Lesezeit 1 Min., aktualisiert am 22.06.2026

Kfz-Wissen

Unfall im Stau: Kenne diese Irrtümer

Ein Unfall im Stau oder bei stockendem Verkehr passiert schneller als man denkt. Gerade im Stop-and-Go-Verkehr kommt es häufig zu kleinen Zusammenstößen. Viele Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass bei einem Auffahrunfall im Stau automatisch immer der Hintermann schuld ist. Doch so einfach ist die Haftung bei einem Auffahrunfall nicht immer.

Nicht immer ist der Hintermann schuld

Grundsätzlich gilt: Wer auffährt, hat meist zu wenig Abstand im Stau gehalten oder nicht rechtzeitig gebremst. Deshalb wird bei einem Auffahrunfall im Stau häufig der hintere Fahrer verantwortlich gemacht. Dennoch gibt es Ausnahmen. Bremst ein Fahrzeug plötzlich und ohne erkennbaren Grund stark ab, kann eine Mitschuld entstehen.

Langsam auf Stauende zufahren, Warnblinker setzen

Besonders gefährlich ist ein Unfall am Stauende, etwa auf der Autobahn. Dies passiert oft, wenn Autofahrer ein Stauende zu spät erkennen, mit hoher Geschwindigkeit darauf zufahren und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier ist erhöhte Aufmerksamkeit entscheidend: Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren, Abstand vergrößern und Warnblinker setzen, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Auch im dichten Verkehr gilt: Der Sicherheitsabstand darf nicht zu klein werden – selbst bei Schrittgeschwindigkeit.

Schaden dokumentieren und melden

Kommt es zu einem Verkehrsunfall bei Stau oder stockendem Verkehr, sollten Beteiligte den Schaden dokumentieren, Fotos machen und die Daten austauschen. Anschließend ist es wichtig, der Versicherung den Verkehrsunfall zeitnah zu melden, damit die Schadenregulierung reibungslos erfolgen kann.