Lesezeit 1 Min., aktualisiert am 03.02.2026

BGV Aktuell

Haftungsfallen im Winter vermeiden

Wenn die Temperaturen sinken und Frost sowie Schneefall den Alltag bestimmen, steigen auch die Risiken für Unfälle. Glatte Gehwege, vereiste Einfahrten oder herabfallender Schnee vom Dach können schnell zu Personen- oder Sachschäden führen. Gerade für Familien ist es wichtig zu wissen, welche Pflichten bestehen – und wie man sich im Ernstfall richtig absichert.

Räum- und Streupflicht: Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, Gehwege vor ihrem Haus verkehrssicher zu halten. Das bedeutet, dass Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden muss. In vielen Kommunen kann diese Pflicht zwar auf Mieterinnen und Mieter übertragen werden, die Verantwortung bleibt jedoch häufig beim Eigentümer.

Wichtig zu wissen:

  • Geräumt werden muss in der Regel werktags ab dem frühen Morgen.
  • Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis ist ein mehrmaliges Räumen erforderlich.
  • Streumittel wie Sand oder Granulat sind meist erlaubt, Streusalz oft nur eingeschränkt.

Wer diese Pflichten vernachlässigt, haftet unter Umständen für Unfälle – zum Beispiel, wenn eine Passantin stürzt.

Kinder, Besucher und Nachbarn: Haftungsrisiken im Blick behalten

Gerade in Familienhaushalten ist im Winter viel Bewegung rund ums Haus. Kinder toben im Schnee, Nachbarn kommen zu Besuch oder Paketdienste klingeln an der Tür. Passiert dabei ein Unfall auf dem eigenen Grundstück, kann es schnell zu Schadensersatzforderungen kommen.

Eine private Haftpflichtversicherung ist hier besonders wichtig. Sie springt ein, wenn berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden – und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Gefahr von oben: Schnee und Eiszapfen auf dem Dach

Nicht nur der Boden, auch Dächer können im Winter zur Gefahrenquelle werden. Herabfallender Schnee oder Eiszapfen können Fahrzeuge beschädigen oder Menschen verletzen. Eigentümer sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob von ihrem Dach eine Gefahr ausgeht, und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen.

Kommt es dennoch zu einem Schaden, greift in vielen Fällen ebenfalls die private oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Gut abgesichert durch den Winter

Unfälle lassen sich trotz aller Vorsicht nicht immer vermeiden. Umso wichtiger ist ein passender Versicherungsschutz:

  • Private Haftpflichtversicherung: Schützt vor finanziellen Folgen bei Personen- und Sachschäden.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Relevant für vermietete oder unbebaute Grundstücke.
  • Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Decken winterbedingte Schäden am Eigentum ab, zum Beispiel durch Sturm oder Schneelast.