Altersvorsorgedepot

Ab 2027 erweitern neue, staatlich geförderte Produkte die private Altersvorsorge. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten entstehen, wie die Förderung funktioniert und was für bestehende Riester-Verträge gilt.
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Altersvorsorgedepot ab 2027: Das ändert sich

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen geförderten Produkte angeboten werden. Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Mehr Auswahl: Neben Garantieprodukten gibt es Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie.
  • Neue Förderung: Die Zulagen richten sich künftig nach Ihrem Eigenbeitrag.
  • Riester-Bestandsschutz: Bestehende Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden.


Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation und einem gegebenenfalls bestehenden Vertrag ab. Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort in Baden.

Altersvorsorgedepot und Förderung einfach erklärt

Hier finden Sie Antworten zur neuen Anlageform, zur staatlichen Förderung und zu den Voraussetzungen.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Das Geld wird beispielsweise in Fonds oder ETFs angelegt. Es gibt keine Beitragsgarantie: Höheren Renditechancen stehen Anlagerisiken gegenüber.

Wer kann die Förderung erhalten?

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören unter anderem rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und Beamte. Künftig können auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar förderberechtigt sein.

Wie hoch ist die staatliche Grundzulage?

Unmittelbar Förderberechtigte erhalten für die ersten 360 Euro jährlichen Eigenbeitrag 50 Cent je eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro jährlich gibt es 25 Cent je Euro dazu. So sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro jährlich. Für mittelbar förderberechtigte Ehepartner gelten besondere Regeln.

Die neuen Vorsorgeprodukte im Überblick

Künftig stehen drei Produktklassen zur Verfügung:

  • Garantieprodukt: Für Menschen, die Wert auf eine vollständige oder teilweise Beitragsgarantie legen.
  • Das Altersvorsorgedepot: Setzt auf größtmögliche Flexibilität bei der Fonds- und Anlageauswahl
  • Das Standarddepot: Einfaches Vorsorgemodell, das sich an Einsteiger richtet.

Die Produkte unterscheiden sich vor allem bei Garantie, Anlageauswahl und eigenen Anlageentscheidungen. In der folgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick.

Garantieprodukt
Sicher
  • Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent wählbar
  • Kombination aus Fondanlage mit großer Auswahl und klassischer Anlage


Altersvorsorgedepot
Flexibel
  • keine Beitragsgarantie
  • Breite Auswahl an Fonds und ETFs, individuelle Gewichtung möglich


Standarddepot
Standardisiert
  • Fondsanlage ohne Beitragsgarantie
  • Zwei Fonds zur Auswahl, individuelle Gewichtung möglich


Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Förderprodukte

Vorteile für Familien & Berufseinsteiger

  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind ist eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich möglich. Die volle Zulage kann bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat erreicht werden.
  • Wer vor dem 25. Geburtstag erstmals einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Daneben bleiben steuerliche Vorteile bestehen: Beiträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Erträge werden während der Ansparphase steuerlich begünstigt, während die Auszahlungen im Alter grundsätzlich nachgelagert besteuert werden.

Wie es mit den Riester-Verträgen weitergeht

Sie haben einen Riester-Vertrag? Das sollten Sie wissen:

Verliert mein Riester-Vertrag seine Gültigkeit?

Nein. Laufende Riester-Verträge bleiben erhalten und können im bisherigen Umfang weiterhin gefördert werden. Somit besteht erstmal kein Handlungsbedarf.

Kann ich meinen Riester-Vertrag wechseln zur neuen Förderung?

Ja. Die Reform der geförderten Altersvorsorge erlaubt einen Wechsel. Aber vorsicht: Sie können nicht mehr zurückwechseln!

Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten und zusätzlich einen neuen Vertrag im neuen Modell abschließen?

Nein. Schließen Sie einen neuen Vertrag im neuen Modell ab, wirkt sich das auch auf ihren Riester-Vertrag aus. Er wird automatisch in das neue Modell überführt. Das gilt auch innerhalb einer Fördergemeinschaft.

Unser Hinweis: Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag nicht vorschnell. Lassen Sie zunächst prüfen, welche Auswirkungen ein Wechsel auf Förderung, Garantien und Kosten hätte.

Quellen und weiterführende Informationen: Bundesregierung – Zulagenförderung ⁠, Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform⁠
Stand der Informationen: 2. November 2026

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Das neue Altersvorsorgereformgesetz verändert die private Altersvorsorge maßgeblich. Derzeit müssen noch einige Details geklärt werden. Sie haben Fragen? Finden Sie Ihren persönlichen Berater oder Ihre persönliche Beraterin vor Ort in Baden.

 

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