Motorradversicherung für Firmen

  • Hohe Versicherungssummen, günstiger Preis
  • Beitragsfreie Ruheversicherung
  • Vorteilhafte Einstufung als Zweitfahrzeug möglich
  • Bester Schadenservice und starkes Werkstatt-Netz
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Motorradversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer sicher auf unterwegs - Die Motorradversicherung für Firmen und Gewerbe des BGV sichert Sie im Schadenfall rundum gut ab.
  • Die Kraftfahrzeughaftpflicht für Motorräder ab einem Hubraum von 126 ccm ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Schäden, die Sie mit dem Motorrad anderen zufügen, sind beim BGV bis zu 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 10 Mio. Euro je geschädigte Person) abgesichert.
  • Die Motorradversicherung sichert ab – ob bei Unfallschäden oder einer Panne. Und das in ganz Europa.
  • Ruheversicherung: Legen Sie Ihr Motorrad vorübergehend still, besteht für maximal 18 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz.


Beispiele, warum eine Motorradversicherung für Firmen sinnvoll ist

Wann brauche ich eine Motorradversicherung?

Die Motorradversicherung gilt für Krafträder mit einem Hubraum von mindestens 126 ccm.

Eine Motorrad-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Fahrzeugen kommen kann.

Zusätzlich bietet sich eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung an, um auch Schäden am eigenen Firmen-Motorrad mit abzusichern.

Mit dem Kfz-Schutzbrief kümmert sich der BGV außerdem um alles bei einem Unfall oder einer Panne – von Pannen- und Unfallhilfe, über Weiter- oder Rückfahrt bis hin zu Übernachtung und Mietwagen.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Unfallgegners.

Bei einer Teilkasko-Versicherung werden auch alle Schäden an Ihrem Firmen-Motorrad infolge von Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch und Kurzschluss übernommen.

Bei einer Vollkasko-Versicherung sind darüber hinaus Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus, aber auch durch Hacker- und Cyberangriffe mitversichert.

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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Häufige Fragen und Antworten

Eine Motorrad-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Motorradnutzung. Versichert gelten der/die Halter/-in, der/die Eigentümer/-in, der/die Fahrer/-in und der/die Beifahrer/-in des Motorrades.

Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, zwischen denen Sie wählen können:

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
  • Ersetzt berechtigte Ansprüche.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Teilkasko
  • Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.
  • Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
  • Vollkasko
  • Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
  • Teilkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus.
  • Vollkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.
  • Schutzbrief
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen.
  • Kfz-Umweltschadenversicherung
  • Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Umweltschadengesetz gegen Sie geltend gemacht werden können.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen. Hierzu gehören unter anderem die Art und Verwendung des Motorrads, der Motorradtyp, die Jahresfahrleistung und Ihre anrechenbare schadenfreie Zeit.

Die Motorradversicherung gilt für Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von 126 ccm oder größer.

Sie können Ihren bestehenden Versicherungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf kündigen. Dies ist in der Regel der 1. Januar.

Eine Kündigung ist zudem möglich nach Eintritt eines Schadenfalls oder bei einer Beitragserhöhung. Auch wenn Sie Ihr Firmen-Motorrad wechseln, können Sie sich jederzeit bei uns versichern

Die eVB für die Fahrzeugzulassung erhalten Sie beim BGV, indem Sie Ihre Motorradversicherung über unsere Online-Tarifrechner beantragen oder in unserem Kundenservice anrufen (0721 660-0). Selbstverständlich können Sie sich auch an einen/eine unserer Berater/-innen vor Ort wenden.

Ja, Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

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