Gewerbliche Gebäudeversicherung

  • Unterversicherungsverzicht bis zur Versicherungssumme
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
  • Neuwertentschädigung im Fall der Fälle
  • Individuell anpassbar mit flexiblen Bausteinlösungen
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In wenigen Schritten zum Angebot
Gewerbliche Gebäudeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichern Sie das Fundament Ihres Unternehmens perfekt ab: Ein Schaden kann Existenz gefährdend sein, wenn Produktionsstätten oder Ihre Firmen-Immobilien plötzlich nicht mehr genutzt werden können.


Einfach erklärt

3 Fakten zur gewerblichen Gebäudeversicherung

Wann greift die gewerbliche Gebäudeversicherung?

Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen und sogenanntem „Gebäudezubehör“.

Was deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung noch ab?

Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung sind mit versichert. Auch das Abhandenkommen von versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalles ist abgedeckt.

Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Unternehmen und Firmen, die eigene Immobilien besitzen brauchen eine gewerbliche Gebäudeversicherung. Ohne Versicherungsschutz sind Sie beispielsweise bei Brandschäden oder starken Unwettern einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt.

Exklusiv
Der Topschutz
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert


Baustein Feuer
  • Brand, Blitz, Explosion, Implosion
  • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung
  • Überspannungsschäden durch Blitz


Baustein Leitungswasser
  • Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre innerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen
  • Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks (wahlweise bis 25.000 Euro oder 50.000 Euro)


Baustein Sturm & Hagel
  • Windgeschwindigkeit mind. 62 km/h / Windstärke 8


Zusätzliche Leistungsinhalte und Kosten
  • Feuerlösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Absperr-, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontamination von Erdreich oder Mehraufwendungen durch Preissteigerungen/Technologiefortschritt/
    Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen gelten bis zur VS als mitversichert, max. jedoch bis 2,5 Mio. Euro
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte (inkl. Graffitischäden) bis 50.000 Euro
  • Sachverständigenkosten für Schäden ab 50.000 Euro
  • Ökologische Maßnahmen und Mehrkosten bis 25.000 Euro
  • Kosten für Fehlalarm bei Rauch-oder Gaswarnmeldern bis 10.000 Euro


Highlights am Markt
  • Besserstellungsklausel
  • Update-Garantie
  • Garagen-Klausel


Ihre Vorteile der gewerblichen Gebäudeversicherung

Beispiele, warum eine gewerbliche Gebäudeversicherung sinnvoll ist

Brandschaden

Ein kaputter Stecker eines Monitors verursacht nach Feierabend einen Brand in Ihrem Firmengebäude. Niemand bemerkt den Defekt, was die komplette Zerstörung Ihrer Immobilie nach sich zieht. Ohne den richtigen Schutz stünden Sie nun vor einer großen finanziellen Belastung.

Sturmschaden

Ein Sturm deckt die Dachziegel Ihrer Werkstatt ab und verursacht einen erheblichen Schaden. Damit ist Ihr Unternehmen ohne die gewerbliche Gebäudeversicherung mit ausreichender Versicherungssumme in finanziellen Schwierigkeiten.

Häufige Fragen und Antworten

Da es sich bei einem gewerblichen Gebäudeversicherung im Vergleich zu einem privaten Wohngebäude um ein komplexeres Konstrukt handelt, ist es uns wichtig, das Objekt genau zu beurteilen. Damit bieten wir Ihnen den bestmöglichen Schutz. Unsere Spezialisten/-innen führen für Sie gerne eine Wertbeurteilung vor Ort durch, auf der dann der Beitrag basiert. Sie können auf Wunsch auch ein Angebot für Ihre gewerbliche Immobilie anfordern.

Schäden, die vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes eintreten oder wenn das Gebäude wegen Umbauarbeiten nicht genutzt werden kann, sind nicht versichert. So auch Schäden durch Verschleiß bei Mitversicherung von Gebäudetechnik oder Photovoltaik.

Auch Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes, zum Beispiel innerhalb einer Wartezeit eingetreten sind, können nicht bezahlt werden.

Die Laufzeit kann varriieren zwischen 1 Jahr bzw. 3 Jahren.

Der BGV erstattet im Schadenfall den Sachsubstanzschaden. Hierzu zählen die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes sowie seiner Bestandteile. Auch die Kosten für Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile werden vom BGV übernommen.

Der BGV ersetzt zudem entstandene Kosten durch Feuerlösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Absperr-, Bewegungs- und Schutzkosten, Dekontamination von Erdreich oder Mehraufwendungen durch Preissteigerungen/Technologiefortschritt/ Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.

Muss also ein einsturzgefährdetes Gebäude nach einem Brand abgerissen werden, sind auch die Kosten für den Abriss mitversichert.

Die Besserstellungsklausel stellt sicher, dass Ihnen bei einem Versichererwechsel von einem anderen Versicherer zum BGV keine Nachteile entstehen. Sollte in den Bedingungen Ihres Vertrages beim Vorversicherer ein Sachverhalt versichert sein, der beim BGV bedingungsgemäß nicht mitversichert ist, wird Ihnen im Schadenfall der Schaden so ersetzt, wie er bei Ihrem alten Versicherer versichert gewesen wäre. Daher hat die Besserstellungsklausel Ihren Namen: beim Wechsel zum BGV werden Sie in jedem Fall bessergestellt. Diese Garantie gilt maximal fünf Jahre ab Vertragsbeginn und die Entschädigung aus der Besserstellungsklausel ist auf 1 Mio. Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.

Der Neubaunachlass beläuft sich auf bis zu 25% für junge Gebäude unter 5 Jahren. Der Neubaurabatt reduziert sich jährlich um 5%-Punkte. Für ein neu errichtetes Gebäude erhalten Sie im ersten Jahr somit 25% Nachlass, im zweiten Jahr erhalten Sie 20% Nachlass und im dritten Jahr noch 15% Nachlass. Ab dem sechsten Jahr fällt der Nachlass weg. Der Hintergrund des Nachlasses ist, dass neue Gebäude weniger anfällig für Schäden sind und somit ein geringeres Risiko darstellen.

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