5 Min. aktualisiert am 24.01.2022

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Laufrad und Kinderfahrrad sicher nutzen

Fahrradfahren ist eine gesunde und umweltfreundliche Art der Fortbewegung. Kinder können sich bald selbständig im Straßenverkehr bewegen und zur Schule kommen oder ihre Umgebung erkunden. Damit sie sicher unterwegs sind, braucht es eine gute Fahrradinfrastruktur – und solide Räder. Vom ersten Laufrad bis zum vollwertigen Kinderfahrrad – wir erklären, wie es geht.

Mit viel Brumbrum das Gleichgewicht schulen: Laufrad

Wer heute kleine Kinder hat, war vielleicht in seiner Kindheit selbst stolze Besitzerin oder stolzer Besitzer eines Fahrrades mit Stützrädern. Damit strampelte man selig durch Wohnung und Garten, vielleicht sogar auf einer wenig befahrenen Straße auf und ab. Allerdings weiß man heute, dass Stützräder Kindern nicht gut aufs Radfahren vorbereiten, im Gegenteil: Die Gewichtsverlagerung funktioniert ganz anders. Man lernt gewissermaßen, sich in den Kurven in die falsche Richtung zu lehnen.

Deswegen und aufgrund einer Reihe von Sicherheitsbedenken, gilt heute ein Laufrad als die bessere Wahl. Damit können sich Kinder also an das Gefühl auf einem richtigen Rad gewöhnen. Lenken, Anfahren, Anhalten und Kurvenfahren, die Bewegungsabläufe gleichen viel mehr einem richtigen Rad. Zudem gibt es erstmal noch die natürliche Bremsmöglichkeit mit den Füßen. Und – keine Frage – die wendigen Laufräder machen richtig Spaß!

Im Test: Laufrad auswählen

In ihrer Ausgabe 12/2018 veröffentlichte die Zeitschrift „test“ der Stiftung Warentest die Ergebnisse einer Untersuchung von Kinderlaufrädern. Der Titel lautete „Drei flitzen vorneweg“, denn nur drei von insgesamt 15 untersuchten Laufrädern befanden die Produkttester als „gut“. Diese zeichneten sich durch solide Stahlrahmen und Kunststoffreifen aus: das Puky Laufrad LR1 mit Trittbrett sowie als günstige Alternative das BTwin Runride 100 und das Kettler Speedy 10‘‘. Kritische Mengen an Schadstoffen in Griffen, Sätteln oder luftgefüllten Gummireifen führten bei den anderen getesteten Laufrädern zu Abwertungen. Das gilt auch für die Modelle aus Holz. Den kompletten Test kann man bei Stiftung Warentest für 75 Cent abrufen.

Einfache Einstellung: Am besten mit Bodenhaftung und Helm

Ab wann sollten Kinder denn überhaupt ein Laufrad nutzen? Das hängt von ihrer Entwicklung und ihren motorischen Fähigkeiten ab. Als Faustregel kann man sagen, dass das Kind laufen und das Gleichgewicht halten können sollte, wenn es anfängt, die Welt mit dem Laufrad zu erobern. Dann schult das neue Gefährt nicht nur das Gefühl für Geschwindigkeiten und die Koordinationsfähigkeit, sondern auch weiter den wichtigen Gleichgewichtssinn.

Ein Laufrad ist richtig eingestellt, wenn das Kind aufrecht sitzen kann und mit dem ganzen Fuß auf den Boden kommt. Und nicht vergessen: Ein Helm ist zur Sicherheit selbstverständlich Pflicht, auch in geschützten Bereichen.

Die Zwischenlösung bis zum richtigen Fahrrad: das Spielfahrrad

Ein Spielfahrrad ist als Spielzeug kein Verkehrsmittel und deshalb nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Anders als ein Laufrad hat es aber schon Pedale. Ideal also für Gehwege, große Gärten, sonntäglich leere Parkplätze oder andere verkehrsfreie Flächen. Das Spielrad kommt ohne Lichtanlage aus und ist für unsichere Fahrerinnen und Fahrer ausgestattet, beispielsweise mit rutschfesten Griffen, dicken Lenkerenden und gut greifbaren Bremsen. Da Kinder damit noch oft umfallen, dürfen keine scharfen Teile am Spielfahrrad sein, auch die Klingel ist aus Weichplastik.

Verkehrssicher: Das gehört zum Kinderfahrrad

Anders als das Lauf- und das Spielrad muss ein richtiges Kinderfahrrad den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen, also mit Licht, Bremsen und anderen sicherheitsrelevantem Zubehör ausgestattet sein.

Wie groß das Rad und die Reifen sind, leitet sich in der Regel von der Körpergröße des Kindes ab. Hier die Maße, die als Faustregel gelten:

  • 4 Jahre und älter / 105 cm Körpergröße: 18 Zoll
  • 6 Jahre und älter / 120 cm Körpergröße: 20 Zoll
  • 8 Jahre und älter / 135 cm Körpergröße: 24 Zoll

Laut Deutscher Verkehrswacht sind für die Ausstattung eines Kinderfahrrads vorgeschrieben:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
  • eine Klingel
  • je eine Lampe (vorne weiß, hinten rot)
  • je ein Reflektor (vorne weiß, hinten rot)
  • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
  • rutschfeste und festverschraubte Pedalen mit je zwei Pedalreflektoren

Übrigens: Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

Darüber hinaus sind empfehlenswert, aber nicht Pflicht:

  • stabiler Fahrradständer (Anlehnen ist nicht überall möglich und/oder gerne gesehen)
  • Kettenschutz (verhindert, dass sich Kleidung, Schnürsenkel oder Gurte in der Kette verheddern)
  • Schutzbleche (uncool, aber schon hilfreich, wenn die Fahrt durch Pfützen geht)
  • Fahrradschloss
  • Gepäckträger (für den Turnbeutel)
  • Gangschaltung

Eine Frage der Einstellung: Lenker fest im Griff, das Bein fast gestreckt

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC erläutert in seinem nützlichen Flyer „Fahrradkauf kinderleicht“ , wie ein Kinderfahrrad eingestellt sein sollte.

Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie beim Laufrad. Das Kind muss aufrecht sitzen können, dabei den Lenker mit beiden Händen greifen und mit den Füßen bequem auf den Boden kommen. Ein tiefer Durchstieg ist übrigens nicht nur für Senioren gut: Auch Kinder können damit zu Beginn leicht auf- und absteigen.

Tipp: Kinder wachsen in Schüben – prüfen Sie also regelmäßig, ob die Sitzhaltung noch ergonomisch ist. Passen Sie Sattel- und Lenkerhöhe dann bei Bedarf an. In der Regel ist die Sattelhöhe bequem, wenn das Bein in der untersten Pedalstellung fast durchgestreckt ist.

Nicht mehr als nötig: Zubehör und Helm für sicheres Radeln

Der Fahrradhelm mag aus vielen Gründen nerven: Wo soll man ihn lassen? Sieht man nicht doof aus damit? Aber: Er ist ein heldenhafter Freund und Lebensretter. Deswegen sollten Kinder und Erwachsene ihn gleichermaßen immer und ohne Ausnahme tragen. Eine Helmpflicht gilt in Deutschland allerdings nicht, auch wenn das immer mal wieder diskutiert wird.

Fahrradhelme für Kinder schützen den Kopf und teilweise das Gesicht bei fahrradtypischen Stürzen nach vorne. Das bedeutet, dass der Fahrradhelm nicht als Ersatz für einen Reithelm oder eine Inliner-Schutzausrüstung taugt. Und umgekehrt schützen Helme aus anderen Sportarten nicht bei Fahrradstürzen.

Ein Qualitätsmerkmal für den Fahrradhelm ist das TÜV/GS-Zeichen. Zur Passform schreibt der ADFC pragmatisch: „Er muss passen, darf nicht wackeln, über die Stirn oder nach hinten rutschen. Prüfen Sie regelmäßig die korrekte Einstellung der Helmgurte gemäß Herstellerangabe.“

Auf schmückende Accessoires verzichten

Auch wenn es hübsch aussieht: Fähnchen, Hupen oder Propeller und anderer Schmuck haben am Lenker eines Fahrrades nichts zu suchen. Sie lenken ab und die Verletzungsgefahr ist zu groß, wenn es zu einem Sturz kommt.

Viel Flüssigkeit zu trinken ist gesund. Aber ein Flaschenhalter ist im Einstieg eines Kinderfahrrads zunächst unpraktischer als nützlich. Daher lieber erstmal weglassen.

Gemeinsam wachsam: Eltern und Kinder per Rad unterwegs

Zunächst können Kinder auf einem eigenen Fahrradsitz oder im Hänger einfach mitfahren. Aber irgendwann kommt der Moment, an dem sie gemeinsam mit ihren Eltern allein am Straßenverkehr teilnehmen. Dabei gelten für sie besondere, schützende Bestimmungen: Bis zum Alter von acht Jahren müssen Kinder auf dem Gehweg oder von der Straße getrennten Radweg fahren, weitere zwei Jahre dürfen sie es. Danach ist die Benutzung von Radweg oder Fahrbahn wie bei Erwachsenen Pflicht.

Ein bisschen kompliziert wird es, wenn mehrere Erwachsene dabei sind. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Kind oder die Kinder auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Ältere Geschwister und Erwachsene müssen aber auf der Straße bleiben. Alle gemeinsam dürfen natürlich auf dem Radweg fahren. Hier gelten keine Beschränkungen.

In der Regel findet etwa in der Mitte der Grundschulzeit auch Verkehrserziehung und eine Fahrradprüfung statt. Das ist für viele Kinder der Moment, an dem sie sich auf dem Rad verselbständigen. Sie kennen dann die Regeln und erlangen Fahrroutine und Selbstbewusstsein.

Fahrradfahren – im Südwesten immer beliebter

Das Sicherheitsempfinden im Straßenverkehr, gut ausgebaute, sichere Radwege, Abstellmöglichkeiten auch für größere Gefährte wie Lastenräder: Das alles fördert die Nutzung der umweltfreundlichen Zweiräder für Groß und Klein. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC hat in seinem Fahrradklima-Test 2020 gleich mehreren Städten im Südwesten eine positive Fahrradinfrastruktur bescheinigt. Jeweils in ihren Größenkategorien belegten unter anderem Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn und Pforzheim vordere Plätze. Der Test ist eine der größten Befragungen zum Radfahrklima weltweit und fand 2020 zum neunten Mal statt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Befragung der Radfahrenden. Rund 230.000 Menschen nahmen teil und bewerteten über 1.000 Orte.