Mofa- und Mopedversicherung

  • Umfassende Absicherung von Schäden bis zu 100 Millionen Euro
  • Für BGV Family-Kunden 10 Prozent Rabatt auf jeden neuen Vertrag
  • SC Freiburg, KSC, Rhein-Neckar Löwen: Jetzt Fan-Kennzeichen sichern!
  • Einfach im Kundencenter in Ihrer Nähe anrufen und abholen
Ab 70 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Mofa- und Mopedversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Haftpflicht für Ihr Moped ist Pflicht. Nur mit einer Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihr Moped oder Ihr Mofa nutzen.
  • Wie viel Ihre Versicherung kostet, können Sie direkt online erfahren.
  • Wir empfehlen Ihnen, die Mopedversicherung mit einer Teilkaskoversicherung zu ergänzen, die im Falle von bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug greift.
  • Die Versicherung zahlt bei berechtigten Forderungen des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Forderungen ab.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Mofa- und Mopedversicherung

Warum brauche ich eine Mopedversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Moped ist ein Muss. So schreibt es das Gesetz vor. Der Grund: Verursachen Sie einen Unfall, kann das schnell teuer werden. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Zusätzlich bietet sich eine Teilkasko an, um auch Schäden am eigenen Moped mit abzusichern.

Für welche Fahrzeuge gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt für zweirädrige Kleinkrafträder wie Mopeds und Mofas bis 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h. (bzw. 60 km/h wenn vor 01.03.1992 in Betrieb genommen). Außerdem werden Pedelecs, E-Bikes, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 350 kg Leermasse) und Quads bis jeweils 45 km/h, sowie motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h versichert.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Bei der Haftpflichtversicherung übernimmt der BGV die Kosten im Falle von Selbstverschulden, die Schäden an anderen Personen, Sachen oder Vermögen. Sie deckt dabei Schäden bis zu 100 Mio. Euro pauschal (max. 12 Mio. Euro je geschädigter Person) ab. Bei einer Teilkasko werden auch alle Schäden an Ihrem Moped infolge von Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch und Kurzschluss übernommen.

Unser Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Mopedversicherung
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. Euro
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. Euro
  • Versicherungsschutz in ganz Europa
  • Kollision mit Tieren
  • Tierbissschäden
  • Kurzschlussschäden
  • Glasbruch
  • Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion
  • Beitragsfrei mitversicherte Teile (z.B. Schutzhelm)


Beispiele, warum eine Mopedversicherung sinnvoll ist

Unfall mit dem Moped

Anke fährt mit dem Moped zur Arbeit und stößt mit einem Radler zusammen. Ihre Versicherung zahlt Sach-, Personen- und Vermögensschaden des Unfallgegners.

Schaden am Auto

Philipps Tochter ist mit einer Freundin auf seinem Moped unterwegs und schätzt eine Kurve falsch ein und rammt ein parkendes Auto. Seine Versicherung übernimmt den Schaden des Gegners.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Mofa- bzw. Moped-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung. Als versichert gelten der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in, der/die Fahrer/in und der/die Beifahrer/in des Mofas bzw. Mopeds.

Sie können zwischen folgenden Varianten wählen:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie leistet, wenn Sie einen Unfall bauen und jemand verletzt wird. Außerdem wehrt sie Forderungen ab, die unberechtigt sind.

Die Teilkasko bezahlt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Versichert sind u.a. Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch. Die Hähe der vereinbarten Versicherungssumme finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Nicht mitversichert sind in der ...

... Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

... in der Teilkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Nicht alles ist versichert. Ausgeschlossen sind u.a.: Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden sowie Schäden, die bei genehmigten Rennen entstehen.

Versicherungskennzeichen sind automatisch begrenzt zum 28 oder 29.02. des Folgejahres. Die neue Mofa-Saison beginnt jeweils zum 01.03.

Die günstige Mopedversicherung des BGV gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wird eine Versicherung später abgeschlossen, gilt sie erst ab diesem Zeitpunkt. Aber auch in diesem Fall stets nur bis Ende Februar des Folgejahres. Wer sein Moped also im März noch gar nicht benötigt und die Versicherung daher erst im Mai abschließt, spart bei der Mopedversicherung so die Kosten für die Beiträge von zwei Monaten.

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Folgende Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur betrieben werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führen:

  • Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks, Kleinroller. Hierunter fallen Zweiräder bis 50 ccm und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Pedelecs und E-Bikes sowie Fahrräder mit Hilfsmotor über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle bis max. 15 km/h
  • Kleinkraftrad, dreirädrig, bis max. 45 km/h
  • Quads bis max. 45 km/h
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, bis max. 45 km/h
  • Mofas und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die erstmals vor dem 01.03.1992 in den Verkehr gekommen sind
  • Pedelecs bzw. E-Bikes mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen gefahren werden

Die Mofa- und Mopedversicherung des BGV gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wird eine Versicherung später abgeschlossen, so gilt sie selbstverständlich erst ab diesem Zeitpunkt, aber auch in diesem Fall stets nur bis Ende Februar des Folgejahres. Wer sein Moped also im März noch gar nicht benötigt und die Versicherung daher erst im Mai abschließt, spart bei der Mopedversicherung so die Kosten für zwei Monate.

Die Versicherungskennzeichen dient als Versicherungsnachweis. Damit auf den ersten Blick klar ist, ob das Fahrzeug eine gültige Versicherung hat, wechseln die Farben der Versicherungsplakette jährlich (blau/grün/schwarz).

Im Regelfall dauert es nach Versicherungsabschluss drei Werktage, bis das Versicherungszeichen bei Ihnen in der Post liegt.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Mofa- und Mopedversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Fahrzeug an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken, zum Beispiel:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Umweltschäden entstehen.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden, zum Beispiel:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus sind in der Teilkasko nicht versichert.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt nicht vor Ansprüchen, die auch ohne das Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden oder bei Schäden, die bei Motorsport-Veranstaltungen wie Rennen entstehen. Außerdem zahlt die Teilkaskoversicherung nicht, wenn Sie durch grobe Fahrlässigkeit, zum Beispiel durch ein sehr unvorsichtiges Verhalten, einen Diebstahl möglich machen.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind mit Ihrer Versicherung in ganz Europa geschützt. Außerdem gilt der Schutz auch in einigen Gebieten außerhalb Europas, die zur Europäischen Union gehören. Wenn Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) bekommen haben, gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch in den darauf genannten Ländern außerhalb Europas – außer in Ländern, die durchgestrichen sind.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/Mofa- und Mopedversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen und die Selbstbeteiligung ändern.

So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung.

Im letzten Schritt beantragen Sie die Mofa- und Mopedversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Sie müssen uns jeden Schaden rechtzeitig melden.

Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Sie brauchen außerdem einen gültigen Führerschein, um im Straßenverkehr zu fahren.

Den ersten Beitrag zahlen Sie, sobald Sie den Versicherungsschein erhalten. Bitte zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen. Sie müssen uns erlauben, das Geld von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Die Versicherung gilt maximal ein Jahr. Sie endet automatisch am 28. Februar, in Schaltjahren am 29. Februar, nach dem Vertragsbeginn. Eine Kündigung ist nicht nötig.

Eine Kündigung ist nicht nötig. Die Versicherung gilt maximal ein Jahr. Sie oder wir können aber auch früher kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe service@bgv.de .

 

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