Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

  • Schützt Haus- und Grundstücksbesitzende vor Schadenersatzforderungen
  • Leistungsstarke Absicherung für Eigentümer und Eigentümerinnen
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab
Ab 29,75 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die Eigentümer/innen, Mieter/innen, Pächter/innen, Leasingnehmer/innen oder Nutznießer/-innen zu erfüllen haben. Dazu gehören die Instandhaltung der Beleuchtung, die Reinigung sowie der Winterdienst auf Gehwegen, Bürgersteigen und Fahrbahnen.
  • Ob herabfallender Ziegel oder glatter Gehsteig - als Eigentümer/in oder Vermieter/in haften Sie für Schäden, die von Ihrem Eigentum ausgehen.
  • Gartengrundstücke, die bebaut werden können, müssen auch mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert werden.


Einfach erklärt

Drei Fakten zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Warum ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht so wichtig?

Wenn Sie ein Haus- und/oder ein Grundstück besitzen, müssen Sie dafür sorgen, dass niemand auf dem Grundstück oder im Haus zu Schaden kommt. Hierfür tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Wird diese Pflicht vernachlässigt, und es kommt zu Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, können schnell Forderungen in Millionenhöhe entstehen. Für diese Forderungen springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein.

Wann benötige ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Wenn Sie Besitzer/-in von Mehrfamilienhäusern, nicht selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern, Bau- und Wiesengrundstücken, Äckern sind oder sich in Wohnungseigentümergemeinschaften befinden.

Für was hafte ich als Haus- und Grundbesitzer?

Sie haften, wenn durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ein Dritter zu Schaden kommt und Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Unsere Tarifvarianten auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

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Der Komfortschutz
  • Versicherungssummen Haushaftpflicht für Personen- und Sachschäden bis 6 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis 100.000 Euro abgedeckt
  • Selbstbeteiligung je Schadensfall wahlweise ohne Selbstbeteiliugng oder 150 Euro
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetzt bis 100.000 Euro
  • Schadenersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen bis 100.000 Euro
  • Allmählichkeitsschäden
  • Lagerung gewässergefährdender Substanzen
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen und Umbauten
  • Beauftragte Personen für Verwaltung, Reinigung, Betreuung der Grundstücke


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  • Beauftragte Personen für Verwaltung, Reinigung, Betreuung der Grundstücke


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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht sinnvoll ist

Sachschaden

Herbert vermietet ein Haus, an dem sich ein Dachziegel löst. Dieser verursacht an einem parkenden Auto einen Blechschaden.

Personenschaden

Sarah vermietet ein Mehrfamilienhaus. Im Treppenhaus ist ein Licht defekt. Ein Mieter stürzt aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse und zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu.

Häufige Fragen und Antworten

Besitzende von Mehrfamilienhäusern, nicht selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern, Bau- und Wiesengrundstücken, Äckern sowie von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gegenstand der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu regulieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen , die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden ausgehen ebenso wie von Pflanzen oder Bäumen, die sich auf dem Grundstück befinden. Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer (z. B. als Eigentümerin, Mieter, Pächterin, Leasingnehmer oder Nutznießer) umfasst beispielsweise Schäden durch Mängel an Treppen und Wegen, schlechte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen, durch sich lösende Gebäudeteile sowie bei kleineren Bauvorhaben.
Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden, die durch das gemeinschaftliche Eigentum (Treppenhaus, Einfahrt, Dach) entstehen.

Bestimmte Risiken sind nicht versichert, beispielsweise wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Je nach Vereinbarung läuft der Vertrag ein oder fünf Jahre . Die Laufzeit Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.

Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen?
Dann verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.

Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr?
Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

Als Besitzer oder Besitzerin von Mehrfamilienhäusern, nicht selbst genutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern, Baugrundstücken sowie in Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung sowie den selbstgenutzten Schrebergarten besteht Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung . Wiesen und Äcker können Sie im Tarif Exklusiv der Privathaftpflichtversicherung absichern.

Nein. Es muss für jedes vermietete Objekte eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Auch für ein unbebautes Grundstück gilt eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Besitzer/-in ist dafür verantwortlich, dass auf dem Gelände keiner zu Schaden kommt.

Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die der Versicherungsnehmer als Eigentümer/in, Mieter/in, Pächter/in, Leasingnehmer/in oder Nutznießer/in zu erfüllen hat. Dazu gehören beispielsweise die bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Winterdienst auf Gehwegen, Bürgersteigen und Fahrbahnen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des/der Versicherungsnehmers/in als Bauherr/herrin oder Unternehmer/in von Bauarbeiten auf versicherten Grundstücken und an versicherten Objekten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten ausgenommen Geothermiebohrungen) bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Bauvorhaben.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Sie sind geschützt, wenn jemand Sie für einen Schaden verantwortlich machen will. Die Versicherung prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist, übernimmt die Kosten und zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab.

Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn Sie sich nur durch einen Vertrag verpflichten, etwas zu tun oder zu bezahlen.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden an geliehenen oder gepachteten Sachen oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben. Auch Schäden durch ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder einen Anhänger, für die eine Versicherung brauchen, sind nicht versichert.

Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die von Ihrem Grundstück oder den darauf stehenden Gebäuden ausgehen. Zum Beispiel, wenn jemand auf Ihren Treppen oder Wegen verletzt wird, weil sie kaputt sind. Oder wenn es auf den Gehwegen dunkel ist oder glatt, und jemand fällt. Auch wenn Teile vom Haus herunterfallen und Schaden machen, ist das versichert. Das gilt auch bei kleinen Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück. Wenn von Ihrer Baustelle ein Schaden ausgeht, ist das auch versichert. Wenn Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft wohnen, gilt der Schutz auch für gemeinsame Bereiche wie das Treppenhaus, die Einfahrt oder das Dach.

Die Versicherung bezahlt bei einem Schaden immer nur den aktuellen Wert der beschädigten Sache.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind versichert, wenn Sie vorübergehend in Europa sind. Auch außerhalb von Europa sind Sie versichert, wenn Ihr Aufenthalt dort nicht länger als ein Jahr dauert.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging. Wenn nicht, startet der Schutz erst, wenn Sie bezahlt haben.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können zum Beispiel auch nach einem Schadenfall kündigen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Haus verkaufen, endet der Vertrag, sobald wir davon erfahren.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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