Lesezeit 1 Min., aktualisiert am 05.06.2026

Kfz-Wissen

Dashcam: Das ist erlaubt

Viele Autofahrer nutzen eine Dashcam, um Fahrten aufzuzeichnen und im Ernstfall Beweise zu haben. Doch ist eine Dashcam – also eine kleine Kamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, die das Geschehen vor dem Fahrzeug aufzeichnet – überhaupt erlaubt? Welche Regeln gelten in Deutschland oder auf Reisen?

Anlasslose Aufzeichnung verboten

Grundsätzlich ist eine Dashcam in Deutschland nicht verboten. Entscheidend ist jedoch, wie sie verwendet wird. Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt Aufnahmen, wenn sie anlassbezogen erfolgen und nicht dauerhaft gespeichert werden. Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrs ist dagegen problematisch, weil sie gegen Datenschutzregeln verstoßen kann.

Manchmal wichtiges Beweismittel

Für Autofahrer bedeutet das: Eine Dashcam kann sinnvoll sein, sollte aber datenschutzfreundlich eingestellt sein. Kommt es zu einem Unfall, kann die Polizei die Dashcam sicherstellen. Zudem können die Aufnahmen unter Umständen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Das entscheiden Gerichte jedoch immer im Einzelfall.

Keine Pflicht seitens der Versicherung

Auch für die Versicherung kann eine Aufzeichnung beispielsweise eines Unfallhergangs interessant oder hilfreich sein. Eine Pflicht gibt es aber nicht.

Im Ausland sehr unterschiedliche Regelungen zur Dashcam-Nutzung

Wer mit dem Auto verreist und seine Dashcam nutzen wollen, sollte sich über die Regeln im Reiseland informieren. Denn: In einigen Ländern sind Kameras erlaubt, in anderen stark eingeschränkt oder sogar verboten.