Den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Versichert sind dabei Unfälle, die bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. Dies gilt auch für den Weg in die KITA, die Schule, den Hort, an die Universität. Der Versicherungsschutz gilt nur im Inland beziehungsweise auf Dienstreisen.
Den Beitrag für die private Unfallversicherung übernimmt der Versicherte selbst. Versichert sind dabei Unfälle, weltweit und rund um die Uhr, die in der Freizeit oder bei der Arbeit passieren. Die Beitragshöhe richtet sich nach den versicherten Leistungen, der beruflichen Tätigkeit und des Alters.