Bauherrenhaft­pflichtversicherung

  • Wichtigste Versicherung beim Hausbau
  • Absicherung von Haftpflichtrisiken für private Bauherren/innen
  • Absicherung auch bei Eigenleistungen
Ab 80,33 € einmalig
In wenigen Schritten zum Antrag
Bauherrenhaftpflicht

Das Wichtigste in Kürze


  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt bei Schadensersatzforderungen von Dritten, die durch Schäden im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstehen.
  • Damit zählt sie zu einer der grundlegendsten Versicherungen beim Hausbau.
  • Sie sind während der Bauzeit für die Sicherheit Ihrer Baustelle verantwortlich. Kommt es zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sind Sie für diese Schäden an Dritten haftbar.
  • Außerdem schützt die Bauherrenhaftpflicht Sie auch vor unberechtigten Forderungen, z. b. von beauftragten Dienstleistern.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Bauherrenhaftpflicht­versicherung

Für was hafte ich als Bauherr oder Bauherrin?

Die Baustellensicherheit ist ein zentrales Thema, denn hier lauern viele Gefahren. Als Bauherr oder Bauherrin sind Sie verantwortlich für alles, was auf Ihrer Baustelle geschieht – und damit haftbar, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Gegen die finanziellen Folgen von Schadenersatzforderung aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können Sie sich mit unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung optimal absichern. Für Sie als Bauherren oder Bauherrin bedeutet die Versicherung einen umfassenden Schutz vor den Kosten durch die finanziellen Ansprüche anderer.

Wann benötige ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Für Renovierungen oder Umbaumaßnahmen bis 50.000 Euro besteht in der Regel Bauherrenhaftpflichtversicherungsschutz über eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus und der selbstgenutzten Wohnung über die Privathaftpflichtversicherung. Bis zu dieser Bausumme bietet auch eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für gewöhnlich den erforderlichen Versicherungsschutz. Bei allen darüber hinaus gehenden Projekten empfiehlt sich in jedem Fall eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Wo ist Versicherungsschutz bei Baumaßnahmen bereits eingeschlossen?

In unserer Privathaftpflichtversicherung der Produktlinie Klassik sind bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung Baumaßnahmen (z. B. Umbau oder Anbau) bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro mitversichert.
Kunden und Kundinnen unserer Privathaftpflichtversicherung der Produktlinie Exklusiv benötigen keine zusätzlichen Haftpflicht-Versicherungen beim Hausbau, denn bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung sind Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert.
Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Beispiele, warum eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist

Kinder verletzten sich auf der Baustelle

Thorsten hat seine Baustelle nicht richtig abgesichert. Eines Nachmittags spielen die Nachbarskinder dort und verletzen sich.

Leitung des Nachbarhauses wird beschädigt

Bei der Aushebung der Baugrube wird eine unterirdische Leitung des Nachbarhauses beschädigt.

Häufige Fragen und Antworten

In der Bauherrenhaftpflicht versichert sind:

  • die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Bauherrin
  • die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
  • die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie (auch Selbsthilfe beim Bau)
  • die gesetzliche Haftpflicht aus der Übernahme der Planung und/oder Bauleitung

In der Bauherrenhaftpflicht sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Strafen und Bußgelder

In der Regel führt ein Bauunternehmen den Bau eines Hauses für Sie aus. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Bauherr oder Bauherrin für etwaige Schäden nicht haften. Sie sind während der Bauzeit für die Sicherheit Ihrer Baustelle verantwortlich. Kommt es zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sind Sie für diese Schäden an Dritten haftbar. Außerdem schützt die Bauherrenhaftpflicht Sie auch vor unberechtigten Forderungen, z. B. von beauftragten Dienstleistern.

Der Versicherungsschutz endet

  • mit Beendigung der Bauarbeiten
  • oder mit der Bezugsfertigkeit
  • oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung
  • oder mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme.

Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Für Restarbeiten besteht weiterhin Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet spätestens drei Jahre (bei Gewährung des Fertighausrabattes neun Monate) nach Versicherungsbeginn. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.

Ja, diese sind einschließbar. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst die Haftungsrisiken, die für Sie als AuftraggeberIn einer privaten Baumaßnahme (Bauherr/Bauherrin) bestehen, wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. Architekturbüro, Bauunternehmen) verrichten lassen oder den Bau in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe selbst verrichten.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie als Bauherr für Schäden verantwortlich gemacht werden. Sie gilt, wenn Sie jemanden mit der Arbeit an Ihrem Bau beauftragen oder die Arbeiten selbst oder mit Hilfe von Nachbarn erledigen. Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die von Ihrer Baustelle oder Ihrem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel sind Schäden durch umfallendes Baumaterial, offene Gruben oder die Verwendung bestimmter Arbeitsmaschinen mitversichert. Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Forderung und bezahlt berechtigte Schadensersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen ab

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden: Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind keine Schäden versichert, die durch das Verändern der Grundwasserverhältnisse entstehen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung des Grundwasserspiegels. Außerdem sind Schäden, die Sie selbst erleiden, nicht versichert. Nicht versichert sind Schäden, die Sie absichtlich gemacht haben. Auch Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, sind nicht versichert. Außerdem sind Schäden nicht versichert, wenn sie durch ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder einen Anhänger entstehen, für die Sie eine Versicherung brauchen.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Der Schutz Ihrer Versicherung gilt für das Bauvorhaben an dem Ort, der im Versicherungsvertrag genannt ist.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/bauherrenhaftpflicht eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel die Bausteine). So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Baupolice.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie bezahlen den Beitrag nur einmal für die ganze Zeit. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging. Wenn nicht, startet der Schutz erst, wenn Sie bezahlt haben.

Der Schutz endet, wenn die Bauarbeiten fertig sind oder wenn das Haus bezugsfertig ist. Er endet auch sechs Werktage, nachdem Sie das Haus zum ersten Mal nutzen oder wenn die Behörde das Haus offiziell abnimmt. Maßgeblich ist immer der früheste dieser Zeitpunkte. Für kleinere Restarbeiten gilt der Schutz weiterhin.

Spätestens endet der Versicherungsschutz drei Jahre nach Beginn. Wenn Sie einen Fertighausrabatt bekommen haben, sind es neun Monate. Wenn Sie oder die Versicherung den Vertrag kündigen, endet der Schutz auch.

Ihr Vertrag endet von selbst. Sie müssen nichts dafür tun. Außerdem können Sie oder wir den Vertrag auch kündigen zum Beispiel nach einem Schadenfall oder wenn Sie gegen uns vor Gericht gegangen sind, um eine Leistung zu bekommen. Dann endet der Vertrag schon früher.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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