Private Haftpflicht­versicherung

  • Top in Preis und Leistung
  • Zuverlässiger Schutz bei Missgeschicken
  • Verlässlicher Schadenservice
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 29,75 Euro im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Kinder fahren mit Skateboard in der Wohnung

Warum ist eine Privathaftpflicht­versicherung so wichtig?

  • Laut Stiftung Warentest ist die Private Haftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt.
  • Jede Person, die einer anderen Person schadet, haftet laut Gesetz mit ihrem gesamten Vermögen. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag daher den finanziellen Ruin bedeuten.
  • Gleichzeitig ist eine Privathaftpflichtversicherung eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt nicht nur die Schadenregulierung, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Privathaftpflichtversicherung

Wann hafte ich für einen Schaden?

Für einen Schaden haftet die Person, die ihn verursacht hat. Wer also einer anderen Person durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einen Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit zufügt (Personenschaden) haftet für diesen ebenso wie für beschädigtes oder zerstörtes Eigentum (Sachschaden). Auch wenn ein Dritter einen finanziellen Nachteil erleidet (Vermögensschäden), haftet der Verursacher.

Wie hoch hafte ich?

Bei Schadenersatzansprüchen haftet man mit seinem gesamten Vermögen – und zwar ein Leben lang. Im schlimmsten Fall steht der Verursachende nicht nur mit seinem Ersparten, sondern auch mit Haus und Grundbesitz für den Schaden ein. Auch das künftige Einkommen ist ebenso wenig wie Erbschaften, Schenkungen oder Gewinne der Zukunft vor den Ansprüchen eines Geschädigten sicher. Eine Haftpflichtversicherung schützt also das Vermögen von heute und von morgen und wird von Verbraucherschützern daher auch für Singles und Paare als eine der wichtigsten Risikoabsicherungen erachtet.

Was passiert, wenn mich jemand zu Unrecht beschuldigt?

Eine Haftpflicht springt nicht nur für die Kosten ein, wenn Sie einer anderen Partei tatsächlich einen Schaden zugefügt haben. Auch wenn Dritte zu Unrecht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen, ist eine Haftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz, denn Sie wehrt für Sie die unberechtigten Ansprüche auf dem Rechtsweg ab.

Hafte ich immer?

Unter gewissen Umständen schließt der Gesetzgeber die persönliche Haftung für verursachte Schäden aus. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein/-e Arbeitgeber/-in durch seine eigenen Beschäftigten geschädigt wird. Auch wenn Personen zu Schaden kommen, während man ihnen hilft, haftet der/die Verursacher/-in für diese sogenannten Gefälligkeitsschäden nicht. Derartige Konstellationen lassen sich jedoch über eine Haftpflichtversicherung für Singles und Paare mitversichern.

Was deckt eine private Haftpflichtversicherung ab?

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den Sie einem Unbeteiligten versehentlich zufügen. Die Versicherung übernimmt die Kosten von drei Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus dem vorherig genannten folgen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflicht und einer Hausrat?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie Dritten oder deren Eigentum zufügen. Besonders teuer kann es werden, wenn Sie jemanden verletzen. Sie fahren beispielsweise eine ältere Dame mit Ihrem Fahrrad an. Sie bricht sich die Hüfte, muss operiert werden und anschließend in Reha. Ihre Haftpflicht trägt die Behandlungskosten. Mit der Hausratversicherung hingegen sichern Sie Ihre Wertgegenstände wie Möbel, Schmuck oder Antiquitäten ab.

Zusatzbausteine für die Privathaftpflichtversicherung

Die optimale Lösung für Sie

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Basis
Unser Grundschutz
  • 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 1 Jahr
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 25.000 EUR
  • Mietsachschäden von 1 Mio. EUR
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR


Klassik
Unser Komfortschutz
  • 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit 3 Jahre
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 50.000 EUR
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpfl. für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus bis zur Bausumme von 100.000 EUR
  • Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 EUR
  • Forderungsausfalldeckung ab 2.500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 25.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 EUR
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis 5.000 EUR


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Exklusiv
Unser Topschutz
  • 50 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal (max. 15 Mio. EUR p.P.)
  • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit unbegrenzt
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 150.000 EUR
  • Mietsachschäden unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen und Umbauten am mitversicherten Haus sind unbegrenzt
  • Gefälligkeitshandlungen unbegrenzt
  • Forderungsausfalldeckung ab 500 EUR
  • Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtliche Tätigkeit) bis 50.000 EUR
  • Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen bis 10.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 EUR
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt
  • Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Kindern auch ohne Aufsichtspflicht-verletzung: bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Erweiterbar mit BGV SorglosPlus

Besonderheiten für Familien in der Privathaftpflicht

Dieser Satz ist häufig auf Schildern von Baustellen, Museen oder Privatgrundstücken zu lesen: „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch das stimmt nur bedingt. Verursachen kleine Kinder einen Schaden, gelten sie als deliktunfähig – und damit sind weder sie noch die Eltern haftbar. Erst ab sieben Jahren beginnt die Deliktfähigkeit (im Straßenverkehr ab zehn Jahren). Allerdings: Wird die Aufsichtspflicht vernachlässigt, sind Eltern auch bei jüngeren Kindern haftbar.

Fügen Sie oder Ihre Lieben einem anderen Menschen Schaden zu, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen – und das ein Leben lang. Diese Schadensersatzpflicht übernimmt die Haftpflichtversicherung für Ihre Familie und Sie, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Sowohl Ihr/Ihre Partner/-in (verheiratet, eingetragene Partnerschaft oder unverheiratet) als auch alle im Haushalt lebenden Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) sind dadurch vor hohen finanziellen Kosten geschützt.

Kinder sind durch die Familienhaftpflicht mitversichert bis zum Abschluss der Schule, Lehre, (Erst-)Ausbildung oder (Erst-)Studium, wobei eine Zweit-Ausbildung bzw. ein Zweit-Studium inbegriffen ist, vorausgesetzt, die Weiterbildung erfolgt innerhalb von 12 Monaten. Auch im Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr sind Kinder mitversichert. Nach Abschluss muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sollten sich die Kinder ab Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden oder heiraten, ist ebenfalls eine eigene Haftpflicht nötig.

Die Haftpflichtversicherung schützt Ihre Familie und Sie vor zahlreichen finanziellen Folgen durch Schäden, die im Alltag entstehen können. Die Leistungshöhe richtet sich nach der Schadenhöhe und wird durch die gewählte Versicherungssumme begrenzt. Dennoch sind einige Bereiche ausgenommen: Risiken durch berufliche und selbstständige Tätigkeit, durch das Führen von Kraftfahrzeugen und durch das Halten von Hunden und Pferden. Die Versicherung greift außerdem nur, wenn Sie oder ein Familienmitglied fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt haben – nicht, wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde.

Um Sie und Ihre Familie optimal vor finanziellen Belastungen zu schützen, empfehlen wir eine Deckungssumme von maximal 50 Millionen Euro bei Personen- oder Sachschäden. Insbesondere Personenschäden können immense Kosten verursachen durch Pflegegelder, Renten oder Medikamentenkosten. Als BGV Family-Mitglied profitieren Sie automatisch von den Leistungen der Tarifgruppe Klassik (10 Millionen Euro bei Personen-/Sachschäden und 100.000 Euro bei Vermögensschäden).

Ihre Familie ist bei uns in guten Händen – nicht nur dank unserer Haftpflichtversicherung. Mit dem Mehr-drin-Programm erhalten Sie nicht nur besten Versicherungsschutz, sondern viele Extras: von Tipps für den kindersicheren Haushalt und Gewinnspielen über Fahrsicherheitstrainings bis zum Familienbesuch beim SC Freiburg. Außerdem können Sie kräftig sparen: Bei Abschluss einer Versicherung des BGV Family-Versicherungsangebotes aus unterschiedlichen Sparten erhalten Sie 10 Prozent Beitragsnachlass (außer bei Kfz-Versicherungen).

Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Besonderheiten für Senioren in der Privathaftpflicht

Durch den automatischen, kostenfreien Wechsel in diesen Tarif erhalten Sie ab dem 58. Lebensjahr zusätzliche Leistungen innerhalb der Haftpflichtversicherung für Senioren und Seniorinnen:

  • In der Mallorca-Deckung (Führen fremder Fahrzeuge im Ausland) wird der Selbstbehalt einer Kaskoversicherung bis zu 1.000 Euro übernommen.
  • Im Rahmen der Demenzklausel verzichten wir bei einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit. Das bedeutet: Auch wenn Sie aufgrund einer Demenz nicht für Ihr Handeln verantwortlich gemacht werden können, übernehmen wir den Schaden.
  • Schäden aufgrund Inkontinenz sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
  • Wir übernehmen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für zuvor selbstbewohnte Objekte bei Tod des Versicherungsnehmers oder Umzug in ein Heim.

Auch wenn Sie als Best Ager noch fit sind, können im hohen Alter oder bei Erkrankungen gewisse Tätigkeiten nicht mehr allein ausgeführt werden. Je nach Bedarf ist dann nicht nur eine gelegentliche Hilfe gefordert, sondern ausgebildetes Fachpersonal, das 24 Stunden am Tag für Sie verfügbar ist. Ab dem 58. Lebensjahr, wechseln Sie - sofern Sie in unserem Exklusiv-Tarif versichert sind - automatisch in unseren Tarif BGV VitalPlus . Damit erhalten Sie zusätzliche Leistungen, die auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine betreuende oder pflegende Person mitzuversichern, die in Ihrem Haushalt wohnt.

Mit dem Tarif BGV VitalPlus decken wir auch Schäden durch Situationen ab, die infolge einer Demenzerkrankung entstehen. Denn ab einem gewissen Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund einer Demenz zu kleineren oder größeren Missgeschicken kommt. Durch die Erkrankung kann es zu einer Einschränkung der Sprachfähigkeit, des logischen Denkens oder des Orientierungssinnes kommen. Mit unserer Haftpflichtversicherung sind Senioren und Seniorinnen in einem solchen Fall auf der sicheren Seite.

Beispiele, warum eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist

Gesamtschaden von 2.300 Euro

Sachschaden: Ruiniertes Sofa nach dem Spieleabend

Anja und Peter sind bei Freunden eingeladen. Es gibt leckeres Essen und guten Rotwein. In einem unachtsamen Augenblick verschüttet Anja ihr Glas Rotwein über dem Designersofa. Ihre Privathaftpflicht ersetzt den Freunden dank des zugebuchten Bausteins BGV SorglosPlus nicht nur den Zeitwert, sondern den kompletten Neuwert des teuren Stücks.

Gesamtschaden: 235.000 Euro

Personenschaden beim Radfahren

Christian und seine Freundin zelebrierten das Wochenende mit einer Fahrradtour. Auf dem Heimweg müssen sie durch die Stadt fahren, Christian ist für einen Moment abgelenkt und übersieht beim Abbiegen einen Fußgänger. Der ältere Herr stürzt schwer und muss mit einem Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus. Erst nach einem langen Rehaaufenthalt kann er wieder laufen. Die Haftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld.

Häufige Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den Sie einem Unbeteiligten versehentlich zufügen. Die Versicherung übernimmt die Kosten von drei Schadensarten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus dem vorherig genannten folgen.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie Dritten oder deren Eigentum zufügen. Besonders teuer kann es werden, wenn Sie jemanden verletzen. Sie fahren beispielsweise eine ältere Dame mit Ihrem Fahrrad an. Sie bricht sich die Hüfte, muss operiert werden und anschließend in Reha. Ihre Haftpflicht trägt die Behandlungskosten. Mit der Hausratversicherung hingegen sichern Sie Ihre Wertgegenstände wie Möbel, Schmuck oder Antiquitäten ab.

Ja, sofern Sie selbst in der Wohnung oder in dem Haus (Ein- oder Zweifamilienhaus) wohnen. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, benötigen Sie zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung . Schäden aus dem Sondereigentum von vermieteten Eigentumswohnungen sind in der Privathaftpflicht in unserem Tarif Exklusiv versichert.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Wohngebäudeversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Sie sind geschützt, wenn Sie im Alltag aus Versehen einen Schaden verursachen und jemand dafür Geld von Ihnen verlangt. Die Versicherung prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist, übernimmt die Kosten und zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab.

Der Schutz kann auch für Ihre Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder gelten.

Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden bei Ihrer Arbeit oder wenn Sie selbstständig sind, Schäden beim Fahren von Autos, Schäden durch Hunde oder Pferde, die Sie halten.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden bei ungewöhnlichen oder gefährlichen Tätigkeiten oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben.

Versichert sind alle Gefahren, die im täglichen Leben passieren können.

Die Versicherung zahlt für Schäden, die Sie im Privatleben versuchen. Zum Beispiel als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, beim Sport, durch kleine, zahme Haustiere, als Bewohner einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.

Die Versicherung bezahlt bei einem Schaden immer nur den aktuellen Wert der beschädigten Sache.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Der Schutz Ihrer Versicherung gilt überall auf der Welt. Auch wenn Sie zum Beispiel im Urlaub oder bei einem Schüleraustausch im Ausland einen Schaden verursachen, sind Sie geschützt.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter Privathaftpflichtversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern.

So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung.

Im letzten Schritt beantragen Sie die Privathaftpflichtversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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