Lesezeit 2 Min., aktualisiert am 08.01.2024

BGV Family

Früh vorsorgen

Geld für Kinder zu verwalten und zu vermehren, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wichtig ist, das Ziel klar zu formulieren.

Opa und Oma wollen gerne langfristig etwas fürs Kind zurücklegen, die Patentante möchte einen größeren Wunsch erfüllen und zum Geburtstag gibt’s von anderen Verwandten kleine Beträge als Geldgeschenk. Was tun? Und wie richtig vorgehen? Das fragen sich Eltern, die ihre Rolle als Hüter der Geschenke möglichst sinnvoll erfüllen wollen.

„Die erste Frage soll sein, was man mit dem Geld erreichen möchte – im Sinne der Schenkenden und im Sinne der Kinder“, erläutert Elvira Pérez, Finanzexpertin beim BGV. Sie unterscheidet in Lösungen, die kurz-, mittel- und langfristig nützlich sind.

Kurzfristig: Geld im Alltag

Für Kinder ab sieben Jahren gibt es Girokonten mit einer Guthabenkarte fürs Taschengeld. Hier können sie gefahrlos lernen, wie ein Konto funktioniert, kleine Geldgeschenke einzahlen und selbständig über ihr Taschengeld verfügen. Das ist im Rahmen des gesetzlichen „Taschengeldparagraphen“ (§110 BGB) möglich.

Für Familien kann ein Giro- oder Sparkonto als „Parkkonto“ fürs Kind sinnvoll sein. Ein Konto für Eventualitäten, auf das die Eltern Bargeldgeschenke einzahlen können und von dem aus man Sparpläne bedienen oder – wenn sich Geld angesammelt hat – Einmalanlagen tätigen kann.

Mittelfristig: Auf den großen Wunsch hinsparen

Ältere Kinder haben vielleicht Wünsche, die das Familienbudget übersteigen – ein teures Smartphone, ein gutes Fahrrad. Dann kann man sie beim Ansparen unterstützen, indem man ein eigenes Unterkonto oder einen Sparplan dafür einrichtet.

Langfristig: Auch kleine Beträge bringen was

Wer langfristig für ein Kind vorsorgen will, hat ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Je nach Anlageziel, Strategie, Sicherheitsbedürfnis und vieler anderer Faktoren helfen Bankberater, die richtige zu finden. Vom Bausparvertrag bis zu Einmalanlagen, von der Rentenversicherung bis zu anderen Versicherungen, die man früh abschließen kann: Sohn, Tochter, Enkel oder Patenkind werden dankbar sein, wenn sie ins Leben starten und auf liebevoll zusammengestellte Vorsorge zurückgreifen können.

TIPP

Eltern sind nur Verwalter des Geldes ihrer Kinder, wenn es um geschenktes oder geerbtes Geld geht. Das bedeutet, dass sie das Geld nur im Sinne ihrer Kinder anlegen und verwalten dürfen. Umgekehrt kann es auch sinnvoll sein, größere angesparte Beträge, zum Beispiel aus einer Rentenversicherung, nicht gleich zum 18. Geburtstag „freizugeben“.

Eltern sind nur Verwalter des Geldes ihrer Kinder, wenn es um geschenktes oder geerbtes Geld geht. Das bedeutet, dass sie das Geld nur im Sinne ihrer Kinder anlegen und verwalten dürfen. Umgekehrt kann es auch sinnvoll sein, größere angesparte Beträge, zum Beispiel aus einer Rentenversicherung, nicht gleich zum 18. Geburtstag „freizugeben“.