5 Min. aktualisiert am 26.01.2022

BGV Family

Endlich ans Steuer: Begleitetes Fahren ab 17

Für Stadtkinder kann ein Führerschein völlig überflüssig erscheinen – für andere ist die Mobilität auf vier Rädern der Beginn der Freiheit. Besonders in Gegenden mit dünnem ÖPNV-Netz wollen junge Fahrerinnen und Fahrer möglichst früh ans Steuer. Das ist möglich dank Führerschein und Begleitetem Fahren ab 17 Jahren.

Begleitetes Fahren ab 17: Darum geht es

Junge Autofahrerinnen und -fahrer sind besonders gefährdet. Sie freuen sich – zu Recht – darüber, dass sie nun mobil sind. Sie wollen gerne gleich viel mit dem Auto erleben, mit Freunden wegfahren, oder einfach nur ein bisschen herumfahren. Gleichzeitig fehlt es ihnen an Fahrpraxis. Führerscheinneulinge können ihre eigenen Fähigkeiten und den Verkehr noch nicht so gut einschätzen, weil es ihnen schlicht an Erfahrung mangelt. Das kann dazu führen, dass Übermut, besondere Vorsicht, Ablenkung oder Fehleinschätzungen sie in gefährliche Situationen bringen.

Doch was tun? Man muss ja schließlich losfahren und Praxis sammeln! Eine Möglichkeit ist der Führerschein mit 17. Es handelt sich um die gleiche Fahrausbildung, die gleiche Prüfung wie beim normalen Führerschein. Der Unterschied: Bis zum Ende des 18. Lebensjahrs fährt man ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Das bedeutet ein Jahr Fahrpraxis und ein sicheres Gefühl für Nachwuchs und Eltern, wenn es zur Volljährigkeit dann den „richtigen“ Führerschein gibt.

Das spricht fürs Begleitete Fahren ab 17

Manchen Eltern fällt es sicher nicht leicht, ihr noch minderjähriges Kind ans Steuer der Familienkutsche zu lassen. Doch es gibt viele gute Gründe, in Begleitung Fahrpraxis zu erlangen:

  • Ein harmonisches Familienleben vorausgesetzt, ist das Begleitete Fahren ab 17 ein sicherer Start in den Fahralltag. Nicht jeder Fahrer und jede Fahrerin sind als Profis vom Himmel gefallen. Ein bisschen Übung schafft Sicherheit.
  • Ein Jahr Fahren bedeutet, unterschiedliche Jahreszeiten, Licht- und Witterungsverhältnisse oder Staudynamiken kennenzulernen. Bei der ersten Fahrt auf frischer Schneedecke oder im Starkregen hat man doch gerne erfahrene Begleitung dabei! Der erste lange Stau mit Stop-and-Go ist alleine ebenfalls kein Vergnügen.
  • Der Führerschein der Klasse B, also PKW, bedeutet, dass man auch Fahrzeuge der Klasse AM, also Mopeds, fahren darf. Das hilft beim Überbrücken der Zeit, bis man selbst mit dem Auto fahren darf.
  • Der frühe Start in die Theorie- und Praxisstunden in der Fahrschule hat ganz praktische Vorteile: Die Lernzeiten fallen zeitlich nicht mit dem Abi-Lernstress oder dem Ende der Ausbildung zusammen. Man kann die Belastung durch die Prüfungen etwas entzerren (muss dafür aber früher mit dem Sparen für die Führerscheinkosten anfangen!).
  • Die Probezeit des Führerscheins endet schon mit 19 und nicht erst mit 20 beim normalen Führerschein.
  • Das Unfallrisiko sinkt um rund 20 Prozent für Fahranfänger, die beim Begleiteten Fahren ab 17 mitgemacht haben.
  • Versicherungen honorieren die frühe Fahrpraxis mit entsprechenden Tarifen und Schadensklassen-Einstufungen.

Das sind die Regeln beim Begleiteten Fahren

Schon mit 16,5 Jahren können sich Jugendliche in der Fahrschule anmelden und nehmen dann ganz normal am theoretischen und praktischen Unterricht teil. Bestehen sie die Prüfung, erhalten sie am 17. Geburtstag eine Art vorläufigen Führerschein, die so genannte Prüfungsbescheinigung. Diese ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ersetzt bis zum 18. Geburtstag den Führerschein im Scheckkartenformat.

Dass der oder die Fahrerin jederzeit nüchtern sein muss, versteht sich von selbst: Alkohol oder Drogen sind für Fahranfänger absolut tabu.

Die Begleitperson

Wer mit einem jugendlichen Fahranfänger oder einer Fahranfängerin unterwegs ist, braucht Gelassenheit und Autorität. Denn die Rolle ist nicht einfach: Die Hoheit über das Fahrzeug hat der oder die Fahrerin, die Begleitperson darf nicht in die Fahrzeugsteuerung eingreifen wie ein Fahrlehrer. Andererseits muss eine Begleitperson Sicherheit vermitteln, Fragen beantworten und in schwierigen Situationen besonnen Unterstützung geben.

Deshalb müssen die in der Prüfungsbescheinigung genannten Personen folgende Kriterien erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein haben
  • nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt. Je mehr, desto besser! Denn jedes geduldige Familienmitglied auf der Liste bedeutet Gelegenheit zum Selberfahren – ob Samstagseinkauf, Sonntagsausflug oder einfach der Weg zum Ausbildungsplatz in der Fahrgemeinschaft. Letzteres setzt voraus, dass ein oder eine ältere Kollegin einverstanden ist, Begleitperson zu werden.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung unter Begleitauflage eingetragen ist.

Die Sache mit den Dokumenten und dem Führerschein

Den Führerschein mit 17 muss man beantragen und dafür einige Informationen zusammentragen. In der Regel erhält man die Infos dazu bei der Fahrschule oder bei der Stadtverwaltung, zum Beispiel der Führerscheinstelle. Für Baden-Württemberg gibt es einen nützlichen Service des Landes, der über eine PLZ-Suche die zuständige Stelle anzeigt.

Beim Beantragen muss man gleich die Begleitpersonen nennen und ihre Unterschriften, ggfs. auch eine Kopie ihrer Personalausweise beifügen. Zusätzlich müssen die Eltern mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie mit dem Führerschein mit 17 einverstanden sind – und mit den genannten Begleitpersonen.

Bevor es dann mit dem Antrag zur Führerscheinstelle geht, braucht man noch folgende Unterlagen:

  • der Personalausweis oder Reisepass (mit gültiger Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Passbild
  • ein höchstens zwei Jahre alter Sehtest
  • eine Teilnahmebescheinigung für eine Erste-Hilfe-Schulung

Zusätzliche Kosten für den Führerschein mit 17

Für den Führerscheint mit 17 und das Begleitete Fahren fallen geringe Zusatzkosten gegenüber dem normalen Führerschein an. Das liegt daran, dass die zuständige Stelle als Übergangsdokument die Prüfbescheinigung ausstellen und die gewünschten Begleitpersonen überprüfen muss. Die Kosten variieren; die Führerscheinstelle gibt vor Ort Auskunft darüber.

Tipp: Fahrpraxis sammeln

Wer nicht das Glück hatte, gleich nach der Führerscheinprüfung Fahrpraxis zu erlangen, hat vielleicht Hemmungen, sich Jahre später ins Auto zu setzen und selbst zu fahren. Das ist verständlich. Dann ist es hilfreich, sich gezielt Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Fahren zu holen. Zum Beispiel kann man bei einer Fahrschule einige Auffrischungs-Fahrstunden nehmen oder an einem speziellen Fahrtraining teilnehmen. Es gibt sogar Fahrtrainings speziell für Frauen. Und dann heißt es Üben, Üben, Üben!

Nützliche Informationen rund um den Führerschein mit 17

Die Seite www.bf17.de , herausgegeben von der Deutschen Verkehrswacht, steckt voller Infos und Checklisten rund ums Thema. Besonders die FAQ jeweils für Jugendliche und für Begleitpersonen beantworten spezielle Fragen. Ebenfalls hilfreich: Checklisten zum Download.

Das Bundesverkehrsministerium hält die wichtigsten Informationen zum Thema hier bereit.