Bettina Veit
Leiterin Marketing und Kommunikation
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In den letzten Tagen wurde in einschlägigen Medien über die Schüler-Zusatzversicherung berichtet. Die Schüler-Zusatzversicherung zu 1 Euro pro Schüler und Jahr beinhaltet eine Unfall-, Haftpflicht- und Sachschadenversicherung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir der bisherigen Darstellung der Thematik in den Medien nicht folgen können und dies nicht unkommentiert lassen. Mitunter wurden wichtige Fakten missverständlich dargestellt oder gar weggelassen, andere Behauptungen sind schlichtweg falsch. Mit dieser Stellungnahme möchten wir auf die zentralen Aussagen der Berichte objektiv und sachlich eingehen.
Folgende Thesen wurden in der Berichterstattung aufgestellt:
Das ist falsch. Eine sogenannte Subsidiarität gibt es nur im Baustein Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass der Haftpflichtbaustein aus der Schüler-Zusatzversicherung nur leistet, wenn kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz, etwa über das Elternhaus, besteht. Im Baustein Unfallversicherung leistet die Schüler-Zusatzversicherung auch, wenn private Versicherungsverträge existieren (in diesen Fällen also zusätzlich). Im Baustein Sachschadenversicherung sind Risiken versichert, die nach unserem Kenntnisstand über sonstige Versicherungsverträge nicht versicherbar sind.
Das ist richtig. Sicherlich leistet in mehr als 90% der Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch die gesetzliche Unfallversicherung. In diesen Fällen gibt es keine Leistung aus der Schüler-Zusatzversicherung.
Allerdings gibt es auch Unfälle, die zwar im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht leistet. Hier leistet die Schüler-Zusatzversicherung bei dauerhafter Invalidität, je nach Invaliditätsgrad, bis zu 112.500 Euro. Bei einer Erwerbsminderung von unter 20% leistet die gesetzliche Unfallversicherung übrigens grundsätzlich keine Rentenzahlung. In diesem Fall tritt die Schüler-Zusatzversicherung im Rahmen der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (z.B. je nach Invaliditätsgrad) ein. Solche Fälle können bspw. im Sportunterricht (z.B. Kreuzbandriss) auftreten.
Das ist falsch. Es handelt sich um einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. Die Schulen informieren im Auftrag des Landes die Eltern über die Möglichkeit, eine Schüler-Zusatzversicherung abzuschließen und ziehen ggfs. im Auftrag des Landes den Versicherungsbeitrag von den Versicherten ein. Die Lehrer handeln also im Auftrag ihres Dienstherrn.
Das ist richtig. Auch wir betonen immer wieder, dass es sich bei dieser Versicherung lediglich um eine Ergänzung handelt und empfehlen, zur Beratung eines bedarfsgerechten und umfassenden Versicherungsschutzes einen Versicherungsexperten zu kontaktieren. Ein umfassender und bedarfsgerechter Versicherungsschutz ist jedoch für 1 Euro im Jahr nicht zu haben.
Das ist falsch. Wir betonen immer, dass es sich bei der Schüler-Zusatzversicherung selbstverständlich um eine freiwillige Zusatzversicherung handelt.
Das ist falsch. Die Listen der versicherten Schüler bzw. die Originale der Versicherungsausweise verbleiben in den Schulen. Lediglich wenn ein Schaden gemeldet wird, erhalten wir verständlicherweise die Kontaktdaten, um den Schaden bearbeiten zu können. Wir entfalten keinerlei Vertriebsaktivitäten durch die Schüler-Zusatzversicherung.
Das ist falsch. Die Beratungspflichten werden gegenüber unserem Versicherungsnehmer, dem Land Baden-Württemberg, vollumfänglich erfüllt. Darüber hinaus informieren wir zusätzlich die versicherten Personen bzw. die Eltern, indem wir den Versicherungsumfang auf der Rückseite des Versicherungsausweises ausführlich beschreiben sowie auf unserer Homepage und auf Flyern zusätzlich über den Versicherungsumfang informieren. Die Lehrer haben dabei keinerlei Beratungspflichten gegenüber Schülern und Eltern.
Weitere Beispiele und Informationen zur Schüler-Zusatzversicherung finden Sie hier.