Gewässerschaden­haftpflicht

  • Risikoschutz vor dem Leck im Öltank
  • Leistungsstarke Absicherung für Besitzer/innen eines Öltanks
  • Eigenschäden und Rettungskosten inklusive
Ab 29,75 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Gewässerschadenhaftpflicht

Das Wichtigste in Kürze


  • Als Inhaber/-in einer Heizöllagerstätte brauchen Sie eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung. Auch als Mieter haften Sie für eventuelle Schäden, die durch auslaufendes Heizöl entstehen können, wenn Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Tankanlage haben.
  • Ist es Ihre Aufgabe, den Heizölvorrat zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig neues Öl zu bestellen? Dann sind Sie als Inhaber anzusehen.
  • Eigentümer/-innen eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses empfehlen wir den Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung. Diese enthält bereits die Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung für Keller- und Erdtanks.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Gewässerschaden­haftpflicht

Was ist eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung?

Eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung schützt Sie vor entstandenen Schäden durch Ihren Öltank - egal ob diese durch Fahrlässigkeit oder ohne Ihr Verschulden entstanden sind. Wir übernehmen die Kosten, um Gewässerschäden zu begrenzen oder auch verletzte Personen zu versorgen.

Wodurch können Gewässerschäden entstehen?

Gewässerschäden können entstehen durch die Beschädigung des Tanks, falsche Bedienung sowie das Versagen von Schutzmaßnahmen. Schon eine geringe Menge Öl kann hunderttausende Liter Wasser verschmutzen.

Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?

Sie benötigen die Versicherung als InhaberIn einer Heizöllagerstätte. Auch als Mieter/-in ist diese Versicherung sinnvoll, vorausgesetzt Sie haben die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Tankanlage. Versichert sind Sie als Inhaber/-in sowie alle Personen, die mit der Wartung der Heizung beauftragt sind.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) 6 Mio. Euro
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz bis 100.000 Euro
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Eigene Schäden des Versicherungsnehmers an unbeweglichen Sachen mitversichert
  • Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens mitversichert
  • Mitversicherung von per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung beauftragte Personen


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) 10 Mio. Euro
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz bis 100.000 Euro
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Eigene Schäden des Versicherungsnehmers an unbeweglichen Sachen mitversichert
  • Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens mitversichert
  • Mitversicherung von per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung beauftragte Personen


Häufige Fragen und Antworten

In der Gewässerschadenhaftpflicht versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Außerdem Aufwendungen, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften, zum Beispiel Rettungskosten.

Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.

Je nach Vereinbarung läuft der Vertrag ein oder fünf Jahre . Die Laufzeit Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 01. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

In folgenden Fällen ist der Versicherungsschutz für Sie kostenlos :

  • Es handelt sich um eine oberirdische Tankanlage (Kellertank) und Sie sind Eigentümer/in eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung in der Produktlinie Exklusiv.
  • Für Eigentümer/innen eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung gilt der Versicherungsschutz auch für unterirdische Tankanlagen

Schäden an eigenen unbeweglichen Gegenständen (Gebäude, Grundstück), wenn gewässerschädliche Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten sind, sind mitversichert.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Sie sind geschützt, wenn jemand Sie für einen Schaden verantwortlich machen will. Die Versicherung prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist, übernimmt die Kosten und zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab.

Ihre Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn durch Ihre Tanks oder Behälter (zum Beispiel Öltanks) schädliche Stoffe ins Wasser kommen. Sie hilft, wenn dadurch Menschen verletzt werden, Sachen kaputtgehen oder Sie Geld verlieren.

Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn Sie sich nur durch einen Vertrag verpflichten, etwas zu tun oder zu bezahlen.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden bei ungewöhnlichen oder gefährlichen Tätigkeiten oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben. Auch Schäden durch ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder einen Anhänger, für die Sie eine Versicherung brauchen, sind nicht versichert.

Versichert sind Schäden zum Beispiel, wenn Ihr Heizöltank das Grundwasser verschmutzt. Die Versicherung gilt auch für Menschen, die Sie für die Pflege und Betreuung Ihrer Grundstücke beauftragt haben. Außerdem sind Kosten versichert, die entstehen, um Schäden zu verhindern oder zu verringern. Auch Umweltschäden an Grundstücken, die Sie besitzen oder nutzen, sind mitversichert, wenn diese im Vertrag stehen.

Die Versicherung bezahlt bei einem Schaden immer nur den aktuellen Wert der beschädigten Sache.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind versichert, wenn im Ausland ein Schaden passiert, der mit Ihrem Haus oder Grundstück in Deutschland zu tun hat.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter Gewässerschadenhaftpflichtversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern.

So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung.

Im letzten Schritt beantragen Sie die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging. Wenn nicht, startet der Schutz erst, wenn Sie bezahlt haben.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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