Wohngebäudeversicherung

Die optimale Lösung für Sie
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Welche Besonderheiten gibt es bei der Wohngebäude für Familien?
- Schäden durch eigene Kinder am Hausrat sind bis 5.000 Euro abgedeckt
- Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderspielgeräten auf dem Versicherungsgrundstück
- Hausrat der Kinder in Wohnheim bei Ausbildung & Studium mitversichert
- Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Verursachen Ihre Kinder einen Schaden an Ihrem Haus oder mitversicherten Gebäuden auf Ihrem Grundstück, übernehmen wir im Rahmen der Wohngebäudeversicherung für Familien die Kosten bis zu einer Summe von 5.000 Euro. Dabei fällt allerdings ein Selbstbehalt von 500 Euro an.
Grundsätzlich leistet die Hausratversicherung nur bei Schäden am Hausrat durch bestimmte Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser oder Beschädigung nach einem Einbruchdiebstahl. Eine Besonderheit in der BGV Hausratversicherung für Familien ist, dass auch Schäden am Hausrat durch die eigenen Kinder bis 5.000 Euro mitversichert sind.
Nein. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 95 zwar das die Wohngebäudeversicherung automatisch vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, um Versicherungslücken zu vermeiden. Als Käufer sind Sie jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung weiterzuführen. Sobald Sie im Grundbuch als neuer Besitzer oder Besitzerin eingetragen sind, haben Sie einen Monat Zeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht , Gebrauch zu machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag sofort kündigen oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Haben Sie beim Kauf nichts von einer Wohngebäudeversicherung gewusst? Dann bleibt Ihr Sonderkündigungsrecht bestehen und die Kündigungsfrist von einem Monat gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Versicherung erfahren haben.
Häufige Fragen und Antworten
Ihre persönliche Laufzeit können Sie Ihren Vertrag entnehmen. Grundsätzlich bieten wir Verträge für ein oder für fünf Jahre an. Bei Verträgen mit einem Jahr erfolgt eine automatische Verlängerung nach der Laufzeit. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit weniger als 12 Monate vereinbart sind, um die folgenden Versicherungsjahre an einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Hat Ihre Wohngebäudeversicherung für Paare und Singles eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des dritten Jahres können Sie kündigen.
Ja, das ist möglich. Folgende Gebäudearten können in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden:
- Nebengebäude
- Garagen
- Gartenhäuser
- Carports
Sollten Sie Ihr Haus irgendwann erweitern, kann das Nebengebäude nachträglich in die Versicherung aufgenommen werden.
Mit dem Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) können Immobilienbesitzer und -besitzerinnen oder Mieter und Mieterinnen ihre individuelle Gefährdung von Starkregen und Flusshochwasser ermitteln.
Ebenso wie für ein Einfamilienhaus sollte auch für ein Mehrfamilienhaus oder ein Haus mit einzelnen Wohneinheiten eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, installierte Anlagen, wie etwa einen Aufzug, mitzuversichern, ebenso wie Klima- oder Heizungsanlagen. Außerdem sollten Sie einen möglichen Mietausfall einkalkulieren und in den Versicherungsschutz aufnehmen. Sind Mietwohnungen aufgrund eines Schadens länger nicht bewohnbar, erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich.
Wichtiges barrierefrei erklärt
Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Wohngebäudeversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.
Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.
Versichert sind die Gebäude, die im Vertrag genannt werden. Dazu gehören auch Teile des Gebäudes und das Zubehör. Außerdem sind Terrassen mitversichert, die direkt an das Gebäude angrenzen.
Nicht versichert sind Schäden, die passieren, bevor das Haus fertig gebaut ist oder während Umbauarbeiten, bei denen man nicht im Haus wohnen kann. Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit entstanden sind, sind auch nicht versichert.
Auch Schäden durch Krieg oder Kernenergie sind nicht versichert oder wenn Sie Schäden absichtlich verursachen.
Die Versicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm oder Hagel.
Sie können den Schutz auch um Leitungswasserschäden und Elementarschäden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben erweitern. Auch eine Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen kann zusätzlich abgeschlossen werden.
Die Versicherung zahlt für Schäden an Ihren Sachen und für verschiedene Kosten, die nach einem Schaden anfallen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen nach einem Schaden (Aufräumungskosten), Kosten um Sachen an einen sicheren Ort zu bringen (Bewegungskosten) oder Kosten, die entstehen, wenn etwas teurer wird als geplant (Mehrkosten).
Der Schaden muss aber durch eine versicherte Gefahr wie z. B. Feuer, Sturm oder Hagel entstanden sein. Wenn etwas passiert, was nicht versichert ist, wie zum Beispiel Verschleiß, dann bekommen Sie kein Geld von der Versicherung.
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben und den die Versicherung maximal bezahlt, wenn etwas passiert. Zum Beispiel, wenn ein Gebäude beschädigt wird, zahlt die Versicherung bis zu dieser Summe, um den Schaden zu reparieren oder das Gebäude neu zu bauen.
Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert des Gebäudes entsprechen. Der Versicherungswert gibt an, welchen Betrag Sie benötigen, um das Gebäude wieder aufzubauen. Es ist wichtig, dass diese beiden Beträge gut zusammenpassen, damit Sie im Schadenfall genug Geld erhalten, um alles neu zu bauen.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.
Der Schutz Ihrer Versicherung gilt für das Gebäude an dem Ort, der im Versicherungsvertrag genannt ist.
Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter WOHNGEBÄUDE eine Versicherung online abschließen.
Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern.
So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung.
Im letzten Schritt beantragen Sie die Wohngebäudeversicherung.
Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.
Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Wohngebäudeversicherung. Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.
Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.
Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .
Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.
Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.
Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.
Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.
Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.
Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .