NaturPRIVAT

Heilpraktiker­versicherung

  • Alternative Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte
  • Osteopathie, Akupunktur und Homöopathie inklusive
  • Naturheilkundliche Medikamente
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Heilpraktikerversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch unsere Zusatzversicherung sind Sie auch bei alternativen Methoden der Behandlung gut aufgehoben, etwa bei Ihrem bevorzugten Arzt für Naturheilkunde oder Ihrem Heilpraktiker.
  • Als Zusatzversicherung übernehmen wir die Kosten dort, wo die gesetzliche Krankenkasse für alternative Behandlungen nicht leistet.
  • Mit der Heilpraktikerversicherung NaturPRIVAT erhalten Sie eine Kostenbeteiligung für Naturheilverfahren sowie Leistungen bei alternativen Behandlungsmethoden wie z. B. Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie erstattet. Sie müssen die Ihnen entstehende Kosten nicht mehr in vollem Umfang aus eigener Tasche zahlen.
  • SIe können Ihren bevorzugten Arzt für Naturheilkunde oder Ihren Heilpraktiker frei auswählen.


Mit Aufruf des Tarifrechners verlassen Sie das Internet-Angebot der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen (BGV). Für die dortigen Inhalte ist ausschließlich unser Kooperationspartner, die UKV – Union Krankenversicherung AG, als Betreiber der externen Webseiten verantwortlich.

Einfch erklärt

5 Fakten zur Heilpraktikerversicherung

Was ist versichert?

Der Tarif der Heilpraktikerversicherung leistet für Naturheilverfahren und alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Heilpraktikern und Ärzten durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sie im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführt werden.

Gibt es Wartezeiten oder erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschlus

Für die private Zusatzversicherung NaturPRIVAT gelten keine Wartezeiten. Die Heilpraktikerversicherung leistet bei allen Versicherungsfällen, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten. Sie können also direkt die Leistungen von Heilpraktikern und Ärzten beanspruchen.

Was ist nicht mitversichert?

Nicht mitversichert sind psychotherapeutische Behandlungen und Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, für welche die gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung vorsieht. Für Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel erhalten Sie ebenfalls keine Erstattung.

Kann ich zu jedem Heilpraktiker gehen?

Sie können sich bei jedem Heilpraktiker behandeln lassen, der eine vollumfängliche Heilpraktiker-Erlaubnis besitzt. Zusätzlich können Sie auch Behandlungen bei einem Arzt in Anspruch nehmen.

Was sind Untersuchungs- und Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis?

Im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” finden Sie alle naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Ärzten durchgeführt werden. Beispiele für solche Behandlungen sind:
• Osteopathie
• Homöopathie
• Anthroposophische Medizin
• Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Häufige Fragen und Antworten

Der Tarif leistet für die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführten naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Naturheilverfahren, die von Heilpraktikern und Ärzten durchgeführt werden. Abgesichert sind auch alternative Heilmittel (z. B. homöopathische Arzneimittel) sowie alternative Arznei- und Verbandmittel, die im Rahmen einer solchen Behandlung verordnet werden.

Die Heilpraktikerversicherung als private Zusatzversicherung erstattet 80 Prozent der Aufwendungen für Naturheilverfahren und alternative Behandlungen bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 Euro) im Kalenderjahr.
Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf den Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro begrenzt, (d. h. erstattet werden bis zu 500 Euro) der Kosten für Naturheilverfahren und alternative Behandlungsmethoden. In den ersten beiden Kalenderjahren beläuft sich diese Begrenzung auf insgesamt 1.250 Euro (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 Euro). Hierbei werden die Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet, die durch die Heilpraktikerversicherung bereits erfolgt sind.

 

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