eVB (elektronische Versicherungs­bestätigung)

Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, früher auch Doppel- oder Deckungskarte genannt, wird benötigt, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zuzulassen. Mit einer eVB besteht vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der vorläufige Versicherungsschutz kann auf Anfrage auch auf die Teil- und Vollkaskoversicherung ausgedehnt werden.

Benötigen Sie eine eVB, um Ihr Fahrzeug zuzulassen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen BGV-Ansprechpartner, rufen Sie uns an unter 0721 660-0 oder stellen Sie einfach Ihren Versicherungsantrag online.