Häufige Fragen zur Hausratversicherung
Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung stellen sich viele ähnliche Fragen – zum versicherten Hausrat, zur richtigen Versicherungssumme oder zum Verhalten im Schadenfall.
Was ist Hausrat genau?
Zum Hausrat zählt alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden – alle beweglichen Gegenstände des Haushalts. Das betrifft elektronische Geräte wie Tablets, Handys und Fernseher, Möbel wie Sofa, Bett und Kleiderschränke sowie Dekoration wie Vasen, Teppiche und Spiegel. Das Gebäude selbst sowie fest eingebaute Bestandteile zählen nicht zum Hausrat – für deren Schutz gibt es die Wohngebäudeversicherung .
Brauche ich eine Hausratversicherung überhaupt?
Eine Hausratversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – weder für Mieter noch für Eigentümer. Aber: Ein Brand, ein Einbruch oder ein Wasserschaden kann den gesamten Hausrat vernichten. Ohne Versicherung tragen Sie alle Kosten selbst. Mit der BGV Hausratversicherung erhalten Sie den Neuwert Ihres Hausrats erstattet.
Was bedeutet Unterversicherung – und wie vermeide ich sie?
Unterversichert sind Sie, wenn Ihre Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Neuwert Ihres Hausrats. Im Schadenfall werden Leistungen dann anteilig gekürzt. BGV berechnet die Versicherungssumme mit 700 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Wer diese Pauschale übernimmt, erhält im Schadenfall einen Unterversicherungsverzicht – BGV kürzt die Leistung dann nicht.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Als Faustregel gilt: 700 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Wenn Sie die von BGV vorgeschlagene Versicherungssumme übernehmen, verzichtet BGV im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung.