Bettina Veit
Leiterin Marketing und Kommunikation
Unsere MitarbeiterInnen sind von
Mo – Fr zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für Sie da.
Unsere Experten helfen Ihnen im Chat gerne weiter.
Bitte beachten Sie, dass manche Anliegen so komplex sein können, dass wir Ihnen unter Umständen ein persönliches Telefonat oder ein Gespräch in einem unserer Kundencenter empfehlen.
Haben Sie eine Pin für die Videoberatung erhalten? Pin-Connect
Der Weihnachtbaumverkauf läuft auf Hochtouren. Baumärkte, Gärtnereien, Forstbetriebe und private Anbieter preisen die für Weihnachten typischen Nordmann-, Nobilis-, oder Blautannen an. Ein besonderes Highlight für die Familie ist der selbstgeschlagene Baum unter Forstaufsicht im Wald. Die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen informiert, wie der Baum sicher transportiert wird und welches Bußgeld fällig werden kann.
Rund 29 Millionen Weihnachtsbäume werden jährlich in Deutschland verkauft. Neben geschnittenen Bäumen für das Wohnzimmer geht der Trend zum Zweitbaum auf der Terrasse oder dem Balkon. Dieser wird oft im Topf gekauft oder neuerdings auch geleast. Viele dieser Zwei-Meter-Riesen werden auf dem Autodach nach Hause transportiert. "Weihnachtsbäume dieser Größe sind bis zu elf Kilogramm schwer. Lösen sie sich vom Dachträger, werden sie zu einer enormen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer", informiert Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim BGV. Ludwig rät daher auch auf kurzen Strecken den Baum mit geeigneten Spann- oder Zurrgurten auf einem Dachgrundträger zu befestigen. "Einfache Schnüre oder Gummiexpander halten die starken Bremskräfte einer Vollbremsung nicht Stand. Der Baum löst sich unweigerlich", erläutert der Schadenexperte.
Der Weihnachtsbaum sollte Stamm nach vorne liegend mit einem geeigneten Spann- oder Zurrgurt auf dem Dachgrundträger befestigt werden. Überragt die Spitze des Baumes das Heck des Fahrzeuges um mehr als einen Meter, muss ein zusätzlicher Signalkörper, beispielsweise eine hellrote, mindestens 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne oder ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild angebracht werden. Gleiches gilt, wenn der Baum per Anhänger transportiert wird. Löst sich der Baum vom Auto droht ein Bußgeld ab 50 Euro und mindestens 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Einen Personen- oder Sachschaden beim Unfallgegner trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Auto sind über die Kfz-Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Ludwig rät bei kostenloser Anlieferung diesen sicheren Service in Anspruch zu nehmen. Dafür hat er auch noch einen guten Tipp: "Beim Kauf einfach den Baum mit einem weißen Textmarker markieren. Damit ist eine Verwechslung nahezu ausgeschlossen und der gekaufte Baum kommt auch zu Hause an."