Lesezeit 1 Min., aktualisiert am 01.06.2026

Kfz-Wissen

Bagatellschaden oder meldepflichtiger Unfall?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Einparken, ein kleiner Kratzer an der Stoßstange – und schon gerät man in einen Gewissenskonflikt: Handelt es sich nur um einen Bagatellschaden oder um einen meldepflichtigen Unfall? Die Antwort lautet: Ja! Egal wie vermeintlich klein der Schaden ist, man muss auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten oder die Polizei rufen.

Unfall auch bei Bagatellschaden unverzüglich melden

Auch bei kleinen Schäden und wenn Sie sich mit dem Unfallgegner geeinigt haben, gilt die Meldepflicht. Das bedeutet, Sie sollten den Unfall der Versicherung melden, selbst wenn er zunächst unbedeutend wirkt. Denn manchmal zeigt sich erst später, dass der Schaden doch größer ist. Die Meldung sollte unverzüglich erfolgen, am besten innerhalb einer Frist von wenigen Tagen.

Nur geringer Sachschaden

Eine feste Bagatellschaden-Definition gibt es im Gesetz nicht. Im Alltag spricht man von einem Bagatellschaden, wenn nur geringe Sachschäden entstehen und keine Personen verletzt wurden. Typische Beispiele sind kleine Lackkratzer oder eine leicht beschädigte Stoßstange. Versicherungen regeln Bagatellschäden bis zirka 700 bis 750 Euro ohne Gutachten - ein Kostenvoranschlag reicht in der Regel.

Unfall dokumentieren nicht vergessen

Wichtig ist, die Unfallstelle zu sichern und den Unfall zu dokumentieren. Machen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven und schreiben Sie die Eckdaten auf. Besonders wenn man aufgeregt ist, bringt man Dinge durcheinander. Wenn Sie den Unfallgegner ausfindig machen können, tauschen Sie Kontaktdaten aus.

Die gute Nachricht: Ein Bagatellschaden führt nicht zu Wertminderung des Fahrzeugs, es gilt weiterhin als unfallfrei.