Mofa- und Mopedversicherung

  • Umfassende Absicherung von Schäden bis zu 100 Millionen Euro
  • Versicherung online abschließen
  • Kennzeichen per Post direkt nach Hause
  • Für BGV Family-Kunden 10 Prozent Rabatt auf jeden neuen Vertrag
Ab 65 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Mofa- und Mopedversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Haftpflicht für Ihr Moped ist Pflicht, um Moped oder Mofa im Straßenverkehr nutzen zu können.
  • Die Höhe des exakten Beitrags können Sie direkt online ermitteln.
  • Wir empfehlen, die Mopedversicherung durch eine Teilkaskoversicherung zu ergänzen, die im Falle von bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug greift.
  • Die Versicherung zahlt bei berechtigten Forderungen des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Mofa- und Mopedversicherung

Warum brauche ich eine Mopedversicherung?

Eine Moped-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Gegenständen kommen kann. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Zusätzlich bietet sich eine Teilkasko an, um auch Schäden am eigenen Moped mit abzusichern.

Für welche Fahrzeuge gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt für zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds und Mofas bis 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h. (bzw. 60 km/h wenn vor 01.03.1992 in Betrieb genommen). Außerdem werden Pedelecs, E-Bikes, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 350 kg Leermasse) und Quads bis jeweils 45 km/h, sowie motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h versichert.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Bei der Haftpflichtversicherung übernimmt der BGV die Kosten im Falle von Selbstverschulden, die Schäden an anderen Personen, Sachen oder Vermögen. Sie deckt dabei Schäden bis zu 100 Mio. Euro pauschal (max. 12 Mio. Euro je geschädigter Person) ab. Bei einer Teilkasko werden auch alle Schäden an Ihrem Moped infolge von Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch und Kurzschluss übernommen.

Unser Tarif

Die optimale Lösung für Sie

Mopedversicherung
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. Euro
  • Versicherungsschutz in ganz Europa
  • Kollision mit Tieren
  • Tierbissschäden
  • Kurzschlussschäden
  • Glasbruch
  • Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion
  • Beitragsfrei mitversicherte Teile (z.B. Schutzhelm)


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Mopedversicherung sinnvoll ist

Unfall mit dem Moped

Anke fährt mit dem Moped zur Arbeit und stößt mit einem Radler zusammen. Ihre Versicherung zahlt Sach-, Personen- und Vermögensschaden des Unfallgegners.

Schaden am Auto

Philipps Tochter ist mit einer Freundin auf seinem Moped unterwegs und schätzt eine Kurve falsch ein und rammt ein parkendes Auto. Seine Versicherung übernimmt den Schaden des Gegners.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Mofa- bzw. Moped-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung. Als versichert gelten der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in, der/die Fahrer/in und der/die Beifahrer/in des Mofas bzw. Mopeds.

Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, zwischen denen Sie wählen können:

Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
  • Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
  • Ersetzt berechtigte Ansprüche.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Teilkasko
  • Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.
  • Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.

Versicherungssumme
  • Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Nicht mitversichert sind in der ...

... Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

... in der Teilkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen. Schäden an der Ladung etc.

Versicherungskennzeichen sind automatisch begrenzt zum 28 oder 29.02. des Folgejahres. Die neue Mofa-Saison beginnt jeweils zum 01.03.

Die günstige Mopedversicherung des BGV gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wird eine Versicherung später abgeschlossen, so gilt sie selbstverständlich erst ab diesem Zeitpunkt, aber auch in diesem Fall stets nur bis Ende Februar des Folgejahres. Wer sein Moped also im März noch gar nicht benötigt und die Versicherung daher erst im Mai abschließt, spart bei der Mopedversicherung so die Kosten für die Beiträge von zwei Monaten.

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Folgende Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur betrieben werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führen:

  • Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks, Kleinroller. Hierunter fallen Zweiräder bis 50 ccm und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Pedelecs und E-Bikes sowie Fahrräder mit Hilfsmotor über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle bis max. 15 km/h
  • Kleinkraftrad, dreirädrig, bis max. 45 km/h
  • Quads bis max. 45 km/h
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, bis max. 45 km/h
  • Mofas und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die erstmals vor dem 01.03.1992 in den Verkehr gekommen sind
  • Pedelecs bzw. E-Bikes mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen gefahren werden

Die Mofa- und Mopedversicherung des BGV gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wird eine Versicherung später abgeschlossen, so gilt sie selbstverständlich erst ab diesem Zeitpunkt, aber auch in diesem Fall stets nur bis Ende Februar des Folgejahres. Wer sein Moped also im März noch gar nicht benötigt und die Versicherung daher erst im Mai abschließt, spart bei der Mopedversicherung so die Kosten für zwei Monate.

Die Versicherungskennzeichen des jeweiligen Jahres dient als Versicherungsnachweis. Damit auf den ersten Blick klar ist, ob das Fahrzeug eine gültige Versicherung hat, wechseln die Farben der Versicherungsplakette jährlich (blau/grün/schwarz).

Im Regelfall dauert es nach Versicherungsabschluss drei Werktage, bis das Versicherungszeichen bei Ihnen in der Post liegt.

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