Wohnmobilversicherung

  • Top-Preis
  • Europaweiter Versicherungsschutz
  • Umfangreiches Leistungspaket
  • Erstklassiger Schadenservice rund um die Uhr
Ab 66,97 € im Monat
In wenigen Schritten zum Antrag
Wohnmobilversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Camper besitzt, braucht eine Haftpflicht für sein Fahrzeug, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei uns bekommen Sie besonders gute Leistungen zu einem Top-Preis.
  • Sondereinstufung: Wenn Sie bereits einen PKW bei uns versichert haben, der mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft ist, stufen wir Ihr Campingfahrzeug sofort in die SF-Klasse 3 ein.
  • Sie haben einen Schaden? Wir sind Tag und Nacht für Sie da!


Einfach erklärt

3 Fakten zur Wohnmobilversicherung

Was beinhaltet die Wohnmobilversicherung?

Die Versicherung für Camper und Wohnmobile bietet Ihnen einen umfassenden Schutz. Neben der Haftpflichtversicherung als Grundbaustein und Pflichtversicherung wird das Paket durch unsere Leistungen in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung vervollständigt.

Wovor schützt die Teilkasko?

Die Kfz-Hafptlicht ersetzt den Schaden des Unfallgegners. Die Teilkasko springt beispielsweise ein, wenn der versicherte Camper durch Sturm, Hagel oder Feuer Schaden nimmt. Ein Steinschlag beschädigt die Windschutzscheibe? Die Teilkasko ersetzt den entstandenen Schaden. Sie stoßen mit einem Reh zusammen? Auch dann zahlt die Teilkasko. Ihr Fahrzeug wird geklaut? Gut, dass Sie eine Teilkasko haben. Eine Selbstbeteiligung ist möglich.

Was sind die Vorteile der Vollkasko?

Wenn Sie einen Unfall verursachen, übernimmt die Vollkasko die Kosten. Jemand schlägt Ihnen den Beifahrerspiegel ab? Auch dann zahlt die Vollkasko. Ebenso bei Fahrzeugschäden nach Fahrerflucht. Eine Selbstbeteiligung ist möglich.

Unsere Zusatzbausteine in der BGV Wohnmobilversicherung

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. Euro
  • Mallorca-Deckung: Versicherungsschutz für vorübergehend gemietete Wohnmobile im Ausland
  • Kollision mit allen Tieren in Teilkasko und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 Euro in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 Euro in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Transport auf Schiffen
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkasko und Vollkasko
  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 500 Euro in Teil- und Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung

Warum eine Wohnmobilversicherung sinnvoll ist

Unfall auf dem Parkplatz

Familie Jung macht mit Ihrem Wohnmobil eine Pause und parkt an einer Raststätte. Dabei streifen Sie ein Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des beschädigten Wagens.

Ein teurer Biss

Anna und ihr Freund Lukas stellen fest, dass ein Marder den Kühlmittelschlauch am Motor des Campers zerbissen hat. Der Schlauch muss ersetzt werden. Auch der durch Überhitzung zusätzlich entstandene Motorschaden von 4.900 Euro wird durch die Teilkaskoversicherung übernommen.

Häufige Fragen und Antworten

Die Wohnmobilversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken. Dabei gibt es die Möglichkeit, die Insassen mit einer Kfz-Unfallversicherung und den Fahrer mit einer Fahrerschutzversicherung abzusichern.

Bei der Wohnmibilversicherung können Sie zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie abschließen. Sie bezahlt die Schäden, die am Fahrzeug des Unfallgegners entstehen. Forderungen, die nicht gerechtfertigt sind, lehnt sie ab.

Die Teilkasko übernimmt Schäden am Fahrzeug. Versichert sind z. B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.

Die Vollkasko deckt alle Leistungen der Teilkasko ab. Und ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch Vandalismus oder einen Unfall entstehen.

Die Kfz-Unfallversicherung leistet bei Invalidität oder Tod der Fahrzeuginsassen.

Nicht versichert ist folgendes:
Kfz-Haftpflichtversicherung:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Teilkasko:
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch Unfall oder Vandalismus entstehen.

Vollkasko:

  • Verschleißschäden an Ihrem Fahrzeug.

Kfz-Unfallversicherung:
  • Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld.

Fahrerschutzversicherung:
  • Personenschäden, für die ein Dritter aufkommt.

Nein, nicht motorisierte Wohnwagen(-anhänger) werden über eine eigenständige Anhängerversicherung abgedeckt.

Bei Saisonkennzeichen zahlen Sie den Beitrag nur für die ausgewählte Saison, in der sie den Camper auch nutzen möchten. Außerhalb der Saison greift die sogenannte Ruheversicherung und es besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz.

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen? Dafür benötigen Sie eine eine eVB-Nummer. Die erhalten Sie über unseren Tarifrechner. Oder Sie beantragen die Nummer bei unserem Kundenservice unter 0721 660-0). Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug zum BGV wechseln möchten, übernehmen wir die Formalitäten für Sie und teilen die neue eVB-Nummer der Zulassungsstelle direkt mit.

Die Mallorca-Police ist eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie gilt für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Beim BGV ist die Mallorca-Police automatisch in den Tarifen enthalten. Im Ausland sind in der Regel die Mindestdeckungssummen niedriger als in Deutschland. Verursacht man also mit dem Mietauto einen Unfall, muss man die Kosten, die über diese Mindestdeckung hinausgehen, selbst bezahlen. Die Mallorca-Police aber, erweitert die Haftpflichtdeckung und kommt für den entstandenen Mehrschaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme auf.

Die Grüne Karte ist auch unter dem Namen Internationale Versicherungskarte (IVK) geläufig und dient im Ausland als Nachweis für den bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Sie planen eine Fahrt ins Ausland? Ihre IVK können Sie sich ganz unkompliziert online über unser Privatkundenportal ausstellen lassen.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Wohnmobilversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Fahrzeug an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken, zum Beispiel:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
  • Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfälle.
  • Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen, zum Beispiel durch das Abschleppen des Fahrzeugs.
  • Die Fahrerschutzversicherung deckt Verletzungen des Fahrers bei einem Unfall.
  • AuslandsschadenPlus leistet, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall im Ausland haben und der andere Fahrer schuld ist. Dann zahlen wir für Ihre Verletzungen und den Schaden an Ihrem Fahrzeug.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Umweltschäden entstehen.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden, zum Beispiel:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus sind in der Teilkasko nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß sind in der Vollkasko nicht versichert.
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, sind im Schutzbrief nicht versichert.
  • Die Fahrerschutzversicherung zahlt nicht, wenn jemand anderes für den Schaden aufkommt oder zahlt.
  • Schäden im Ausland, die Sie selbst verursacht haben, sind im AuslandsschadenPlus nicht versichert.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt nicht vor Ansprüchen, die auch ohne das Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind mit Ihrer Versicherung in ganz Europa geschützt. Außerdem gilt der Schutz auch in einigen Gebieten außerhalb Europas, die zur Europäischen Union gehören. Wenn Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) bekommen haben, gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch in den darauf genannten Ländern außerhalb Europas – außer in Ländern, die durchgestrichen sind.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/wohnmobilversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise und die Selbstbeteiligung ändern.

So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung.

Im letzten Schritt beantragen Sie die Wohnmobilversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden rechtzeitig melden.

Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Sie brauchen außerdem einen gültigen Führerschein, um im Straßenverkehr zu fahren.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

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