4 Min. aktualisiert am 10.12.2021

BGV Family

Umzug: Daran sollten Sie denken

Ob zur Miete oder ins Eigenheim: Ein Umzug ist immer auch mit Stress verbunden. Wir verraten Ihnen, worauf Sie vor, während und nach dem Umzug achten sollten. So gelingt der Start ins neue Heim.

Bevor man endlich in die neuen vier Wände einziehen kann, gibt es noch einiges zu tun. Die alte Wohnung muss rechtzeitig gekündigt, ein Umzugsunternehmen angefragt und eine Halteverbotszone beantragt werden. Damit Sie an alles denen, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt:

Checkliste vor dem Umzug

  • Kündigungsfrist der alten Wohnung beachten: Wohnen Sie zur Miete, sollten Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, sofern nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist. Wollen Sie z.B. zum 30.09. eines Jahres aus Ihrer alten Wohnung raus, müssen Sie spätestens bis zum 30.06. postalisch kündigen. Eine E-Mail reicht hierzu nicht aus.
  • Umzugsplanung: Ein Umzug ist in der Regel nicht alleine zu schaffen. An welchem Tag möchten Sie umziehen und wer unterstützt Sie? Führen Sie den Umzug in Eigenregie durch und bitten Freunde und Verwandte um Hilfe oder beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen?
  • Organisation eines Transporters beim Umzug in Eigenregie: Selten reicht das eigene Auto aus, um große Gegenstände zu transportieren. Reservieren Sie frühzeitig ein geeignetes Mietfahrzeug für den Umzugstermin.
  • Halteverbotszone: Je nach Lage kann es sich lohnen, für die Dauer Ihres Umzugs eine Halteverbotszone zu beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung. Bei welchem Amt Sie die Schilder für die mobile Halteverbotszone beantragen müssen, erfragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  • Urlaub: Planen Sie Urlaub, um sich voll und ganz auf Planung und Durchführung des Umzugs konzentrieren zu können.
  • Kindergarten/Schule: Ist ein Wechsel des Kindergartens oder der Schule aufgrund des Umzugs notwendig, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Schulamt oder der gewünschten Schule bzw. Kindergarten in Verbindung setzen.
  • Telefon-, Internet- und Kabel-TV-Anschluss: Informieren Sie den Anbieter Ihres Telefon-, DSL- sowie Kabel-TV-Anschlusses über Ihren Umzug. Sollte Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort keine Leistungen bereitstellen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall müssen Sie sich rechtzeitig um einen neuen Anbieter kümmern.
  • Nachsendeauftrag bei der Post: So erreicht Sie Ihre Post zuverlässig nach dem Umzug an der neuen Adresse.
  • Energieversorger: Zu informieren sind Wasser-, Strom-, Fernwärme- und Gasversorger. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Ablesetermin.
  • Einzugsermächtigung/Daueraufträge: Denken Sie frühzeitig an die Änderung von Einzugsermächtigungen oder Daueraufträgen, etwa für die Miete der alten Wohnung.
  • Schönheitsreparaturen: In Ihrem Mietvertrag steht, ob und in welcher Form Sie Schönheitsreparaturen in Ihrer alten Wohnung durchführen müssen. Aber auch die neue Wohnung braucht evtl. einen frischen Anstrich.
  • Handwerker: Werden Handwerker in der alten oder neuen Wohnung benötigt? Vereinbaren Sie hier frühzeitig Termine.
  • Planung der neuen Wohnungseinrichtung: Passen alle Möbel aus der alten auch in die neue Wohnung? Werden neue Möbel benötigt? Bei der Einrichtungsplanung hilft Ihnen der Grundriss der neuen Wohnung.
  • Entrümpeln/Sperrmüll: Auch wenn man sich ungern von persönlichen Gegenständen oder Möbeln trennt – was nicht benötigt wird, sollte entsorgt oder verkauft werden.
  • Umzugskartons: Finden Sie das richtige Maß beim Packen der Umzugskartons. Umzugskartons sollten nicht zu voll gepackt und auf keinen Fall mit mehr als dem aufgedruckten Maximalgewicht beladen werden. Bezüglich der Verteilung empfiehlt es sich, schwere Sachen nach unten zu packen und nach oben mit leichten Sachen wie Kleidung aufzufüllen. Das Beschriften der Kartons hilft den Umzugshelfern, die Kartons in der neuen Wohnung gleich in das richtige Zimmer stellen zu können.
  • Kühlschrank/Tiefkühltruhe: Für den Umzug müssen Kühlschrank und Gefriertruhe vollständig abgetaut werden. Um zu verhindern, dass Lebensmittel entsorgt werden müssen, sollten Sie sie vorher aufbrauchen.
  • Möbel für den Transport sichern: Türen und Schubladen am besten mit Klebeband sichern, damit sie sich nicht versehentlich öffnen. Zwischenböden sollten, sofern nicht richtig befestigt, aus dem jeweiligen Möbelstück entfernt werden.

Nutzen Sie für Ihren Umzug ein professionelles Umzugsunternehmen ist dieses gegen Schäden, die es an Ihren Möbeln oder am Treppenhaus verursacht, versichert. Speditionen haften bei Beschädigungen häufig begrenzt bis zu einer bestimmten Schadenhöhe pro Kubikmeter Laderaum. Erkundigen Sie sich bei Vertragsabschluss nach den Haftungshöchstbeträgen.

Wer zahlt für Umzugsschäden? Sind private Umzugshelfer versichert?

Was ist jedoch, wenn ein Freund beim Umzug hilft und ihm rutscht der Flatscreen-TV aus den Händen? Da springt doch seine Privathaftpflicht ein – sofern er eine besitzt? In der Regel nicht, denn der Schaden ist aus einer unentgeltlichen „Gefälligkeit“ entstanden. Laut Gesetz kann der Freund daher nicht haftbar gemacht werden. Allerdings gibt es Privathaftpflichtversicherungen , wie beim BGV in der Klassik- und Exklusivdeckung, die Versicherungsschutz auch bei sogenannten „Gefälligkeitsschäden“ bieten. Hier kommt es also auf die Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung des Helfers an. Hat der Umzugshelfer beim Tragen eines Möbelstücks versehentlich die Autotür des Nachbarn zerkratzt, muss er dafür aufkommen. Ihr Nachbar ist in diesem Fall nämlich ein sogenannter unbeteiligter Dritter. Ihm steht selbstverständlich der Ersatz seines Schadens zu. Hier kommt die Privathaftpflicht Ihres freiwilligen Umzugshelfers für den Schaden auf, denn der Geschädigte hat mit der Gefälligkeitsleistung nichts zu tun.

Versicherungen und Umzug – Auf was sollten Sie achten?

Auch Ihre Versicherer sollten Sie am besten schon vor dem Umzug von Ihrem Wohnungswechsel informieren. Unter Umständen kann es erforderlich sein, den Versicherungsschutz anzupassen.

Ein Überblick

Hausratversicherung: In der Regel weicht die Größe der neuen von der Größe der alten Wohnung ab. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungssumme anzupassen, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden.
Gut zu wissen: Die Hausratversicherung bietet während des Umzugs Schutz sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung. Ab Beginn des Wohnortwechsels gilt die Absicherung für beide Wohnungen bis zu zwei Monate. Danach ist der Hausrat des Versicherungsnehmers nur noch in der neuen Unterkunft abgesichert. Sind Sie im Besitz einer Zweitwohnung müssen Sie eine zusätzliche Hausratversicherung beantragen.

Wohngebäudeversicherung: Ziehen Sie von der Mietwohnung ins Eigenheim, ist neben der Hausratversicherung auch eine Wohngebäudeversicherung wichtig.

Kfz-Versicherung: Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung orientiert sich u.a. an der Postleitzahl sowie an den gefahrenen Kilometern. Letzteres kann sich bei einem Umzug ändern, wenn etwa der Fahrtweg von Ihrem Wohnort zur Arbeitsstelle länger oder kürzer ist als vorher. Wechseln Sie mit dem Wohnort auch den Zulassungsbezirk benötigen Sie für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) .

Am Umzugstag selbst verliert man schnell den Durchblick vor lauter Kistenschleppen und Anweisungen geben. Deshalb ist auch hier eine gute Organisation enorm wichtig.

Checkliste für den Umzugstag

  • Prüfen Sie auf Vorschäden: Das Treppenhaus und allgemeine Bereiche des alten und neuen Hauses sollten auf Vorschäden überprüft werden. Sind solche vorhanden, sollten diese mit Fotos dokumentiert werden. So vermeiden Sie, dass Ihnen Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden, die Sie nicht verursacht haben.
  • Helfer über den Lageplan der neuen Wohnung informieren: Informieren Sie Ihre Umzugshelfer, welche Möbel und Kartons in welches Zimmer gehören.
  • Werkzeug bereithalten: Sofern Möbel ab- und aufgebaut werden müssen, ist es sinnvoll, das entsprechende Werkzeug gleich zur Hand zu haben.
  • Alte Wohnung besenrein hinterlassen: Hinterlassen Sie Ihre alte Wohnung so, wie Sie sie selbst gerne vorfinden würden.
  • Übergabeprotokoll: Sowohl für den Ein- als auch für den Auszug ist es sinnvoll, gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll zu fertigen. Neben dem Datum der Besichtigung sollten die Zählerstände von Gas, Wasser oder Strom festgehalten werden, die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie evtl. Schäden/Mängel. Dies sichert Sie ab, damit Sie später nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Sie nicht zu vertreten haben.

Endlich geschafft. Der Umzug hat geklappt, doch auch jetzt gibt es noch einiges zu tun. Mit unserer Checkliste nach dem Umzug bewahren Sie den Überblick.

Endlich im neuen Zuhause - das gibt's noch zu tun

  • Zählerstände: Sofern noch nicht geschehen, dokumentieren Sie die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas.
  • Schäden durch Umzugsfirma: Sobald alle Möbel in der neuen Wohnung abgestellt sind, sollte man sein Hab und Gut genau unter die Lupe nehmen und Beschädigungen fotografieren. Denn Schäden, auch am Treppenhaus oder Türen, müssen spätestens einen Tag nach dem Umzug gemeldet werden.
  • Namensschild an Tür und Briefkastenschild anbringen.
  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: Wer seinen Wohnort wechselt ist verpflichtet, sich innerhalb der ersten ein bis zwei Wochen nach dem Umzug beim Einwohnermelde-/Bürgeramt umzumelden. Denken Sie hierbei an Ausweis und Reisepass, da auf diesen Dokumenten die neue Adresse vermerkt wird.
  • Ämter und Behörden über den Wohnungswechsel informieren: Sofern Leistungen bezogen werden, sollte das Arbeits-/Sozialamt, die Familienkasse oder die Deutsche Rentenversicherung vom neuen Wohnsitz unterrichtet werden. Ist ein neues Finanzamt zuständig ist es sinnvoll, dieses unter Nennung der Steuernummer über den Wohnungswechsel zu informieren.
  • Hund ummelden: Nicht vergessen, auch Ihr Vierbeiner muss ab-/angemeldet werden. In der Regel ist das Bürgeramt oder das Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle.
  • Neue Adresse mitteilen: z.B. Arbeitgeber, Bank, Bausparkasse, Lebensversicherung, GEZ, Online-Shops, Zeitungen, Ärzte, Krankenkasse, Fitness-Studio, Vereine, persönliche Kontakte und Geschäftspartner.
  • Kaution für alte Wohnung: Im Stress des Umzugs wird häufig vergessen zu prüfen, ob die Kaution der alten Wohnung zurückerstattet wurde. Sollten Sie die Kaution nicht zurückerhalten haben, haken Sie bei Ihrem alten Vermieter nach.

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