Anlasslose Aufzeichnung verboten
Grundsätzlich ist eine Dashcam in Deutschland nicht verboten. Entscheidend ist jedoch, wie sie verwendet wird. Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt Aufnahmen, wenn sie anlassbezogen erfolgen und nicht dauerhaft gespeichert werden. Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrs ist dagegen problematisch, weil sie gegen Datenschutzregeln verstoßen kann.
Manchmal wichtiges Beweismittel
Für Autofahrer bedeutet das: Eine Dashcam kann sinnvoll sein, sollte aber datenschutzfreundlich eingestellt sein. Kommt es zu einem Unfall, kann die Polizei die Dashcam sicherstellen. Zudem können die Aufnahmen unter Umständen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Das entscheiden Gerichte jedoch immer im Einzelfall.
Keine Pflicht seitens der Versicherung
Auch für die Versicherung kann eine Aufzeichnung beispielsweise eines Unfallhergangs interessant oder hilfreich sein. Eine Pflicht gibt es aber nicht.
Im Ausland sehr unterschiedliche Regelungen zur Dashcam-Nutzung
Wer mit dem Auto verreist und seine Dashcam nutzen wollen, sollte sich über die Regeln im Reiseland informieren. Denn: In einigen Ländern sind Kameras erlaubt, in anderen stark eingeschränkt oder sogar verboten.