Die Private Pflegeversicherung

  • Optimale Absicherung der Pflegekosten für alle Pflegegraden
  • Beitragsfreistellung bei Leistungen von Pflegegrad 3 bis 5
  • Einmalleistung 60-facher Tagessatz ab Pflegegrad 2
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Pflegeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie benötigen ambulante Pflege, stationäre Pflege oder häusliche Pflege? Die private Pflegezusatzversicherung als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung unterstützt Sie bei den Leistungen, die Sie im Pflegefall benötigen. Häufig ist die Pflege zu Hause die beste Lösung.
  • Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand und sorgen Sie mit der privaten Pflegeversicherung sinnvoll für die Pflegekosten vor, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entstehen.


Einfach erklärt

4 Fakten zur Pflegeversicherung

Was wird von der Pflegeversicherung erstattet?

Die private Pflegezusatzversicherung erstattet das vereinbarte Pflegetagegeld von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 – unabhängig davon, ob häusliche Pflege oder stationäre Pflege gewählt wird.
Die Leistung der Pflegetagegeld-Tarife ist auch unabhängig davon, ob eine körperliche, geistige oder psychische Erkrankung zur Pflegebedürftigkeit führt. Ab Pflegegrad 2 tritt im Pflegefall die Einmalzahlung des 60-fachen Tagessatzes ein.

Ab wann besteht Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung?

Sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt und der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist, können Sie die Leistungen der privaten Pflegevorsorge als Pflegekosten erhalten, auch bei verspäteter Antragsstellung. Für die private Pflegezusatzversicherung gibt es keine Wartezeit.

Müssen im Pflegefall weiter Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt werden

Ab Pflegegrad 3 stellt die private Pflegezusatzversicherung Sie im Leistungsfall von den Beiträgen frei.

Wer bietet Unterstützung beim Eintreten eines Pflegefalls?

Mit dem digitalen PflegePartner steht Ihren Angehörigen im Pflegefall eine Online-Plattform mit zahlreichen Funktionen und Services als Pflege-Assistance zur Verfügung. Sie werden bei der Organisation eines Pflegefalles unterstützt, können sich besser vernetzen sowie wichtige Aufgaben und Informationen zu Leistungen rund um Pflegekosten teilen. Selbstverständlich ist der digitale PflegePartner für mobile Endgeräte optimiert und kann überall flexibel genutzt werden.
Mit dem persönlichen PflegePartner stellt die private Pflegeversicherung Ihnen und Ihren Angehörigen im Pflegefall fachkundige Berater/-innen persönlich zur Seite. Sie bieten Hilfestellungen in allen Bereichen rund um die Pflege und sinnvolle Leistungen. Einfühlungsvermögen und Authentizität der Berater/-innen spielen in dieser emotionalen Phase eine genauso wichtige Rolle wie Fachwissen, Erreichbarkeit und eine strukturierte Analyse der Situation und des Pflegegrades.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

PRIVAT Premium
Der Grundschutz

Ambulante Leistungen

  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 1: 10% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 2: 30% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 3: 60% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 4: 90% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 5: 100% des vereinbarten Tagessatzes



Stationäre Leistungen

  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 1: 10% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 2: 30% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 3: 60% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 4: 90% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 5: 100% des vereinbarten Tagessatzes



Weitere Leistungen

  • Einmalzahlung im Pflegefall (ab Pflegegrad 2): 60-facher Tagessatz
  • keine Wartezeit
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall ab Pflegegrad 3
  • Automatische regelmäßige Dynamisierung ohne Gesundheitsprüfung auch im Pflegefall
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Antragsstellung


PRIVAT PremiumPlus
Der Komfortschutz

Ambulante Leistungen

  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 1: 10% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 2: 30% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 3: 60% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 4: 100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 5: 100% des vereinbarten Tagessatzes



Stationäre Leistungen

  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 1: 10% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 2: 100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 3: 100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 4: 100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegetagegeldleistung bei Pflegegrad 5: 100% des vereinbarten Tagessatzes



Weitere Leistungen

  • Einmalzahlung im Pflegefall (ab Pflegegrad 2): 100-facher Tagessatz
  • keine Wartezeit
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall ab Pflegegrad 3
  • Automatische regelmäßige Dynamisierung ohne Gesundheitsprüfung auch im Pflegefall
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Antragsstellung
  • Individuelle Tagegelderhöhung ohne Gesundheitsprüfung


Häufige Fragen und Antworten

Sie erhalten die Leistungen der Pflegezusatzversicherung auf Antrag und unter Vorlage der Leistungszusage sowie der Gutachtenkopie aus Ihrer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

Ja, bei der privaten Pflegeversicherung besteht ein weltweiter Versicherungsschutz.

Wenn mindestens Pflegegrad 3 besteht, müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen.

In diesem Tarif werden in jedem Pflegegrad Leistungen erbracht, es gibt insoweit keine "Pflege-Lücke".

Ja, Sie können bei der Pflegezusatzversicherung den Tarif PflegePRIVAT Premium mit dem Tarif FörderPflege kombinieren. Dann entfällt sogar die Wartezeit für den Tarif FörderPflege.

Das Pflegetagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie benötigen keine Kostennachweise und können privat und selbst entscheiden, für was Sie das Geld ausgeben möchten.

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