenden Leistungsumfang verlassen:

Für Hunde
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmenden als privater Hundehalter, ebenso die Haftpflicht seiner Familienangehörigen und vorübergehende/-r Tierhüter/-innen in dieser Eigenschaft. Der Versicherungsschutz besteht auch im Falle des Führens ohne Leine oder Maulkorb. Auch Schäden, die durch Hundewelpen in den ersten drei Lebensmonaten verursacht werden, sind im Klassik-Tarif abgedeckt.

Für Reit- und Zugtiere
Auch hier ist die gesetzliche Haftpflicht des privaten Halters oder der privaten Halterin, seiner bzw. ihre Familie sowie eines Tierhüters versichert. Mitversichert sind Schäden, die im Rahmen von Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben, wie Voltigieren oder Reiterspielen, entstehen. Private Kutschfahren sind ebenfalls versichert, sofern der Vertrag alle Zugtiere umfasst. Sollten Sie hin und wieder Kutschfahrten gegen Entgelt anbieten, deckt die Haftpflichtversicherung für Pferde dies für Ihre Familie ab – die gilt jedoch nicht für regelmäßige gewerbliche Fahrten.

Für bestimmte Risiken ist eine separate Absicherung notwendig. In der Haftpflicht für Hunde und Pferde sind nicht enthalten:

  • gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden
  • Schäden, die über die Versicherungssumme hinausgehen

Bei Hunden gilt:
  • Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmenden als Halter/-in von Jagdhunden ist nicht abgesichert, sofern bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
  • Nicht versichert werden Kampfhunde oder gefährliche Hunde.

Bei Reit- und Zugtieren gilt:
  • Ausgeschlossen sind Pferderennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter oder einer Veranstalterin organisiertes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird. Zudem werden Sachschäden des Fuhrwerkseigentümers nicht übernommen.

Eine Hundehaftpflicht für Familien bieten wir ab 54,39 Euro im Jahr an. Halter von Reit- und Zugtieren können einen Tarif ab 81 Euro jährlich wählen.

Unsere Haftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde können Familien für ein Jahr oder für fünf Jahre abschließen. Zum Ende des Jahres verlängert sich der Vertrag ohne Ihr Zutun, sofern Sie oder wir nicht kündigen. Um das Versicherungsjahr an einem bestimmten Tag beginnen zu lassen, kommt es vor, dass die erste Laufzeit weniger als 12 Monate beträgt – die automatische Verlängerung bleibt trotzdem bestehen. Bei einer Laufzeit von drei Jahren oder mehr können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Bitte lassen Sie uns Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor Ende des dritten Jahres zukommen.

Sogenannte Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde werden in der Tierhalterhaftpflicht für Familien nicht versichert. Dazu zählen u.a.:

Kampfhunde

  • Fila Brasileiro
  • Mastino Napoletano
  • Argentinischer Mastiff
  • Tosa Inu
  • Bordeaux-Dogge
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bandog
  • Bullterrier
  • Pit-Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Hunden

Gefährliche Hunde

Hunde jeglicher Rasse, die zu aggressivem Verhalten neigen, bissig sind, Menschen in drohender Weise anspringen oder unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, z. B. während eines Urlaubs oder einer längeren Arbeitstätigkeit, gilt innerhalb Europas der Versicherungsschutz unbegrenzt weiter, außerhalb Europas besteht er ein Jahr lang.

Wir möchten Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz bieten. Deshalb können Sie bei uns eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Familien im Tarif Exklusiv abschließen, auch wenn bei einer anderen Versicherung ein Vertrag besteht, den Sie erst in einigen Monaten beenden können. Die Exklusivdeckung leistet dann, wenn Sie durch den bestehenden Vertrag keinen Anspruch hätten – weil z. B. die Versicherungssumme überschritten wurde oder weil dort Leistungen ausgeschlossen sind.

Solange Ihr bestehender Vertrag läuft, sichern Sie mit der Haftpflichtversicherung für Pferde oder Hunde Ihre Familie optimal ab und erhalten zudem einen Beitragsnachlass von 50 Prozent.

Für Familien & Alleinerziehende

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