Bootshaftpflicht

  • Versicherungsschutz im Ausland inklusive
  • Leistungsstarke Absicherung für Eigentümer von Motor- und Segelbooten
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 10. Mio. Euro inklusive
Ab 31,69 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Bootshaftpflichtversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigene Segel- und Motorboote müssen in der Regel über eine Bootshaftpflichtversicherung versichert sein.
  • Eine Bootshaftpflichtversicherung ist sinnvoll in Deutschland, aber keine Pflicht.
  • In Italien, der Schweiz oder Spanien müssen Sie einen Versicherungsnachweis für Ihr Boot vorweisen.


Einfach erklärt

5 Fakten zur Bootshaftpflicht

Wann benötige ich eine Bootshaftpflichtversicherung?

Eigene Segel- und Motorboote sollten über eine Bootshaftpflicht versichert sein. In unserer Privathaftpflichtversicherung Exklusiv ist die Bootshaftpflicht für Segelboote bis 25 Quadratmeter Segelfläche und eigene Motorboote bis 25 kW enthalten. Kanus, Windsurfbretter, Paddel- und Ruderboote sowie geliehene Segelboote sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, ebenso der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren.

Für welche Schäden hafte ich als Bootsbesitzer?

Als Bootsbesitzer/in haften Sie für alle Personen- Sach- sowie Vermögenschäden, die Sie mit Ihrem Boot verursachen.

Was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?

Sie benötigen einen Führerschein. Bauen Sie einen Unfall und besitzen keine behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis, dann besteht kein Versicherungsschutz.

An welchem Standort gilt die Versicherung?

Versichert werden nur Wasserfahrzeuge, deren Standort in Europa und in den außereuropäischen Gebieten ist, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Union gehören. Als Standort gilt der Ort, an dem sich das Fahrzeug während der überwiegenden Zeit des Jahres befindet beziehungsweise an den Sie es immer wieder zurückbringen.

Sind Segelregatten und Motorbootrennen versichert?

Die Teilnahme an Segelregatten ist mitversichert. Für die Teilnahme an Motorbootrennen sowie den damit verbundenen Übungsfahrten besteht kein Versicherungsschutz.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Sach- und Personen bis 3 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis 100.000 Euro
  • Gewässerschäden mitversichert
  • Teilnahme an Segelregatten mitversichert
  • Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern mitversichert
  • Weltweiter Versicherungsschutz


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Sach- und Personen bis 10 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis 100.000 Euro
  • Gewässerschäden mitversichert
  • Teilnahme an Segelregatten mitversichert
  • Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern mitversichert
  • Weltweiter Versicherungsschutz


Beispiele, warum eine Bootshaftpflicht sinnvoll ist

Sachschaden

Beim Manövrieren im Hafen beschädigt Manfred mit seinem Boot die Außenhaut einer Yacht.

Personenschaden

Familie G. ist mit ihrem Boot auf der Adria unterwegs, sie kollidiert mit einem anderen Boot, wodurch ein Crewmitglied leicht verletzt wird.

Häufige Fragen und Antworten

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch von privat genutzten Wassersportfahrzeugen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Führerenden und weiteren Personen, die zur Bedienung berechtigt sind. Eingeschlossen ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen in der ganzen Welt sowie Motorboote oder –yachten (auch mit Hilfs- oder Außenbordmotor), Segelboote oder –yachten, Windsurfbretter. Versichert sind Schäden im In- und Ausland, für die Sie als Halter, Besitzer oder wegen des Gebrauchs eines Wasserfahrzeugs haften. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass der regelmäßige Standort des Wasserfahrzeugs im Inland liegt. Sie das Wasserfahrzeug im Wesentlichen zu privaten Zwecken nutzen. Sie zum Führen des Wasserfahrzeugs berechtigt sind (mit Zustimmung des Eigentümers und als Inhaber der erforderlichen behördlichen Erlaubnis).

Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören beispielsweise die berufliche Tätigkeit. Wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem Anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Je nach Vereinbarung läuft der Vertrag ein oder fünf Jahre . Die Laufzeit Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 01. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

Ja. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht über eine behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis verfügt.

Fahren Sie mit Ihrem Boot ins Ausland, können Sie bei uns eine Versicherungsbestätigung in zehn verschiedenen Sprachen anfordern. Gelegentlich kommt es vor, dass von örtlichen Behörden diese Bestätigung nicht anerkannt wird und der Kunde vor Ort eine zusätzliche Versicherung abschließen muss. Die wichtigsten Anforderungen der beliebtesten Reiseziele in Europa auf einen Blick:

Italien

In Italien besteht eine Versicherungspflicht für Sportboote. Ausgenommen davon sind Ruder- und Segelboote ohne Hilfsmotor. Die italienische Regierung erhöhte die erforderlichen Mindestversicherungssummen erheblich. Es sind jetzt Versicherungssummen von mindestens 6,07 Millionen Euro je Personenschaden und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden erforderlich. Diese neuen Mindestversicherungssummen erreichen wir mit unserer Exklusivdeckung. Als Versicherungsnachweis brauchen Sie bereits bei der Einreise die sogenannte "Blaue Versicherungskarte" (Certificato di Assicurazione), die wir auf Anfrage ausstellen.

Schweiz

In der Schweiz beträgt die Mindestversicherungssumme für Sportboote (ausgenommen Schiffe ohne Maschinenantrieb sowie Segelschiffe, die keinen Motor besitzen und eine Segelfläche bis zu 15 Quadratmetern aufweisen) 2 Millionen Schweizer Franken (Stand 1996). Es liegt im Ermessen der einzelnen Kantone, ob eine im Ausland abgeschlossene Versicherung anerkannt wird. Gegebenenfalls müssen Sie in der Schweiz eine kurzfristige Versicherung abschließen.

Spanien

Seit 1999 schreibt der spanische Gesetzgeber eine Pflichthaftpflichtversicherung auch für ausländische Boote in spanischen Hoheitsgewässern vor. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes können Sie die Internationale Versicherungsbestätigung verwenden, die wir auf Anfrage ausstellen. Die Mindestversicherungssumme beträgt für Personenschäden 120.202,42 Euro pro Geschädigtem, höchstens jedoch 240.404,84 Euro pro Schadensfall. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden beträgt nach spanischer Rechtslage 96.161,93 Euro.

Dänemark

Seit dem 15.08.2018 ist eine Bootshaftpflichtversicherung für bestimmte Wasserfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis, sowie der Zahlungsnachweis müssen an Bord mitgeführt werden. Ein digitaler Nachweis wird ebenfalls anerkannt. Die Mindestversicherungssummen betragen für Personenschäden 27 Mio. DKR (ca. 3,7 Mio. EUR) und für Sachschäden 13,5 Mio. DKR (ca. 1,85 Mio. EUR).

Die Tarifbeiträge sind auch dann voll zu berechnen, wenn die Versicherung für eine kürzere Dauer als ein Jahr gilt.

Die internationale Bootsbestätigung verschicken wir automatisch in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kroatisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch und Finnisch. Sie gilt für ein Jahr. Es kann vorkommen, dass die örtlichen Behörden die Bootsbestätigung nicht anerkennen und verlangen, dass vor Ort eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wird. Für Italien stellen wir eine separate Bestätigung aus.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Bootshaftpflichtversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Die Bootshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, wenn Ihr Boot einen Schaden verursacht und jemand dafür Geld von Ihnen will. Sie prüft, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, bezahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Zum Beispiel sind Schäden, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen, nicht abgedeckt. Nicht versichert sind auch Fälle, in denen Sie sich nur durch einen Vertrag verpflichten, etwas zu tun oder zu bezahlen.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben.

Versichert sind Schäden, die Sie mit Ihrem Wasserfahrzeug verursachen – zum Beispiel mit Motorbooten, Segelbooten oder Windsurfbrettern. Die Versicherung schützt Sie, wenn Sie als Halter, Besitzer oder Nutzer des Wasserfahrzeugs für diese Schäden verantwortlich sind. Voraussetzung ist, dass Ihr Wasserfahrzeug hauptsächlich in Deutschland steht, Sie es überwiegend privat nutzen und die nötige Erlaubnis zum Fahren haben.

Die Versicherung bezahlt bei einem Schaden immer den aktuellen Wert der beschädigten Sache.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind auch weltweit versichert. Wenn Sie zum Beispiel im Urlaub im Ausland einen Schaden verursachen, sind Sie trotzdem geschützt.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/bootshaftpflichtversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif). Sie können hier auch die Zahlweise und die Vertragsdauer ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Bootshaftpflichtversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können z. B. auch nach einem Schadenfall kündigen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Wasserfahrzeug verkaufen, endet der Vertrag, sobald wir davon erfahren. Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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