BGV Family

Rechtsschutz­versicherung für Familien & Alleinerziehende

  • Flexible Selbstbeteiligung und kostenlose anwaltliche Telefonberatung
  • Individuell anpassbar an aktuelle Lebensumstände und Veränderungen
  • Mit BGV Family und unserem Mehr-drin-Programm richtig sparen
Ab 199,57 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Rechtsschutz für Familien & Alleinerziehende

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermeiden Sie hohe finanzielle Belastungen im Streitfall. Verschuldet oder unverschuldet: Die Familien-Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Gesetze und Verordnungen werden immer komplizierter – verlassen Sie sich jederzeit auf eine Expertin oder einen Experten für die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen und Vermieten.
  • Mit dem BGV sichern Sie sich Familienvorteile wie den Beratungs-Rechtsschutz bei Fragen zum Kindergeld und zur Aufsichtspflicht bis 250 Euro.


 

6 Fakten zur Rechtsschutzversicherung für Familien & Alleinerziehende

Was genau beinhaltet der Rechtsschutz?

Rechtsschutz bedeutet, dass wir im Fall eines Rechtsstreits die Anwalts- und Verfahrenskosten übernehmen sowie ggf. Kosten und Entschädigungen für Sachverständige oder Zeugen. Sollten Sie unterliegen, trägt die Rechtsschutzversicherung für Familien und Alleinerziehende auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Darüber hinaus sind die Anwälte unseres Netzwerks bei rechtlichen Fragen für Sie da. In vielen Bereichen besteht Rechtsschutz sofort und ohne dreimonatige Wartezeit. Fragen Sie hierzu gern unser Team.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Bei Abschluss einer Familien-Rechtsschutzversicherung können Ihr ehelicher bzw. nichtehelicher Lebenspartner sowie Ihre Kinder – sofern sie unverheiratet sind und noch keine berufliche Tätigkeit ausüben – mitversichert werden. Wählen Sie den Tarif ProComfort, sind auch Ihre Eltern und Großeltern abgesichert, wenn sie im Ruhestand sind oder in Ihrem Haushalt wohnen. Im Straßenverkehr sind die mitversicherten Personen auch als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer oder sonstiger Teilnehmer versichert.

Was ist im Falle eines Rechtsproblems zu tun?

Am besten greifen Sie als Erstes zum Telefon und rufen die Rechtsschutz-Hotline 0721 660-2600 der Badischen Rechtsschutzversicherung an. Unsere Juristinnen und Juristen prüfen den Versicherungsschutz, besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise, verbinden Sie sofort mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zur telefonischen Rechtsberatung oder empfehlen einen geeigneten Rechtsanwalt oder eine geeignete Rechtsanwältin für ein persönliches Beratungsgespräch. Sie bleiben Ihre Ansprechpartner während des gesamtes Streitfalls. Übrigens können Sie den Rechtsschutzfall auch gerne online melden.

Ab wann bin ich versichert?

Da es nicht möglich ist, sich rückwirkend für einen bestehenden Streitfall abzusichern, sollten Alleinerziehende und Familien Ihre Rechtsschutzversicherung besser früher statt zu spät abschließen. Sie muss bestehen, bevor es zum Konflikt kommt, der den Rechtsstreit auslöst. Zudem ist nicht in allen Bereichen ein Sofort-Schutz möglich. Bei Streitfragen z.B. im Vertrags-, Berufs- sowie Wohnungsrechtschutz besteht eine Wartezeit nach Vertragsabschluss. Erst dann besteht der vollständige Versicherungsschutz mit voller Kostenübernahme.

Was kostet der Familien-Rechtsschutz?

Die monatliche bzw. jährliche Beitragshöhe für Ihre Rechtsschutzversicherung hängt von den ausgewählten Leistungen, der Versicherungssumme sowie der Höhe der Selbstbeteiligung (SB) ab. Die vereinbarte SB legt fest, bis zu welcher Summe Sie die Kosten für einen Rechtsstreit selbst tragen. Alles, was darüber hinausgeht, zahlt die Versicherung. Je höher die SB, desto niedriger die Prämie. Zudem können Sie mit unseren BGV Family-Angeboten Geld sparen.

Sind Streitigkeiten um Unterhalt und Erbe versichert?

Sie haben mit der Familien-Rechtsschutzversicherung Anspruch auf den sogenannten Beratungs-Rechtsschutz in diesen Bereichen. Das bedeutet, dass die Kosten für eine einmalige mündliche oder schriftliche Beratung durch einen Anwalt oder eine Notarin erstattet werden. Im Tarif Exklusiv sogar über die Erstberatung hinaus bis max. 1.000 EUR. Gerichtliche Anwaltskosten, Verfahrenskosten sowie die Kosten der Gegenseite werden bei einem Streitfall im Familienrecht (z. B. Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt) oder im Erbrecht (z. B. Anfechten des Testaments, Einklagen des Pflichtteils) nicht getragen.

Ausgezeichnete Qualität

Wir sind für Sie da

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Unsere Kundinnen und Kunden bewerten unseren Service mit "sehr gut". Dafür zeichnet uns der TÜV Saarland mit dem Gütesiegel "Kundenzufriedenheit" aus.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Grundschutz
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 5.000.000 EUR
  • Strafkaution bis 300.000 EUR
  • Weltweiter Versicherungsschutz (auch für den berufl. Bereich) für maximal 12 Monate 300.000 EUR
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden.
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung
  • Telefonische oder Online-Rechtsberatung sowie Online-Vertragscheck und Musterverträge
  • Sozial-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) gilt ab Gericht
  • Steuer-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) gilt ab Gericht
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit wählbar (Privat/Verkehr/Beruf)


Wichtigfür Familien
  • Rechtsschutz zu Fragen rund um die Aufsichtspflicht bis 250 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Fragen zum Kindergeld bis 250 EUR
  • Rechtsschutz im Internet-Urheberrecht bis 500 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis 250 EUR


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme je Rechtsschutzfall unbegrenzt
  • Strafkaution bis 500.000 EUR
  • Weltweiter Versicherungsschutz (auch für den berufl. Bereich) für max.24 Monate 500.000 EUR
  • BU-Leistungscheck (Privat) Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente.
  • Ein variabler Selbstbehalt kann vereinbart werden.
  • Verzicht auf Selbstbehalt bei Abschluss mit Erstberatung
  • Telefonische oder Online-Rechtsberatung sowie Online-Vertragscheck und Musterverträge
  • Sozial-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) ab Widerspruch
  • Steuer-Rechtsschutz (Privat/Verkehr) ab Einspruch
  • Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit inklusive (Privat/Verkehr/Beruf)


Wichtigfür Familien
  • Rechtsschutz zu Fragen rund um die Aufsichtspflicht bis 250 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Fragen zum Kindergeld bis 250 EUR
  • Rechtsschutz im Internet-Urheberrecht bis 1.500 EUR
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht bis 1.000 EUR


  • Rechtsschutz in Bausachen (Privat) bis 1.000 EUR
  • Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen bis 1.000 EUR
  • Cyber-Rechtsschutz: Bei unbefugter Verbreitung Ihrer persönlichen Daten im Internet
  • Fürsorge-Rechtsschutz: Sie haben Fragen zu einer Betreuungsanordnung (bis 1.000 EUR) oder zur Festsetzung des Pflegegrads Ihrer Eltern (bis 250 EUR).
  • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
  • Internet-Rechtsschutz: Bei unbefugter Verbreitung persönlicher Daten im Netz bis 1.000 EUR
  • Erstellung Patientenverfügung (Privat) Online über Dienstleister


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Rechtsschutzversicherung für Familien & Alleinerziehende sinnvoll ist

Gesamtkosten: 4.800 Euro

Unfall im Freibad

Bei einem Besuch mit Freunden im Freibad rutscht der 15-jährige Marcel am Beckenrand aus, stürzt und bricht sich den Arm, bevor er ins Wasser rutscht. Als er unterzugehen droht, helfen ihm seine Freunde geistesgegenwärtig und ziehen ihn aus dem Wasser. Da zu diesem Zeitpunkt für die vielen Badegäste nur ein Bademeister zuständig ist, verklagen die Eltern das Bad auf Schadensersatz, weil zu wenig Personal anwesend war. Im gerichtlichen Verfahren kommt es zu einem Vergleich. Die angefallenen Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.

Gesamtkosten: 3.000 Euro

Unberechtigte Kündigung

Sandra arbeitet seit acht Jahren als Projektleiterin in einer großen Werbeagentur. Sie verdient 5.200 Euro brutto monatlich. Trotz regelmäßiger Gehaltserhöhungen und positiver Feedbackgespräche wirft ihr Arbeitgeber ihr plötzlich vor, ihre Leistung lasse nach. Ohne genaue Begründung und ohne vorherige Abmahnung erhält Sandra eine Kündigung. Um dagegen vorzugehen, schildert sie den Fall ihrer Rechtsschutzversicherung. Der von dieser empfohlene Rechtsanwalt erhebt rechtzeitig Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Das folgende gerichtliche Verfahren zieht sich über mehrere Monate, und die Klägerin erhält letztlich eine hohe Abfindung. Die Anwaltskosten von 3.000 Euro übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Mit der Familien-Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen und Ihren Lieben im Privat-, Berufs-, Verkehrsrecht und in Rechtsfragen rund ums Wohnen zur Seite.

Folgende Bereiche fallen u.a. unter den Privatrecht-Rechtsschutz:

  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Im Verkehrs-Rechtsschutz sind folgende Bereiche versichert:
  • Straf-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz

Im Berufsrecht unterstützen wir Sie bei Auseinandersetzungen zu:
  • Arbeitsentgelt
  • Urlaub
  • Kündigungsschutz
  • Überstunden
  • Arbeitszeugnissen
  • Abmahnungen
  • Disziplinar- und Standesrecht

Das Wohnungs- und Grundstücksrecht schließt folgende Streitigkeiten mit ein:
  • Miet- und Pachtverhältnisse
  • Eigentumsrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Photovoltaikrecht

Sie können zwischen den Tarifen Exklusivund Klassik wählen. Der Exklusiv-Tarif bietet Ihnen erweiterte Leistungen wie eine unbegrenzte Versicherungssumme, weltweiten Versicherungsschutz für 24 Monate und bis 500.000 Euro, Cyber-Rechtsschutz, Testamenterstellung bis 250 Euro, Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen bis 250 Euro sowie in Bausachen bis 1.000 Euro und weitere. Ab dem 58. Lebensjahr wechseln Sie in den Tarif 58plus Rechtsschutz Exklusiv, der Sie für die Zeit nach dem Berufsleben optimal versichert.

Als Teil des BGV Family-Angebots sichern Sie sich mit der Familien-Rechtsschutzversicherung attraktive Vorteile im Leistungsumfang:

  • Urheber-Rechtsschutz bis 500 Euro (im Tarif Klassik) bzw. bis 1.500 Euro (im Tarif Exklusiv und 58plus)
  • Beratung bei Fragen zur Aufsichtspflicht
  • Beratung bei Themen rund ums Kindergeld

:Zudem erhalten Sie eine Beitragsermäßigung von 10 Prozent , wenn Sie drei Versicherungen aus verschiedenen Sparten des BGV Family-Angebots abschließen. Von Tipps zur Kindersicherheit im Haus über einen kostenlosen Fahrradcheck bis hin zu kleinen Geschenken und Überraschungen - Sie können sich auch über tolle Extras aus unserem Mehr-Drin-Programm freuen.

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Während Familienrechtsschutz bedeutet, dass Ihre Familie in rechtlichen Fragen und Verfahren in den Versicherungsbereichen (Privat, Beruf, Verkehr) abgesichert ist, ist das Familienrecht ein eigener Rechtsbereich. Er umfasst zum Beispiel Streitigkeiten rund um Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsklagen. Dank der Familien-Rechtsschutzversicherung erhalten Sie in Fragen zu diesen Themen eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung, die Kosten für weitere rechtliche Schritte werden aber nicht übernommen. In unserem Exklusiv-Tarif sind auch weitere rechtliche Schritte bis 1.000 Euro mitversichert.

Der wichtigste Punkt ist Ehrlichkeit. Bitte schildern Sie den Fall schnellstens so genau und lückenlos wie möglich, erfinden Sie nichts dazu und lassen Sie keine bedeutenden Details aus. Ihr Anwalt muss jederzeit in vollem Umfang über den Konflikt informiert sein. Auch eventuelle frühere Versicherungsfälle können relevant sein und sollten kommuniziert werden. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars, wenn Sie einen Rechtsstreit melden und erste Schritte einleiten wollen.

Eine Rechtsschutzversicherung können Familien und Alleinerziehende mit einer Laufzeit von einem oder von fünf Jahren abschließen. Bei einjährigen Verträgen erfolgt eine automatische Verlängerung nach Ablauf dieser Zeit, es sei denn, Sie oder wir kündigen vorher. Wichtig zu wissen: Es kommt vor, dass die Erstlaufzeit weniger als 12 Monate beträgt, weil das folgende Versicherungsjahr an einem festen Kalendertag beginnen soll. Auch bei Laufzeiten unter einem Jahr kommt es zur automatischen Verlängerung. Läuft Ihre Versicherung drei oder mehr Jahre, haben Sie das Recht, zum Ende des dritten Jahres den Vertrag zu beenden. Die Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres vorliegen.

Wir können nicht jeden Streitfall versichern – sonst könnten wir Ihnen unsere Rechtsschutzversicherung nicht zu dem gewohnt moderaten Preis anbieten. Streitigkeiten in folgenden Bereichen sind nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Hier ein Auszug:

  • Urheber-, Patent- oder Markenrechte
  • Planung oder Errichtung eines Gebäudes
  • Kauf, Verkauf oder Finanzierung eines Grundstücks, das bebaut werden soll
  • Vergabe von Darlehen (Tarif Exklusiv bis 20.000 Euro Darlehenssumme versichert, darüber anteiliger Versicherungsschutz)
  • Spiel-, Wettverträge oder Gewinnzusagen
  • Widerruf oder Widerspruch eines Darlehens-, Leasing-, Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages

 

Wir helfen gern weiter

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