Kfz-Versicherung

  • Attraktive Preise für Familien und Wenigfahrende
  • Mit SchadenservicePlus zusätzliche Hilfe und Leistungen
  • Keine Mehrkosten für Fahrende ab 23 Jahre
  • Umfassende Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Top Preise
In wenigen Schritten zum Antrag

Warum ist eine Kfz-Versicherung so wichtig?

  • Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie keine Zulassung für Ihr Auto.
  • Verursachen Sie einen Unfall, trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten, die am Auto des anderen Verkehrsteilnehmenden entstehen.
  • Die Teil- oder Vollkasko übernimmt die Schäden an Ihrem Auto.


Bestnoten für unsere Kfz-Tarife

Rechtzeitig zur Wechselsaison hat die Ratingagentur Franke und Bornberg ihr aktuelles Produktrating in der Kfz-Versicherung veröffentlicht. Wir überzeugen gleich in zwei Tarifen mit Bestnoten.

Zusatzschutz für Fahrer und Mitfahrer

Kfz-Unfallversicherung

Sicherheit für Fahrende und Mitfahrende

Wer im Auto unterwegs ist, trägt für sich und seine Mitfahrenden Verantwortung. Mit unserer Kfz-Unfallversicherung sichern Sie sich und die Insassen Ihres Fahrzeugs zusätzlich gegen mögliche Personenschäden nach einem Unfall ab – unabhängig von der Schuldfrage.

Häufige Fragen und Antworten

Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV entweder über unsere Ansprechpartner vor Ort, unseren Kundenservice (0721 660-0) oder ganz einfach online abschließen.

Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertrags-Ablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadenfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember, so muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen (wichtig: teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen mit). Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.

Die eVB-Nummer wird zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigt. Sie erhalten die eVB in unserem Tarifrechner nach Eingabe der Daten, telefonisch von unserem Kundenservice unter 0721 660-0 oder von Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Falls Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und Sie zum BGV wechseln möchten, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir informieren die Zulassungsstelle direkt über die eVB-Nummer.

Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen. Dazu gehören unter anderem die Art und Verwendung des Fahrzeugs, der Fahrzeugtyp, die Jahresfahrleistung und Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Es gibt zahlreiche Merkmale, die die Höhe der Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung beeinflussen. Hier ergeben sich große Sparpotentiale. Im Folgenden erhalten Sie einige Tipps:

Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung:
In der Teil- und Vollkaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Im Schadenfall zahlen Sie die Höhe des Selbstbehaltes aus eigener Tasche und den darüber hinausgehenden Beitrag übernimmt der Versicherer.

Vereinbaren Sie Schadenservice Plus:
Bei Vereinbarung von Schadenservice Plus überlassen Sie uns im Schadenfall die Auswahl einer Fachwerkstatt aus unserem Partner-Werkstattnetz. Durch Kooperationen mit den Werkstätten ist es uns möglich, Ihnen eine Beitragsersparnis in der Kaskoversicherung zu gewähren.

Entscheiden Sie sich beim Fahrzeugkauf für ein Fahrzeug mit günstigen Typklassen:
Für jedes Fahrzeug werden jährlich auf Grundlage von Statistiken Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ermittelt. Umso niedriger die Typklassen, umso niedriger fällt auch der Beitrag aus. Die Typklassen erfahren Sie auf der Seite des GDV.

Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich:
Statt vierteljährlich oder halbjährlich zu zahlen, empfiehlt sich die jährliche Zahlweise.

Für die Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbaren.

In der Teilkaskoversicherung sind 0 EUR oder 150 EUR Selbstbeteiligung möglich.
In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 500 EUR oder 1000 EUR Selbstbeteiligung wählen.

Grundsätzlich gilt: umso höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt Ihr Beitrag aus.

Die Mallorca-Police ist eine Kfz-Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Beim BGV ist die Mallorca-Police in allen Tarifvarianten der Autoversicherung automatisch eingeschlossen.

In der Regel sind die Mindestdeckungssummen im Ausland niedriger als die Deckungssummen in Deutschland. Verursacht man mit einem Mietwagen im Ausland einen Schaden, dessen Kosten die gesetzlichen Mindestdeckungssummen des jeweiligen Landes überschreiten, muss der Verursacher die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Die Mallorca-Police erweitert die Haftpflichtdeckung und kommt für den entstandenen Mehrschaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme auf.

Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Schadenfreiheitsklassen, auch SF-Klassen genannt, sind ein wichtiges Beitragsmerkmal in der Autoversicherung. Es gibt sie für die Kfz-Haftpflicht- und für die Vollkaskoversicherung. SF-Klasse 20 steht bspw. für 20 schadenfreie Jahre. Umso höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag. Haben Sie in einem Jahr keinen Schaden verursacht, kommen Sie zu Beginn des nächsten Jahres automatisch in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Schaden werden Sie hingegen in der SF-Klasse zurückgestuft. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Die GAP-Deckung ist besonders für kreditfinanzierte und geleaste Fahrzeuge zu empfehlen. Eine GAP-Deckung ersetzt im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und (Leasing-) Restwert des Fahrzeugs.

Die Internationale Versicherungskarte (IVK), früher Grüne Karte genannt, dient als Nachweis im Ausland, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Auch wenn es in den meisten Ländern keine Pflicht gibt, sie im Auto dabei zu haben, erleichtert die Karte oftmals die Abstimmung mit Behörden im Ausland. Hier gibt's noch mehr Infos.

Offen & ehrlich: Preiswerter Schutz und Kundenorientierung

Preisdumping ist nicht unsere Sache. Dafür fairer, preiswerter Schutz und Kundenorientierung. 700.000 Kunden vertrauen uns bereits.

 

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