Wohnmobilversicherung

  • Top-Preis
  • Europaweiter Versicherungsschutz
  • Umfangreiches Leistungspaket
  • Erstklassiger Schadenservice rund um die Uhr
Ab 66,97 € im Monat
In wenigen Schritten zum Antrag
Wohnmobilversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Camper besitzt, braucht eine Haftpflicht für sein Fahrzeug, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei uns bekommen Sie besonders gute Leistungen zu einem Top-Preis.
  • Sondereinstufung: Wenn Sie bereits einen PKW bei uns versichert haben, der mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft ist, stufen wir Ihr Campingfahrzeug sofort in die SF-Klasse 3 ein.
  • Sie haben einen Schaden? Wir sind Tag und Nacht für Sie da!


Einfach erklärt

3 Fakten zur Wohnmobilversicherung

Was beinhaltet die Wohnmobilversicherung?

Die Versicherung für Camper und Wohnmobile bietet Ihnen einen umfassenden Schutz. Neben der Haftpflichtversicherung als Grundbaustein und Pflichtversicherung wird das Paket durch unsere Leistungen in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung vervollständigt.

Wovor schützt die Teilkasko?

Die Kfz-Hafptlicht ersetzt den Schaden des Unfallgegners. Die Teilkasko springt beispielsweise ein, wenn der versicherte Camper durch Sturm, Hagel oder Feuer Schaden nimmt. Ein Steinschlag beschädigt die Windschutzscheibe? Die Teilkasko ersetzt den entstandenen Schaden. Sie stoßen mit einem Reh zusammen? Auch dann zahlt die Teilkasko. Ihr Fahrzeug wird geklaut? Gut, dass Sie eine Teilkasko haben. Eine Selbstbeteiligung ist möglich.

Was sind die Vorteile der Vollkasko?

Wenn Sie einen Unfall verursachen, übernimmt die Vollkasko die Kosten. Jemand schlägt Ihnen den Beifahrerspiegel ab? Auch dann zahlt die Vollkasko. Ebenso bei Fahrzeugschäden nach Fahrerflucht. Eine Selbstbeteiligung ist möglich.

Unsere Zusatzbausteine in der BGV Wohnmobilversicherung

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. Euro
  • Mallorca-Deckung: Versicherungsschutz für vorübergehend gemietete Wohnmobile im Ausland
  • Kollision mit allen Tieren in Teilkasko und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 Euro in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 Euro in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Transport auf Schiffen
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkasko und Vollkasko
  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 500 Euro in Teil- und Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung

Warum eine Wohnmobilversicherung sinnvoll ist

Unfall auf dem Parkplatz

Familie Jung macht mit Ihrem Wohnmobil eine Pause und parkt an einer Raststätte. Dabei streifen Sie ein Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des beschädigten Wagens.

Ein teurer Biss

Anna und ihr Freund Lukas stellen fest, dass ein Marder den Kühlmittelschlauch am Motor des Campers zerbissen hat. Der Schlauch muss ersetzt werden. Auch der durch Überhitzung zusätzlich entstandene Motorschaden von 4.900 Euro wird durch die Teilkaskoversicherung übernommen.

Häufige Fragen und Antworten

Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV über unsere Ansprechpartner vor Ort, unseren Kundenservice (0721 660-0) oder online abschließen.

Wenn Sie mit einem versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertrags-Ablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadenfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember, so muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen. Wichtig: Teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen mit. Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.

Ihr Versicherungsbeitrag setzt sich aus verschiedenen Merkmalen zusammen. Dazu gehören u.a. die Art des Fahrzeugs, die Verwendung, Fahrzeugtyp. Ebenso spielt dabei eine Rolle wie viele Kilometer sie pro Jahr fahren und welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sie haben.

Es gibt viele Merkmale, die die Höhe der Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung beeinflussen. Im Folgenden erhalten Sie einige Spartipps:

Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung:

In der Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Im Schadenfall zahlen Sie die Höhe des Selbstbehaltes aus eigener Tasche und den Rest übernimmt Ihr Versicherer.

Vereinbaren Sie Schadenservice Plus:

Bei Vereinbarung von Schadenservice Plus wählen wir die Fachwerkstatt aus unserem Partner-Werkstattnetz. So können wir Ihnen eine Beitragsersparnis in der Kaskoversicherung gewährleisten.

Entscheiden Sie sich beim Fahrzeugkauf für ein Fahrzeug mit günstigen Typklassen:

Für jedes Fahrzeug werden jährlich auf Grundlage von Statistiken Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ermittelt. Umso niedriger die Typklassen, umso niedriger fällt auch der Beitrag aus. Die Typklassen erfahren Sie auf der Seite des GDV.

Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich anstatt viertel- oder halbjährlich.

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Für die Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbaren.

In der Teilkaskoversicherung sind 0 EUR oder 150 EUR Selbstbeteiligung möglich.

In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 500 EUR oder 1000 EUR Selbstbeteiligung wählen.

Grundsätzlich gilt: umso höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt Ihr Beitrag aus.

Ja, beim BGV ist die Mallorca-Police automatisch in den Tarifen enthalten.

Die Internationale Versicherungskarte (IVK), früher Grüne Karte genannt, dient als Nachweis im Ausland, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Auch wenn es in den meisten Ländern keine Pflicht gibt, sie im Auto dabei zu haben, erleichtert die Karte oftmals die Abstimmung mit Behörden im Ausland. Hier gibt's noch mehr Infos.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Wohnmobilversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Fahrzeug an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken, zum Beispiel:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
  • Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfälle.
  • Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen, zum Beispiel durch das Abschleppen des Fahrzeugs.
  • Die Fahrerschutzversicherung deckt Verletzungen des Fahrers bei einem Unfall.
  • AuslandsschadenPlus leistet, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall im Ausland haben und der andere Fahrer schuld ist. Dann zahlen wir für Ihre Verletzungen und den Schaden an Ihrem Fahrzeug.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Umweltschäden entstehen.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden, zum Beispiel:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus sind in der Teilkasko nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß sind in der Vollkasko nicht versichert.
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, sind im Schutzbrief nicht versichert.
  • Die Fahrerschutzversicherung zahlt nicht, wenn jemand anderes für den Schaden aufkommt oder zahlt.
  • Schäden im Ausland, die Sie selbst verursacht haben, sind im AuslandsschadenPlus nicht versichert.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt nicht vor Ansprüchen, die auch ohne das Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind mit Ihrer Versicherung in ganz Europa geschützt. Außerdem gilt der Schutz auch in einigen Gebieten außerhalb Europas, die zur Europäischen Union gehören. Wenn Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) bekommen haben, gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch in den darauf genannten Ländern außerhalb Europas – außer in Ländern, die durchgestrichen sind.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/wohnmobilversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise und die Selbstbeteiligung ändern.

So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung.

Im letzten Schritt beantragen Sie die Wohnmobilversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Sie können Ihren Vertrag auch online widerrufen. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden rechtzeitig melden.

Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Sie brauchen außerdem einen gültigen Führerschein, um im Straßenverkehr zu fahren.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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