Gewässerschaden­haftpflicht

  • Risikoschutz vor dem Leck im Öltank
  • Leistungsstarke Absicherung für Besitzer/innen eines Öltanks
  • Eigenschäden und Rettungskosten inklusive
Ab 29,75 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Gewässerschadenhaftpflicht

Das Wichtigste in Kürze


  • Als Inhaber/-in einer Heizöllagerstätte brauchen Sie eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung. Auch als Mieter haften Sie für eventuelle Schäden, die durch auslaufendes Heizöl entstehen können, wenn Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Tankanlage haben.
  • Ist es Ihre Aufgabe, den Heizölvorrat zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig neues Öl zu bestellen? Dann sind Sie als Inhaber anzusehen.
  • Eigentümer/-innen eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses empfehlen wir den Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung. Diese enthält bereits die Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung für Keller- und Erdtanks.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Gewässerschaden­haftpflicht

Was ist eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung?

Eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung schützt Sie vor entstandenen Schäden durch Ihren Öltank - egal ob diese durch Fahrlässigkeit oder ohne Ihr Verschulden entstanden sind. Wir übernehmen die Kosten, um Gewässerschäden zu begrenzen oder auch verletzte Personen zu versorgen.

Wodurch können Gewässerschäden entstehen?

Gewässerschäden können entstehen durch die Beschädigung des Tanks, falsche Bedienung sowie das Versagen von Schutzmaßnahmen. Schon eine geringe Menge Öl kann hunderttausende Liter Wasser verschmutzen.

Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?

Sie benötigen die Versicherung als InhaberIn einer Heizöllagerstätte. Auch als Mieter/-in ist diese Versicherung sinnvoll, vorausgesetzt Sie haben die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Tankanlage. Versichert sind Sie als Inhaber/-in sowie alle Personen, die mit der Wartung der Heizung beauftragt sind.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) 6 Mio. Euro
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz bis 100.000 Euro
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Eigene Schäden des Versicherungsnehmers an unbeweglichen Sachen mitversichert
  • Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens mitversichert
  • Mitversicherung von per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung beauftragte Personen


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) 10 Mio. Euro
  • Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz bis 100.000 Euro
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Eigene Schäden des Versicherungsnehmers an unbeweglichen Sachen mitversichert
  • Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens mitversichert
  • Mitversicherung von per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung beauftragte Personen


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Häufige Fragen und Antworten

In der Gewässerschadenhaftpflicht versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Außerdem Aufwendungen, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften, zum Beispiel Rettungskosten.

Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten.

Je nach Vereinbarung läuft der Vertrag ein oder fünf Jahre . Die Laufzeit Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 01. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

In folgenden Fällen ist der Versicherungsschutz für Sie kostenlos :

  • Es handelt sich um eine oberirdische Tankanlage (Kellertank) und Sie sind Eigentümer/in eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung in der Produktlinie Exklusiv.
  • Für Eigentümer/innen eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung gilt der Versicherungsschutz auch für unterirdische Tankanlagen

Schäden an eigenen unbeweglichen Gegenständen (Gebäude, Grundstück), wenn gewässerschädliche Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten sind, sind mitversichert.

Diese Versicherung könnte Sie auch interessieren

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht
  • Risikoschutz vor dem Leck im Öltank
  • Eigenschäden und Rettungskosten inklusive
  • Ab 29,75 Euro im Jahr
 

Wir helfen gern weiter

Telefonische Beratung

Berater/in vor Ort

Immer gut informiert

Das BGV Family Magazin

Sicher surfen

Medienkonsum von Kindern

Apps oder TikTok – Kinder nutzen Medien mit großer Selbstverständlichkeit. So begleiten Sie Ihren Nachwuchs sicher durchs Netz.

Verkehrserziehung

Das kleine ABC zur Sicherheit

Ob ruhiger Vorort oder viel befahrene Hauptstraße: Kinder müssen lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Die wichtigsten Tipps für unterwegs.

BGV Family

Wir versichern Ihre ganze Familie

Vom aufgeschürften Knie bis zum kaputten Fenster – wir halten Ihnen stets den Rücken frei, damit Sie sich ganz auf Ihre Lieben konzentrieren können.