Bei Schäden oder Unfällen hilft eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung.

Private Haftpflichtversicherung - Missgeschicke günstig versichert
Sie gilt als eine der wichtigsten Versicherungen. Jeder braucht sie. Egal ob Single oder Familie, ob jung oder alt: Fehler passieren jedem einmal, man muss sich aber richtig absichern. Wir beraten Sie und Ihre Familie gerne, helfen zuverlässig und übernehmen die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der BGV ist Ihr starker Partner und das schon zu günstigen Beiträgen. Entscheiden Sie sich bei unserer privaten Haftpflichtversicherung zwischen unseren drei bewährten Tarifvarianten Basis, Klassik und Exklusiv. Wir finden für Sie ein passgenaues Angebot.
Jetzt online abschließen Beitrag berechnenLeistungsvergleich Privathaftpflicht
Vergleichen Sie unsere Tarife und finden Sie die richtige Lösung für sich.
Leistungen | Basis | Klassik | Exklusiv |
Versicherungssummen | 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden | 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden | 50 Mio. EUR Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person) |
Selbstbeteiligung je Schadensfall | ohne / 150 EUR | ohne / 150 EUR | ohne / 150 EUR |
Allmählichkeitsschäden | ![]() | ![]() | ![]() |
Internetschäden | 500.000 EUR | 1 Mio. EUR | unbegrenzt |
Windsurfingrisiko | ![]() | ![]() | ![]() |
Flugmodelle bis 5 kg mit Motor (z. B. Drohne) | ![]() | ![]() | ![]() |
Auslandsaufenthalt in Europa | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Auslandsaufenthalt weltweit | 1 Jahr | 3 Jahre | unbegrenzt |
Kautionsleistung bei Schäden im Ausland | bis 25.000 EUR | bis 50.000 EUR | bis 150.000 EUR |
Mietsachschadendeckung | 1 Mio. EUR | unbegrenzt | unbegrenzt |
Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis zu einer Bausumme von | 50.000 EUR | 100.000 EUR | unbegrenzt |
Forderungsausfalldeckung | ![]() | ab 2.500 EUR | ab 500 EUR |
ehrenamtliche Tätigkeit, auch als Betreuer | ![]() | ![]() | ![]() |
Schlüsselverlust (privat, beruflich, ehrenamtl. Tätigkeit) | ![]() | bis 25.000 EUR | bis 50.000 EUR |
Gefälligkeitsschäden | ![]() | bis 5.000 EUR | unbegrenzt |
Schäden durch deliktsunfähige und beschränkt deliktsfähige Kinder | ![]() | bis 5.000 EUR | bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt |
Schäden aus der Teilnahme an Schülerpraktika und am fachpraktischen Unterricht | ![]() | ![]() | ![]() |
selbstgenutzte Gärten, Obstwiesen, Freizeit- und Waldgrundstücke | ![]() | ![]() | ![]() |
selbstbewohntes Zweifamilienhaus | ![]() | ![]() | ![]() |
Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Kindern auch ohne Aufsichtspflichtverletzung | ![]() | ![]() | bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt |
Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen | ![]() | ![]() | bis 10.000 EUR |
* Die Produktinhalte sind hier nur im Überblick und stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Vollständigen Leistungsvergleich öffnen (PDF)Der BGVSORGLOSplus Baustein in der Privathaftpflicht
Der BGV ersetzt im Schadensfall sogar den Neuwert.
Mit dem Baustein BGVSORGLOSplus geht der BGV deutlich über die gesetzliche Schadensersatzpflicht hinaus: Wenn Sie als Versicherungsnehmer es wünschen, erhält der Geschädigte nicht nur den Zeitwert der beschädigten Sache, sondern sogar den Neuwert.
Erweitern Sie Ihren Privathaftpflichtschutz mit BGVSORGLOSplus in unserer Produktlinie Exklusiv um folgende Leistungen:
- Neuwertentschädigung (elektronische Geräte bis 12 Monate, ansonsten bis 24 Monate) bis max. 2.500 EUR pro Jahr und Schadenfall.
- Schäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit direkt gegenüber dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen bis 500 EUR.
- Betankungsschäden an gemieteten oder geliehenen Kfz bis 10.000 EUR.
- Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kfz oder Anhängers zugefügt werden.
- Schlüsselverlust (ehrenamtlich, privat oder beruflich) bis zu 100.000 EUR.
- Wiedereinschluss von studierenden / in Ausbildung befindlichen Kindern innerhalb von 48 Monaten nach Ende deren Mitversicherung.
Sprechen Sie uns an! Unsere BGV-Berater vor Ort sowie unser Kundenservice (0721 660-0) sind gerne für Sie da.
BGVVITALplus – für Kunden ab 58 Jahren
Erfahren Sie mehr über die Zusatzleistungen.
In unserem Deckungskonzept Exklusiv bieten wir automatisch und ohne Zuschlag für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen ab dem 58. Lebensjahr folgende zusätzliche Leistungen:
- In der Mallorca-Deckung (Führen fremder Fahrzeuge im Ausland) wird der Selbstbehalt einer Kaskoversicherung bis zu 1.000 EUR übernommen.
- Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit (Demenzklausel).
- Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen eines Alten-, Pflege- oder sonstigen Wohnheimes.
- Mitversicherung der Privathaftpflicht einer im Haushalt lebenden Pflegekraft.
- Privathaftpflicht für Verwandte 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister), die in einem Pflegeheim leben.
- Mitversicherung von Schäden, die Ihnen ein ehrenamtlicher Betreuer zufügt.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für zuvor selbstbewohnte Objekte bei Tod des Versicherungsnehmers oder Umzug in ein Heim.
- Schäden aufgrund Inkontinenz.
Diensthaftpflicht BGVDIENSTplus
Für Beamte und Bedienstete im öffentlichen Dienst
Der Baustein BGVDIENSTplus ist optional in unseren Produktlinien Klassik und Exklusiv zur Privathaftpflicht wählbar. Er bietet einen beruflichen Haftpflichtversicherungsschutz speziell für Sie als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und damit eine wichtige Erweiterungen des privaten Versicherungsschutzes:
- Personen- und Sachschadendeckung bis 10 Mio. EUR pauschal, 25.000 EUR für Vermögensschäden
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungstätigkeit und bautechnische Tätigkeit bis 25.000 EUR. Für besondere Risikoverhältnisse ist auch eine Erhöhung dieser Versicherungssumme möglich.
- Regresshaftpflicht für Berufskraftfahrer und Fahrer von Dienstfahrzeugen sowie Führer von Schienenfahrzeugen und Booten. Versicherungssummen: 100.000 EUR für Personen-, 50.000 EUR für Sach- und 50.000 EUR für Vermögensschäden
- Sachschäden, die dem Dienstherrn unmittelbar zugefügt werden, bis 100.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR)
- Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn bis 5.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR)
Das Dienstschlüsselrisiko ist bereits im Versicherungsumfang der Privathaftpflicht mit Klassik- und Exklusivdeckung enthalten. In der Diensthaftpflicht versichert ist übrigens auch die hauptberufliche Tätigkeit Ihres Ehepartners oder mitversicherten Lebenspartners im öffentlichen Dienst.
Weitere Infos zur Diensthaftpflicht finden Sie hier.
Häufige Fragen zur Privathaftpflicht
Erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet Haftpflicht eigentlich?
Kurz gesagt: Unter Haftpflicht versteht man die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat. Personen können durch Unvorsichtigkeit zu Schaden kommen, Gegenstände können durch Leichtsinn oder Vergesslichkeit kaputt gehen. Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie – egal ob Single oder Familie – in Ihrem privaten Umfeld finanziell ab.
Wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen oder eine andere Person verletzen, haften Sie nach dem Gesetz grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Und das sogar ohne Begrenzung und unter Umständen ein Leben lang. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung so wichtig.
Wann besteht Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung?
Mit der privaten Haftpflichtversicherung haben Sie in folgenden Fällen Versicherungsschutz:
- Als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr
- Bei der Aufsichtsführung über Minderjährige
- Als Inhaber eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Wohnung
- Bei der Ausübung von Sport
- Als Halter von zahmen Haustieren (Katzen, Vögel, Fische; nicht jedoch von Hunden, Pferden)
- Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
Wann besteht kein Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung?
Bei folgenden Anlässen hilft Ihnen die Privathaftpflicht nicht weiter:
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Ansprüche von bestimmten nahen Verwandten
- Ansprüche wegen Abhandenkommens von Gegenständen
- Strafen und Bußgelder
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrtzeuges herbeigeführt werden - hier benötigen Sie eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung .
Wann muss ich meine Haftpflichtversicherung aktualisieren?
Der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung wird regelmäßig überprüft und aktuellen Erfordernissen, neuen Erkenntnissen und auch Erwartungen unserer Kunden angepasst.
Wir raten Ihnen daher, in regelmäßigen Abständen Ihren Versicherungsschutz selbst zu überprüfen und uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anpassung oder Aktualisierung wünschen. So stellen Sie sicher, gute und günstige Konditionen nicht zu verpassen. Wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.