Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

  • Günstige Tarife – mit und ohne Selbstbehalt
  • Optimal versichert als Privatpatient
  • Spezielle Tarife und Beitragsgarantie für Beamtenanwärter
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe: das bedeutet, dass sich der Dienstherr wegen der Fürsorgepflicht an den Gesundheitskosten beteiligt. Deshalb ist eine private Krankenversicherung für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Die private Krankenversicherung bietet optimale gesundheitliche Absicherung mit besseren Leistungen im Krankheitsfall – z. B. Wahl des Wunsch-Krankenhauses, freie Arztwahl und Chefarzt-Behandlung, alternative Heilmethoden und Zahnersatz.
  • Für Beamte in der Ausbildung bieten die Versicherer spezielle günstige Anwärtertarife.
  • Kinder bis 25 Jahre haben ebenfalls einen Beihilfeanspruch.


Einfach erklärt

5 Fakten zur Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

Kann sich ein Beamter privat versichern?

Nach dem Sozialgesetzbuch sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Das bedeutet, sie können wählen, ob sie sich in einer privaten Krankenversicherung oder gesetzlich versichern.
Mit einer Beihilfeversicherung profitieren Beamte von den Vorteilen eines privaten Versicherungsschutzes. Bei einem Krankenhausaufenthalt genießen sie den Status eines Privatpatienten. Private Versicherer zahlen auch meist höhere Zuschüsse für Krankheitskosten, Zahnersatz und leisten für alternativmedizinische Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe, wer ist beihilfeberechtigt?

Beamte haben einen Beihilfeanspruch, das bedeutet, dass sich der Dienstherr für ihre Absicherung an den anfallenden medizinischen Kosten beteiligt. Nur Beamte, Beamtenanwärter und Referendare sind beihilfeberechtigt – beispielsweise also Lehrer, Richter, Polizisten und Soldaten. Ihre Kinder und Ehepartner sind ebenfalls beihilfeberechtigte Personen, wenn sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Bundes- oder jeweiligen Landesrecht.
Bund, Land oder Kommune bezahlen in ihrer Funktion als Dienstherr einen festgelegten Prozentsatz aller anfallenden Kosten für notwendige Behandlungen oder Medikamente.

Was ist die freie Heilfürsorge?

Für Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten - wie etwa Polizisten in einigen Bundesländern oder Feuerwehrleute – zahlt der Staat eine Heilfürsorge. Der Staat übernimmt ihre anfallenden Behandlungskosten in voller Höhe; sie sind nicht beihilfeberechtigt. Die Angehörigen jedoch haben Anspruch auf Beihilfe. Mit der Pensionierung hat der Polizist oder Feuerwehrbeamte ebenfalls Anspruch auf Beihilfe.

In welcher Höhe erhält die Familie der Beamten ebenfalls Beihilfe?

Wie viel Beihilfe wem zusteht, bestimmen eigene Verordnungen des Bundes und der Bundesländer. Meistens gilt jedoch, dass für den Ehepartner ein Beihilfesatz von 70 Prozent und für Kinder ein Beihilfesatz von 80 Prozent gewährt wird.

Häufige Fragen und Antworten

Ändert sich der sogenannte Beihilfebemessungssatz, kann der Versicherungsschutz in Relation dazu aufgestockt bzw. abgesenkt werden. Wenn innerhalb von 6 Monaten ein entsprechender Antrag gestellt wird, gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung.

Wird eine Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet den festgelegten Anteil gemäß dem Beihilfeanspruch. Der Beamte muss lediglich für den Restbetrag in Vorleistung gehen und kann anschließend über seine private Krankenversicherung abrechnen.

Die Beihilfevorschriften in vielen Bundesländern erhöhen die Beihilfe für Beamte im Ruhestand. In den meisten Fällen erhält ein Beamter während der aktiven Phase 50 Prozent Beihilfe, im Ruhestand erhöht sich der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Dadurch reduziert sich der private Krankenversicherungsschutz auf 30 Prozent.

Beamtenanwärter wechseln nach dem Vorbereitungsdienst automatisch von den Ausbildungstarifen in vollwertige Beamten-Tarife; in denen Alterungsrückstellungen berücksichtigt werden. Wenn die Leistungen des Ausbildungstarifs sowie des Zieltarifs (Tarif für Beamte) identisch sind, kann der Wechsel ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Nur bei einer Erhöhung bzw. Verbesserung des Versicherungsschutzes ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Falls Sie im Angestelltenverhältnis unter der Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung verdienen, muss in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.

Diese Versicherung könnte Sie auch interessieren

Diensthaftpflichtversicherung
  • Berufliche Absicherung im Öffentlichen Dienst
  • Ehe- und Lebenspartner im öffentlichen Dienst mitversicher
  • Ab 57,69 Euro im Jahr
Neu!

Die Fitness-App der UKV

Exklusiv für BeihilfeCOMFORT-Kunden

Mit der „Meine Fitness“ App der UKV erhalten Sie attraktive Prämien für jede sportliche Aktivität. Sparen Sie bares Geld für eine gesunde Lebensweise.

 

Wir helfen gern weiter

Telefonische Beratung

Berater/in vor Ort

Immer gut informiert

Das BGV Family Magazin

Sicher surfen

Medienkonsum von Kindern

Apps oder TikTok – Kinder nutzen Medien mit großer Selbstverständlichkeit. So begleiten Sie Ihren Nachwuchs sicher durchs Netz.

Verkehrserziehung

Das kleine ABC zur Sicherheit

Ob ruhiger Vorort oder viel befahrene Hauptstraße: Kinder müssen lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Die wichtigsten Tipps für unterwegs.

BGV Family

Wir versichern Ihre ganze Familie

Vom aufgeschürften Knie bis zum kaputten Fenster – wir halten Ihnen stets den Rücken frei, damit Sie sich ganz auf Ihre Lieben konzentrieren können.