Schutz bei Einbruch, Feuer und Wasserschäden

Hausratversicherung

Die BGV Hausratversicherung ab 29 EUR im Jahr: Möbel, Elektronik und Schmuck sind geschützt bei Einbruch, Feuer und Wasserschäden. Mit BGV Family: 10 Prozent Nachlass sowie das kostenlose Mehr-drin-Programm für Familien mit Kindern.
Ab 29 Euro im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag

Das Wichtigste in Kürze

Die BGV Hausratversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände Ihres Haushalts – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden: Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck und Vorräte. Bei einem Schaden erhalten Sie den Neuwert erstattet. Von Feuer, Sturm und Hagel bis hin zu Leitungswasserschäden oder Einbruchdiebstahl – der BGV ersetzt beschädigte oder gestohlene Güter schnell und unkompliziert.
Die Hausratversicherung ist in zwei Tarifen erhältlich:
  • Klassik (Komfortschutz, ab 29 EUR/Jahr)
  • Exklusiv (Topschutz, ab 38 EUR/Jahr).


Familien profitieren von besonderen Leistungen – darunter die Mitversicherung von Schäden durch eigene Kinder bis 5.000 EUR. Die Versicherung kann online, telefonisch oder über einen persönlichen Berater vor Ort in Baden abgeschlossen werden.

Warum eine Hausratversicherung sinnvoll ist

Gesamtkosten: 7.200 EUR

Einbruchdiebstahl

Wie jeden Abend zur selben Zeit geht das Ehepaar Timm mit dem Hund eine große Runde spazieren. Als es zurückkommt, ist die Haustür aufgebrochen. Laptop und Tablet, drei teure Markenuhren, zwei TV-Geräte und Schmuck sind verschwunden. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert aller gestohlenen Gegenstände und übernimmt die Reparaturkosten für die Haustür.

Gesamtkosten: 10.500 EUR

Leitungswasserschaden

Als Marie nach Hause kommt, trifft sie der Schock: Durch einen Rohrbruch stehen Küche, Wohnzimmer und Flur unter Wasser. Alle Möbel – darunter auch eine Designercouch – sind durchtränkt. Die Hausratversicherung zahlt sämtliche Reparaturkosten. Bei den Möbeln, die sich nicht retten lassen, ersetzt sie den Neuwert.

Tarifvarianten im Überblick

Die BGV Hausratversicherung ist in zwei Tarifen erhältlich:

  • Klassik (Komfortschutz, ab 29 EUR/Jahr)
  • Exklusiv (Topschutz, ab 38 EUR/Jahr)

Beide Tarife schützen vor Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Der Exklusiv-Tarif bietet einen erweiterten Schutzumfang – unter anderem bei Trickdiebstahl, Smarthome-Manipulation und Reisegepäck. Grobe Fahrlässigkeit ist in beiden Tarifen mitversichert.

Unsere Tarifvarianten auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Feuerschäden sind mitversichert
  • Einbruchdiebstahl und Raub, auch mit Vandalismus
  • Schäden durch Leitungswasser am Hausrat
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Ein Selbstbehalt von 0 oder 500 EUR
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis 5.000 EUR
  • Blitz: Überspannungsschäden bis 10.000 EUR
  • Mitversicherung von Wertsachen bis 20 % der Versicherungssumme
  • Seng- und Schmorschäden bis 2.500 Euro
  • Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz bis 1.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden an Haus und Wohnung in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorge-Versicherung für Hausrat von Kindern bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderspielgeräten auf dem Versicherungsgrundstück bis 1.000 EUR


Erweiterbar mit Fahrrad
Erweiterbar mit Naturgefahren (Elementar)
Erweiterbar mit Glas
Erweiterbar mit Onlineschutz
Exklusiv
Der Topschutz
  • Feuerschäden sind mitversichert
  • Einbruchdiebstahl und Raub, auch mit Vandalismus
  • Schäden durch Leitungswasser am Hausrat
  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Ein Selbstbehalt von 0 oder 500 EUR
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme
  • Blitz: Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Wertsachen bis 50% der Versicherungssumme
  • Seng- und Schmorschäden bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz bis 5.000 EUR


Wichtigfür Familien
  • Kinder-Eigenschadendeckung bis 5.000 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden an Haus und Wohnung in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorge-Versicherung für Hausrat von Kindern bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und Kinderspielgeräten auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme


  • Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Wohnwagen oder Wohnmobilen bis zur Versicherungssumme
  • Einfacher Diebstahl von Balkonkraftwerken, Wallboxen und Elektroladestationen bis zu 2.500 EUR
  • Manipulation von Smarthome-Technik oder Keyless-Systemen bis zur Versicherungssumme
  • Reisegepäckversicherung bis 2.500 EUR
  • Schutzbrief für Notfälle im Haushalt (z. B. Rohrreinigungsservice, Schlüsselnotdienst)


Erweiterbar mit Fahrrad
Erweiterbar mit Naturgefahren (Elementar)
Erweiterbar mit Glas
Erweiterbar mit Onlineschutz
Erweiterbar mit Unbenannte Gefahren
In unseren Tarifen Klassik und Exklusiv

Wichtige Zusatzbausteine

Vorteile für Familien

Die BGV Hausratversicherung enthält in beiden Tarifen besondere Leistungen für Familien, die nicht selbstverständlich sind:

  • Schäden am Hausrat durch eigene Kinder bis 5.000 EUR mitversichert
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Hausrat der Kinder im Wohnheim bei Ausbildung und Studium mitversichert
  • Einfacher Diebstahl von Kinderspielfahrzeugen und -geräten auf dem Versicherungsgrundstück bis 1.000 EUR (Klassik) bzw. bis zur Versicherungssumme (im Exklusiv-Tarif)

Mit BGV Family erhalten Familien zusätzlich 10 % Beitragsnachlass auf die Hausratversicherung sowie Zugang zum kostenlosen Mehr-drin-Programm – mit exklusiven Erlebnissen, Tipps zu kindersicherer Wohnung, Elternzeit und Elterngeld sowie Aktionen des BGV Kids Clubs.

Erfolgreich sparen

Der BGV erstattet langjährigen Kundinnen und Kunden einen Teil des Beitrags zurück. Voraussetzung: mindestens zwei Jahre Versicherungszugehörigkeit und eine positive Gesamtschadensituation im entsprechenden Jahr. Die genaue Höhe richtet sich nach der jährlichen Schadenbilanz – in den vergangenen Jahren betrug die Rückgewähr konstant 15 %. Praktisch: Die Rückerstattung wird automatisch auf der Jahresrechnung vermerkt.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung stellen sich viele ähnliche Fragen – zum versicherten Hausrat, zur richtigen Versicherungssumme oder zum Verhalten im Schadenfall.

Was ist Hausrat genau?

Zum Hausrat zählt alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden – alle beweglichen Gegenstände des Haushalts. Das betrifft elektronische Geräte wie Tablets, Handys und Fernseher, Möbel wie Sofa, Bett und Kleiderschränke sowie Dekoration wie Vasen, Teppiche und Spiegel. Das Gebäude selbst sowie fest eingebaute Bestandteile zählen nicht zum Hausrat – für deren Schutz gibt es die Wohngebäudeversicherung .

Brauche ich eine Hausratversicherung überhaupt?

Eine Hausratversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – weder für Mieter noch für Eigentümer. Aber: Ein Brand, ein Einbruch oder ein Wasserschaden kann den gesamten Hausrat vernichten. Ohne Versicherung tragen Sie alle Kosten selbst. Mit der BGV Hausratversicherung erhalten Sie den Neuwert Ihres Hausrats erstattet.

Was bedeutet Unterversicherung – und wie vermeide ich sie?

Unterversichert sind Sie, wenn Ihre Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Neuwert Ihres Hausrats. Im Schadenfall werden Leistungen dann anteilig gekürzt. BGV berechnet die Versicherungssumme mit 700 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Wer diese Pauschale übernimmt, erhält im Schadenfall einen Unterversicherungsverzicht – BGV kürzt die Leistung dann nicht.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Als Faustregel gilt: 700 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Wenn Sie die von BGV vorgeschlagene Versicherungssumme übernehmen, verzichtet BGV im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung.

Service und Vertragsdaten

Mit dem Risiko-Radar von Elementa, können Immobilienbesitzer und -besitzerinnen oder Mieter und Mieterinnen ihre individuelle Gefährdung von Starkregen und Flusshochwasser ermitteln.

Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, Kickboards, Tretroller und Fahrradanhänger sind in der Hausratversicherung bei Diebstahl abgesichert , sofern sie sich in den eigenen vier Wänden oder in der eigenen Garage befanden. Wird das Rad außerhalb – etwa am Bahnhof oder an der Straße – gestohlen, greift die Hausratversicherung nicht automatisch. Dieser Schutz kann jedoch über den optionalen Fahrrad-Zusatzbaustein ergänzt werden.

Bei einem Einbruch ersetzt BGV den Neuwert aller gestohlenen Gegenstände und übernimmt die Reparaturkosten für aufgebrochene Türen oder Fenster. Auch Vandalismus nach einem Einbruch ist mitversichert. Im Exklusiv-Tarif ist zusätzlich Trickdiebstahl bis 5.000 EUR abgedeckt.

Bitte teilen Sie BGV Ihre neue Anschrift sowie die Wohnfläche der neuen Wohnung mit. Der Versicherungsschutz geht automatisch auf die neue Wohnung über. In der Umzugsphase sind beide Wohnungen gleichzeitig versichert. Drei Monate nach dem Umzug erlischt der Versicherungsschutz in der alten Wohnung.

Schäden können online , über das Kundenportal oder telefonisch unter 0721 660-0 (Mo–Fr, 8–18 Uhr) gemeldet werden.

Den Beitrag können Sie in wenigen Minuten online über den Tarifrechner berechnen und den Vertrag direkt abschließen. Alternativ stehen BGV-Beraterinnen und Berater vor Ort in Baden sowie der Kundenservice unter 0721 660-0 oder per Mail service@bgv.de zur Verfügung.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Hausratversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Versichert ist der Hausrat in Ihrer Wohnung. Dazu gehören Dinge, die Sie privat nutzen, wie Möbel, elektronische Geräte (z. B. Waschmaschine) und Bargeld bis zu einer bestimmten Höhe.

Nicht versichert sind das Gebäude selbst, Sachen, die vom Gebäudeeigentümer kommen (wenn Sie der Mieter sind), Autos, Boote und Dinge, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Auch Schäden durch Krieg oder Kernenergie sind nicht versichert oder wenn Sie Schäden absichtlich verursachen.

Die Versicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Naturgefahren wie Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden.

Sie können den Schutz auch erweitern, z. B. für Glasbruch oder Fahrraddiebstahl.

Die Versicherung zahlt für Schäden an Ihren Sachen und für verschiedene Kosten, die nach einem Schaden anfallen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen nach einem Schaden (Aufräumungskosten), Kosten um beschädigte Sachen zu entsorgen (Entsorgungskosten) oder Hotelkosten. Der Schaden muss aber durch eine versicherte Gefahr, z. B. Feuer oder Einbruchdiebstahl, entstanden sein.

Wenn etwas passiert, was nicht versichert ist, wie Verschleiß, dann bekommen Sie kein Geld von der Versicherung.

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben und den die Versicherung maximal bezahlt, wenn etwas passiert. Er sollte dem Versicherungswert des Hausrats in Ihrer Wohnung entsprechen. Der Versicherungswert gibt an, welchen Betrag Sie benötigen, um den Hausrat neu zu kaufen. Es ist wichtig, dass diese beiden Beträge gut zusammenpassen, damit Sie im Schadenfall genug Geld erhalten, um alles neu zu kaufen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Ihr Hausrat ist in der Wohnung versichert, die im Versicherungsschein steht. Auch wenn Ihre Sachen vorübergehend woanders sind, sind sie zeitweise versichert.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/hausrat eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Wohngebäudeversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text als Brief oder E-Mail an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen. Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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