Wohngebäude­versicherung

  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
  • Schutz vor Elementarschäden wählbar
  • Für Familien: Schäden durch eigene Kinder bis 5.000 Euro abgedeckt
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Wir beraten Sie!
In wenigen Schritten zum Antrag

Warum ist eine Wohngebäude­versicherung so wichtig?

Eine Wohngebäudeversicherung zählt noch immer zu den freiwilligen Versicherungen und trotzdem ist es ratsam, das Sie eine solche Absicherung wählen, wenn Sie eine Immobilie besitzen. Denn im Falle eines Schadens an Ihrem Eigenheim durch Feuer, Blitz, Hagel, Sturm oder Leitungswasser drohen hohe Kosten, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind.

Wohngebäude­versicherung

Einfach erklärt

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung versichert das Haus an sich sowie alle fest verbauten Elemente. Sie umfasst das gesamte Wohngebäude sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Alle Bauwerke auf dem versicherten Grundstück genießen vollen Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass alle Bauten ab 20 Quadratmeter – zum Beispiel auch ein neues Garten- oder Gerätehaus – vertraglich aufgeführt sind und Sie uns über einen Neubau in Kenntnis setzen. Zudem können Sie Ihre Photovoltaikanlage z.B. gegen Tierbisse oder Bedienungsfehler absichern.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Den optimalen Wert der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung berechnet der BGV anhand der Fläche und der Bauausführung der zu versichernden Objekte. Dieser wird mit dem Baupreisindex verrechnet, der sich jährlich ändert. Dadurch wird sichergestellt, dass das Haus im Fall eines Totalschadens mit der vereinbarten Summe in gleicher Art und Güte und an selber Stelle neu errichtet werden kann.

Gegen welche Gefahren sichert die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Gebäudeschutz, sodass Sie Ihr Haus immer in guten Händen wissen können. Das oder die vertraglich genannte(n) Gebäude sind versicherbar gegen Brand/Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag und Im- oder Explosion sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen oder Schäden durch Schneedruck. Auch gegen Leitungswasserschäden, die vergleichsweise am häufigsten auftreten, können Sie Ihr Wohneigentum absichern.

Was passiert im Schadenfall?

Je nachdem, wie groß der Schaden oder die Zerstörung ist, übernimmt der BGV für Sie die Reparaturkosten oder schickt einen Regulierer. Dieser prüft im Vorfeld den Umfang Ihres Versicherungsschutzes und schätzt vor Ort die Lage und das Ausmaß der Beschädigung ein. Er holt bei Bedarf für Sie Gutachten ein, betreut Sie bei Fragen und hilft Ihnen, die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzen wir den Neuwert der beschädigten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Überschreitet der Neuwert des Gebäudes die vereinbarte Versicherungssumme, kann der Versicherer die Entschädigung wegen sogenannter Unterversicherung kürzen. Wurde die Summe allerdings durch den BGV selbst ermittelt, verzichten wir auf die Prüfung der Unterversicherung und erstatten den vollen Neuwert.

Muss ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Nein, der Gesetzgeber schreibt eine solche Versicherung nicht vor. Dennoch ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, denn Schäden am Wohneigentum können nicht nur enorme Kosten verursachen, sondern sogar die Existenz bedrohen – insbesondere, wenn ein Finanzierungskredit läuft. Ganz gleich, ob Sie selbst gebaut, saniert oder renoviert oder die Arbeiten in professionelle Hände gelegt haben: Sie haben für Ihren Wohntraum viel investiert und sollten ihn finanziell absichern.

Zusatzbausteine der Wohngebäude­versicherung

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 24 Monate
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 300.000 Euro
  • Nutzwärmeschäden
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis 100.000 Euro
  • Überspannungsschäden durch Blitze bis 10.000 Euro
  • Nebengebäude bis 20 qm inklusive
  • Versicherter Mietausfall von Wohnräumen und gewerblichen Räumen bis 12 Monate
  • Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, z.B. Graffiti bis 5.000 Euro
  • Hotelkosten bis 100 Euro am Tag


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 Euro
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden in Notsituationen bis 1.000 Euro
  • Kosten für notwendige Kinderbetreuung bis 1.000 Euro


Erweiterbar mit Photovoltaik
Erweiterbar mit Gebäudeschutzbrief
Erweiterbar mit Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
Erweiterbar mit Gebäudetechnik
Erweiterbar mit Leitungswasser
Erweiterbar mit Gebäudeglasbruch
Exklusiv
Der Topschutz
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis 36 Monate
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis 500.000 Euro
  • Nutzwärmeschäden
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
  • Überspannungsschäden durch Blitze unbegrenzt abgedeckt
  • Nebengebäude bis 20 qm inklusive
  • Versicherter Mietausfall von Wohnräumen und gewerblichen Räumen bis 36 Monate
  • Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, z.B. Graffiti
  • Hotelkosten bis 200 Euro am Tag
  • Ökologische Maßnahmen und Mehrkosten bis 25.000 Euro
  • Mehrkosten für alters- und behindertengerechten Wiederaufbau bis 25.000 Euro
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 12 Monate


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 Euro
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden in Notsituationen bis 1.000 Euro
  • Kosten für notwendige Kinderbetreuung bis 1.000 Euro


Erweiterbar Photovoltaik
Erweiterbar mit Gebäudeschutzbrief
Erweiterbar mit Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
Erweiterbar mit Gebäudetechnik
Erweiterbar mit Leitungswasser
Erweiterbar mit Gebäudeglasbruch
Erweiterbar mit Unbenannte Gefahren

Welche Besonderheiten gibt es bei der Wohngebäude für Familien?

  • Schäden durch eigene Kinder sind bis 5.000 Euro abgedeckt
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden in Notsituationen
  • Kosten für notwendige Kinderbetreuung
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen

Verursachen Ihre Kinder einen Schaden an Ihrem Haus oder mitversicherten Gebäuden auf Ihrem Grundstück, übernehmen wir im Rahmen der Wohngebäudeversicherung für Familien die Kosten bis zu einer Summe von 5.000 Euro. Dabei fällt allerdings ein Selbstbehalt von 500 Euro an.

Nein. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 95 zwar, dass die Wohngebäudeversicherung automatisch vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, um Versicherungslücken zu vermeiden. Als Käufer sind Sie jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung weiterzuführen. Sobald Sie im Grundbuch als neuer Besitzer oder Besitzerin eingetragen sind, haben Sie einen Monat Zeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht , Gebrauch zu machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag sofort kündigen oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

Haben Sie beim Kauf nichts von einer Wohngebäudeversicherung gewusst? Dann bleibt Ihr Sonderkündigungsrecht bestehen und die Kündigungsfrist von einem Monat gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Versicherung erfahren haben.

Beispiele, warum eine Wohngebäude­versicherung sinnvoll ist

Gesamtkosten: 4.800 Euro

Harter Winter mit Folgen

Simon B. und seine Freundin waren vom eisigen Winter in Freiburg überrascht – über mehrere Tage lagen die Temperaturen konstant weit unter 0 Grad. Als der Frost eine Pause einlegte, kam es in ihrem Haus zu zwei Rohrbrüchen. Das Paar meldete seiner Wohngebäudeversicherung umgehend den Schaden. Die folgenden Kosten für die Lokalisierung der Rohrbrüche, das Entfernen des Bodenbelags, die Reparatur und für den neu zu verlegenden Boden übernahm die Versicherung.

Gesamtkosten: 45.500 Euro

Überschwemmung mit Erdrutsch

Ein schweres Unwetter brachte der Gemeinde Heitersheim so viel Regen wie sonst nicht einmal in einer Woche. Die Kanalisation konnte die Wassermengen nicht fassen. Starkregen verursachte zusätzlich zwei Erdrutsche. Wasser und Schlamm überschwemmte unter anderem das Haus von Irene H. Die Alleinstehende konnte sich vor den Wassermassen retten, das Erdgeschoss Ihres Hauses, die Elektronik, Fenster und Türen wurden irreparabel beschädigt. Ihre Wohngebäudeversicherung mit Schutz gegen Elementargefahren ersetzte den Neuwert aller beschädigten Gebäudeteile.

Häufige Fragen und Antworten

Ihre persönliche Laufzeit können Sie Ihren Vertrag entnehmen. Grundsätzlich bieten wir Verträge für ein oder für drei Jahre an. Bei Verträgen mit einem Jahr erfolgt eine automatische Verlängerung nach der Laufzeit. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit weniger als 12 Monate vereinbart sind, um die folgenden Versicherungsjahre an einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Hat Ihre Wohngebäudeversicherung eine Laufzeit von drei Jahren? Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des dritten Jahres können Sie kündigen.

Ja, das ist möglich. Nebengebäude bis 20 qm sind automatisch inklusive. Folgende Gebäudearten können in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden:

  • Nebengebäude ab 20 qm
  • Garagen
  • Gartenhäuser
  • Carports

Sollten Sie Ihr Haus irgendwann erweitern, kann das Nebengebäude nachträglich in die Versicherung aufgenommen werden.

Mit dem Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Immobilienbesitzer und -besitzerinnen oder Mieter und Mieterinnen ihre individuelle Gefährdung von Starkregen und Flusshochwasser ermitteln.

Ebenso wie für ein Einfamilienhaus sollte auch für ein Mehrfamilienhaus oder ein Haus mit einzelnen Wohneinheiten eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, installierte Anlagen, wie etwa einen Aufzug, mitzuversichern ebenso wie Klima- oder Heizungsanlagen. Diese können sie über unseren Zusatzbaustein Gebäudetechnik absichern.

Außerdem sollten Sie einen möglichen Mietausfall einkalkulieren, dieser ist automatisch in Ihrer BGV Wohngebäudeversicherung inklusive. Sind Mietwohnungen aufgrund eines Schadens länger nicht bewohnbar, erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Wohngebäudeversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Versichert sind die Gebäude, die im Vertrag genannt werden. Dazu gehören auch Teile des Gebäudes und das Zubehör. Außerdem sind Terrassen und Nebengebäude bis 20 qm mitversichert.

Nicht versichert sind Schäden, die passieren, bevor das Haus fertig gebaut ist oder während Umbauarbeiten, bei denen man nicht im Haus wohnen kann. Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit entstanden sind, sind auch nicht versichert.

Auch Schäden durch Krieg oder Kernenergie sind nicht versichert oder wenn Sie Schäden absichtlich verursachen.

Die Versicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm oder Hagel.

Sie können den Schutz auch um Leitungswasserschäden und Elementarschäden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben erweitern. Auch Zusatzbausteine z.B. für Ihre Photovoltaikanlage können Sie zusätzlich abschließen.

Die Versicherung zahlt für Schäden an Ihren Sachen und für verschiedene Kosten, die nach einem Schaden anfallen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen nach einem Schaden (Aufräumungskosten), Kosten um Sachen an einen sicheren Ort zu bringen (Bewegungskosten) oder Kosten, die entstehen, wenn etwas teurer wird als geplant (Mehrkosten).

Der Schaden muss aber durch eine versicherte Gefahr wie Feuer, Sturm oder Hagel entstanden sein. Wenn etwas passiert, was nicht versichert ist, wie zum Beispiel Verschleiß, dann bekommen Sie kein Geld von der Versicherung.

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben und den die Versicherung maximal bezahlt, wenn etwas passiert. Zum Beispiel, wenn ein Gebäude beschädigt wird, zahlt die Versicherung bis zu dieser Summe, um den Schaden zu reparieren oder das Gebäude neu zu bauen.

Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert des Gebäudes entsprechen. Der Versicherungswert gibt an, welchen Betrag Sie benötigen, um das Gebäude wieder aufzubauen. Es ist wichtig, dass diese beiden Beträge gut zusammenpassen, damit Sie im Schadenfall genug Geld erhalten, um alles neu zu bauen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Der Schutz Ihrer Versicherung gilt für das Gebäude an dem Ort, der im Versicherungsvertrag genannt ist.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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