Hausratversicherung

  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
  • Schutzbrief für Notfälle wie Rohrreinigung
  • Für Familien: Schäden durch eigene Kinder bis 5.000 EUR abgedeckt
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 29 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Familie backt und spielt zusammen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Hausratversicherung schützen Sie Ihren gewohnten Lebensstil und sichern sich einen finanziellen Ausgleich in Neuwert-Höhe im Schadenfall.
  • Von Feuer, Sturm und Hagel bis hin zu Leitungswasserschäden oder Einbrüchen mit Diebstahl: Mit der Hausratversicherung erhalten Sie schnell Ersatz für beschädigte Güter.
  • Alle beweglichen Gegenstände des Haushalts – Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck, Vorräte und mehr – sind versichert.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Hausratversicherung

Hausrat – was genau bedeutet das?

Kurz gesagt zählt alles zum Hausrat, was Sie im Falle eines Umzugs mitnehmen könnten. Alle beweglichen Gegenstände des Haushalts sind mit der Hausratversicherung abgesichert. Das betrifft unter anderem Ihre elektronischen Geräte wie Tablets, Handys und Fernseher sowie Möbel etwa Sofa, Bett, Kleiderschränke, Schreibtische und Dekoration wie Vasen, Teppiche, Spiegel und Pflanzen. Kommt es zu einem Schaden, deckt die Hausratversicherung die Kosten ab.

Sind Fahrräder und E-Bikes versichert?

Wer gern ohne Auto und Bahn mobil ist, liebt seinen Drahtesel – motorisiert oder nicht. Sowohl normale Fahrräder als auch nicht versicherungspflichtige E-Bikes, Pedelecs, Kickboards, Tretroller oder Fahrradanhänger sind durch die Hausratversicherung bei Diebstahl abgesichert, sofern sie sich in den eigenen vier Wänden bzw. in der eigenen Garage befanden. Wird Ihr Rad gestohlen, während es am Bahnhof oder an der Straße abgestellt war, gilt kein Versicherungsschutz – er kann aber per Zusatzpaket ergänzt werden.

In welchen Fällen leistet die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste von Gegenständen des Hausrats durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel ab. Kommt es zu einem Einbruch, bei dem Ihre Wohnung verwüstet und/oder etwas gestohlen wird, ist die Versicherung ebenfalls zur Stelle und gleicht den Schaden aus. Mit unserem Zusatzbaustein Onlineschutz können Sie zudem Verluste durch kriminelle Machenschaften im Internet absichern, zum Beispiel bei Phishing mit finanziellen Folgen oder beim Kauf in einem unseriösen Onlineshop, der die Ware nicht verschickt.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Sofern möglich, wird Ihr beschädigter Besitz auf unsere Kosten repariert – ebenso Beschädigungen und Aufräumarbeiten nach einem Einbruch. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzen wir den Neuwert der zerstörten oder abhanden gekommenen Sache. Er entspricht der Höhe der Kosten, die ein Neukauf verursachen würde. Kommen Antiquitäten oder Kunstgegenstände zu Schaden, erstatten wir den Wiederbeschaffungspreis. Dieser richtet sich nach den Marktpreisen für ein Objekt in gleicher Art und Güte.

Was kostet die Versicherung im Jahr?

Einen pauschalen Preis können wir hier nicht nennen – denn die Beitragshöhe richtet sich zum einen nach Ihrem Wohngebiet (Postleitzahl) und zum anderen nach der Versicherungssumme, die anhand der Wohnfläche berechnet wird. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungssumme korrekt ermittelt wird, nur so vermeiden Sie eine Unterversicherung und erhalten im Schadenfall die volle Neuwerthöhe. Optionale Zusatzpakete der Hausratversicherung wirken sich ebenfalls auf den Jahresbeitrag aus.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Wenn Sie einen Umzug planen, bitten wir Sie, uns die neue Anschrift sowie die Wohnfläche Ihrer neuen Wohnung oder Ihres Hauses mitzuteilen. Sie können sich dann ganz auf Ihren Umzug konzentrieren – der Versicherungsschutz geht automatisch auf die neue Wohnung über. In der Umzugsphase greift die Hausratversicherung bei Schäden in beiden Wohnungen. Als Umzugsbeginn wird der Zeitpunkt angenommen, an dem Sie erstmals versicherte Sachen in Ihre neuen vier Wände bringen. Drei Monate nach dem Umzug erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung.

In unseren Tarifen Klassik und Exklusiv

Wichtige Zusatzbausteine

Erfolgreich sparen

Wir erstatten Ihnen einen Teil Ihres Beitrags zurück.

Die optimale Lösung für Sie

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Klassik
Der Komfortschutz
  • Feuerschäden sind mitversichert
  • Einbruchdiebstahl und Raub, auch mit Vandalismus
  • Schäden durch Leitungswasser am Hausrat
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Ein Selbstbehalt von 0 oder 500 EUR
  • Verzicht auf den Einwand
    der groben Fahrlässigkeit
    bis 5.000 EUR
  • Blitz: Überspannungsschäden bis 10.000 EUR
  • Mitversicherung von Wertsachen bis 20 % der Versicherungssumme
  • Seng- und Schmorschäden bis 2.500 EUR
  • Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz bis 1.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden an Haus und Wohnung in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorge-Versicherung für Hausrat von Kindern bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderspielgeräten auf dem Versicherungsgrundstück bis 1.000 EUR


Erweiterbar mit Fahrrad
Erweiterbar mit Naturgefahren (Elementar)
Erweiterbar mit Glas
Erweiterbar mit Onlineschutz
Exklusiv
Der Topschutz
  • Feuerschäden sind mitversichert
  • Einbruchdiebstahl und Raub, auch mit Vandalismus
  • Schäden durch Leitungswasser am Hausrat
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Ein Selbstbehalt von 0 oder 500 EUR
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
  • Blitz: Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Wertsachen bis 50% der Versicherungssumme
  • Seng- und Schmorschäden bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz bis 5.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden an Haus und Wohnung in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorge-Versicherung für Hausrat von Kindern bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderspielgeräten auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme


  • Alltägliche Diebstähle, z. B. von der Terrasse, aus Hotelzimmern und vom Arbeitsplatz
  • Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Wohnwagen oder Wohnmobilen bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl von Balkonkraftwerken, Wallboxen und Elektroladestationen bis zu 2.500 EUR
  • Manipulation von Smarthome-Technik oder Keyless-Systemen bis zur Versicherungssumme
  • Reisegepäckversicherung bis 2.500 EUR
  • Schutzbrief für Notfälle im Haushalt (z. B. Rohrreinigungsservice, Schlüsselnotdienst)


Erweiterbar mit Fahrrad
Erweiterbar mit Naturgefahren (Elementar)
Erweiterbar mit Glas
Erweiterbar mit Onlineschutz
Erweiterbar mit Unbenannte Gefahren
Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Welche Besonderheiten gibt es bei der Hausrat für Familien?

  • Schäden durch eigene Kinder am Hausrat sind bis 5.000 Euro abgedeckt
  • Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderspielgeräten auf dem Versicherungsgrundstück
  • Hausrat der Kinder in Wohnheim bei Ausbildung & Studium mitversichert
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen

Die Kosten einer Hausratversicherung richten sich nach vielen Merkmalen, wie Wohnungsgröße oder Postleitzahl des Objekts. Berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag ganz einfach mit unserem Online-Rechner . Übrigens: Familien zahlen bei uns weniger!

Grundsätzlich leistet die Hausratversicherung nur bei Schäden am Hausrat durch bestimmte Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser oder Beschädigung nach einem Einbruchdiebstahl. Eine Besonderheit in der BGV Hausratversicherung für Familien ist, dass auch Schäden am Hausrat durch die eigenen Kinder bis 5.000 Euro mitversichert sind.

Beispiele, warum eine Hausratversicherung sinnvoll ist

Gesamtkosten: 7200 Euro

Einbruchdiebstahl

Wie jeden Abend zur selben Zeit geht das Ehepaar Timm mit dem Hund eine große Runde spazieren. Als es zurückkommt, ist die Haustür aufgebrochen. Laptop und Tablet, drei teure Markenuhren, zwei TVGeräte und Schmuck sind verschwunden. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert aller gestohlenen Gegenstände und übernimmt die Reparaturkosten für die Haustür.

Gesamtkosten: 10.500 Euro

Leitungswasserschaden

Als Marie nach Hause kommt, trifft sie der Schock: Durch einen Rohrbruch stehen Küche, Wohnzimmer und Flur unter Wasser. Alle Möbel – darunter auch eine Designercouch – sind durchtränkt. Die Hausratversicherung zahlt sämtliche Reparaturkosten. Bei den Möbeln, die sich nicht retten lassen, ersetzt sie den Neuwert.

Häufige Fragen und Antworten

Egal ob Mieter oder Eigentümerin - Ihren Hausrat müssen Sie nicht versichern. Aber stellen Sie sich vor: Ein Brand zerstört all Ihre Möbel, Ihren Laptop, Ihren Fernseher oder bei einem Einbruch klauen Diebe Ihren wertvollen Schmuck. Ohne eine Versicherung kann das sehr schnell sehr teuer werden. Mit einer Hausrat hingegen sind Sie abgesichert und erhalten den Neuwert erstattet.

Unterversichert sind Sie, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist, als die Werte, die Sie in Ihrem Zuhause haben. Im Schadenfall müssen Sie dann mit Abzügen rechnen. Um dies zu vermeiden, können Sie Ihren Wert mit einer Pauschale errechnen, indem Sie pro Quadratmeter 700 Euro berechnen.

Die Versicherungssumme soll dem Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Wir berechnen die Versicherungssumme mit 700 Euro pro Quadratmeter. Das entspricht dem Wert einer normalen Haushaltsausstattung. Wenn Sie die von uns vorgeschlagene Versicherungssumme übernehmen, nehmen wir im Schadensfall keine Abzüge wegen unzureichender Versicherungssumme vor (Unterversicherungsverzicht).

Der Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) gibt Ihnen Antwort auf die Frage. In wenigen Schritten können Sie ermitteln, wie hoch die Gefahr für Sie ist.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Hausratversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Versichert ist der Hausrat in Ihrer Wohnung. Dazu gehören Dinge, die Sie privat nutzen, wie Möbel, elektronische Geräte (z. B. Waschmaschine) und Bargeld bis zu einer bestimmten Höhe.

Nicht versichert sind das Gebäude selbst, Sachen, die vom Gebäudeeigentümer kommen (wenn Sie der Mieter sind), Autos, Boote und Dinge, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Auch Schäden durch Krieg oder Kernenergie sind nicht versichert oder wenn Sie Schäden absichtlich verursachen.

Die Versicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Naturgefahren wie Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden.

Sie können den Schutz auch erweitern, z. B. für Glasbruch oder Fahrraddiebstahl.

Die Versicherung zahlt für Schäden an Ihren Sachen und für verschiedene Kosten, die nach einem Schaden anfallen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen nach einem Schaden (Aufräumungskosten), Kosten um beschädigte Sachen zu entsorgen (Entsorgungskosten) oder Hotelkosten. Der Schaden muss aber durch eine versicherte Gefahr, z. B. Feuer oder Einbruchdiebstahl, entstanden sein.

Wenn etwas passiert, was nicht versichert ist, wie Verschleiß, dann bekommen Sie kein Geld von der Versicherung.

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben und den die Versicherung maximal bezahlt, wenn etwas passiert. Er sollte dem Versicherungswert des Hausrats in Ihrer Wohnung entsprechen. Der Versicherungswert gibt an, welchen Betrag Sie benötigen, um den Hausrat neu zu kaufen. Es ist wichtig, dass diese beiden Beträge gut zusammenpassen, damit Sie im Schadenfall genug Geld erhalten, um alles neu zu kaufen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Ihr Hausrat ist in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein steht. Auch wenn Ihre Sachen vorübergehend woanders sind, sind sie zeitweise versichert.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/hausrat eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Wohngebäudeversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text als Brief oder E-Mail an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben. Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können. Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen. Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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